Wie lange bekommt man Kinderbeihilfe, wenn man studiert? – Österreich

Erstaunliche 165,10 Euro monatlich – das ist die Höhe der Familienbeihilfe für Studierende in Österreich ab Vollendung des 19. Lebensjahres. Aber wie lange erhalten junge Menschen während ihrer Ausbildung diese finanzielle Hilfe?

Die Familienbeihilfe in Österreich ist für Studierende bis zum 24. Lebensjahr gültig. Bei Präsenz- oder Zivildienst vor dem 24. Geburtstag kann die Altersgrenze bis 25 verlängert werden.

Man hat Anspruch auf Familienbeihilfe, wenn man studiert und die Studiendauer einhält. Es muss ein guter Studienerfolg nachgewiesen werden. Im ersten Studienjahr sind 16 ECTS nötig, danach 8 ECTS pro Jahr.

Wichtige Punkte auf einen Blick

  • Familienbeihilfe für Studierende bis maximal zum 24. bzw. 25. Lebensjahr
  • Monatliche Höhe ab 19 Jahren: 165,10 Euro (Stand 2018)
  • Anspruch bei Einhaltung der Studiendauer und positivem Studienerfolg
  • Mindestens 8 ECTS pro Jahr, im ersten Jahr 16 ECTS erforderlich
  • Verlängerung der Bezugsdauer durch Präsenz- oder Zivildienst möglich
  • Zuverdienstgrenze ab 20 Jahren: 15.000 Euro pro Jahr
  • Maximal zwei Studienwechsel im Hauptstudium erlaubt

Anspruchsvoraussetzungen für die Familienbeihilfe für Studierende in Österreich

Um in Österreich Familienbeihilfe zu bekommen, müssen Studierende bestimmte Bedingungen erfüllen. Die Beihilfe ist für österreichische Staatsbürger mit Wohnsitz oder Aufenthalt in Österreich. Auch ausländische Staatsbürger mit Aufenthaltsrecht oder Asyl haben Anspruch.

Subsidiär Schutzberechtigte können ebenfalls die Beihilfe bekommen, wenn sie arbeiten und keine Grundversorgung erhalten. Das Kind muss zum Haushalt der Anspruchsberechtigten gehören und hauptsächlich von ihr unterstützt werden.

  • Das Alter des Studierenden darf 24 Jahre nicht überschreiten (Ausnahmen bis zum 25. Lebensjahr möglich)
  • Nachweis eines erfolgreichen Studienverlaufs (mindestens 16 ECTS-Punkte im ersten Studienjahr oder 14 ECTS-Punkte in der Studieneingangs- und Orientierungsphase)
  • Einhaltung der gesetzlichen Mindeststudienzeit
  • Maximal zwei Studienwechsel und zwei Toleranzsemester sind erlaubt

Die Tabelle unten zeigt, wie viel Familienbeihilfe Studierende in Österreich bekommen:

Alter des Studierenden Familienbeihilfe (monatlich)
bis 19 Jahre 141,50 €
ab 19 Jahre 165,10 €

Familien mit mehreren Kindern bekommen zusätzlichen Zuschuss. Dieser Zuschuss hängt von der Anzahl der Geschwister ab. Studierende dürfen bis zu 15.000 € im Jahr verdienen. Wenn sie mehr verdienen, müssen sie den Überschuss zurückzahlen.

Altersgrenze für den Bezug von Familienbeihilfe während des Studiums

In Österreich kann man bis zum Alter von 24 Jahren Familienbeihilfe bekommen. Dies gilt von der Schule bis zum Start einer neuen Ausbildung. Man bekommt die Beihilfe für die Mindeststudienzeit. Es gibt auch ein Toleranzsemester oder ein Toleranzjahr, je nachdem, wie das Studium organisiert ist.

Verlängerung der Bezugsdauer in besonderen Fällen

Manchmal kann man die Altersgrenze für die Familienbeihilfe verlängern. Das gilt für:

  • Ableistung des Präsenzdienstes oder Zivildienstes
  • Schwangerschaft oder Geburt
  • Erhebliche Behinderung (mindestens 50%)
  • Dokumentiertes Auslandsstudium von mindestens drei Monaten
  • Unvorhergesehene oder unvermeidbare Ereignisse wie Krankheit

In diesen Fällen kann man bis zum 25. Lebensjahr die Beihilfe bekommen. Während der Covid-19Pandemie wurde die Frist um ein Semester verlängert. Das betrifft Studierende, die vor dem 24. (oder 25.) Geburtstag anfingen.

Auswirkungen von Präsenz-, Zivil- oder Ausbildungsdienst auf die Altersgrenze

Der Präsenz- oder Zivildienst verlängert die Altersgrenze für die Familienbeihilfe. Wenn man diesen Dienst nach der Schule und vor der Ausbildung macht, bekommt man mehr Zeit.

Besondere Situation Verlängerung der Altersgrenze
Präsenzdienst oder Zivildienst Bis zum 25. Lebensjahr
Erhebliche Behinderung (mind. 50%) Bis zum 25. Lebensjahr
Auslandsstudium (mind. 3 Monate) Um ein Semester verlängert
Krankheit oder unvorhergesehene Ereignisse Um ein Semester verlängert

Bei Studierenden mit Behinderungen wird die Beihilfe individuell geprüft. Das hängt von den Fortschritten im Studium ab.

Erforderliche Nachweise für die Weitergewährung der Familienbeihilfe nach dem 18. Geburtstag

In Österreich kann die Familienbeihilfe für studierende Kinder bis zum 24. Geburtstag weitergegeben werden. Es gibt bestimmte Nachweise, die zeigen, dass die Studierenden gut vorankommen. Diese Nachweise belegen den Studienerfolg und die erbrachten Leistungen.

Studienerfolgsnachweis für das erste Studienjahr

Studierende müssen im ersten Jahr einen Studienerfolgsnachweis vorlegen. So behalten sie Anspruch auf die Familienbeihilfe. Es gibt verschiedene Möglichkeiten, diesen Nachweis zu erbringen:

  • Erwerb von mindestens 16 ECTS-Punkten
  • Ablegung einer Teilprüfung der ersten Diplomprüfung
  • Nachweis von mindestens 14 ECTS-Punkten für die Studieneingangs- und Orientierungsphase

Diese Nachweise zeigen, dass die Studierenden ihr Studium ernsthaft angehen. Sie machen Fortschritte.

Leistungsnachweise für weitere Studienjahre

Nach dem ersten Jahr sind weitere Leistungsnachweise meist nur auf Anfrage des Finanzamts nötig. Wenn diese Nachweise fehlen, kann die Familienbeihilfe zurückgefordert werden.

Es ist wichtig, auch in den folgenden Jahren ECTS-Punkte zu sammeln. So bleibt der Anspruch auf die Familienbeihilfe erhalten.

Die Familienbeihilfe ist eine große finanzielle Unterstützung für viele studierende Kinder in Österreich. Durch die richtigen Nachweise kann diese Unterstützung auch nach dem 18. Geburtstag erhalten werden.

Höhe der Familienbeihilfe für studierende Kinder

In Österreich bekommen Studierende ab 19 Jahren monatlich 174,70 Euro Familienbeihilfe. Eltern erhalten zusätzlich 61,80 Euro pro Kind und Monat als Kinderabsetzbetrag. Die Beihilfe hängt vom Alter des Kindes ab:

  • Ab dem 1. Lebensjahr: 120,60 Euro
  • Ab dem 3. Lebensjahr: 129,00 Euro
  • Ab dem 10. Lebensjahr: 149,70 Euro
  • Ab dem 19. Lebensjahr: 174,70 Euro

Bei mehreren Kindern in einer Familie steigt die Familienbeihilfe. So erhöht sich die Beihilfe pro Kind:

Anzahl der Kinder Zusätzliche Familienbeihilfe pro Kind/Monat
Ab 2 Kindern +7,50 Euro
Ab 3 Kindern +18,40 Euro
Ab 4 Kindern +28,00 Euro
Ab 5 Kindern +33,90 Euro
Ab 6 Kindern +37,80 Euro
Ab 7 Kindern +55,00 Euro

Bei schwerer Behinderung (mindestens 50 Prozent) erhöht sich die Familienbeihilfe um 164,90 Euro monatlich. Im August gibt es zudem ein Schulstartgeld von 105,80 Euro für Kinder zwischen 6 und 15 Jahren.

Die Familienbeihilfe ist eine wichtige finanzielle Unterstützung für Studierende in Österreich und ihre Familien.

Studierende in Österreich müssen ein Einkommen von 15.000 Euro brutto pro Jahr nicht überschreiten, um Familienbeihilfe zu bekommen. Wenn das Einkommen höher ist, gibt es keine Beihilfe mehr.

Auswirkungen eines Studienwechsels auf den Anspruch auf Familienbeihilfe

Ein Studienwechsel in Österreich kann den Anspruch auf Familienbeihilfe beeinflussen. Ein „schädlicher Studienwechsel“ kann den Verlust der Beihilfe bedeuten. Aber es gibt Wege, den Anspruch zu bewahren, wenn man den Studienort wechselt.

Maximal erlaubte Anzahl an Studienwechseln

In Österreich darf man höchstens zweimal den Studienort wechseln, ohne die Familienbeihilfe zu verlieren. Mehrfache Wechsel können als „schädlich“ eingestuft werden und den Verlust der Beihilfe bedeuten.

Es gibt jedoch Ausnahmen. Zum Beispiel gilt ein Wechsel nicht als Studienwechsel, wenn:

  • Vorstudienzeiten vollständig anerkannt werden
  • Unverschuldete Wechsel, wie bei Sportverletzungen, erfolgen
  • Ein neuer Studienplan gewählt wird
  • Der Studienort bei gleicher Studienrichtung gewechselt wird

Zeitliche Begrenzung für einen Studienwechsel

Der Studienwechsel muss vor dem dritten Semester erfolgen, um den Anspruch auf Familienbeihilfe zu erhalten. Verspätete Wechsel können zu Wartezeiten führen, die der Dauer der vorherigen Studienzeit entsprechen.

Um die Familienbeihilfe weiter zu erhalten, muss man nach den ersten zwei Semestern mindestens 16 ECTS oder 8 Semesterwochenstunden erreichen.

Ein Studienwechsel bedeutet den Verlust der Studienbeihilfe. Man muss einen neuen Antrag für die neue Studienrichtung stellen. Es ist klug, sich früh über die Auswirkungen eines Wechsels zu informieren und die Entscheidung gut abzuwägen.

Beantragung der Familienbeihilfe für Studierende

Ob du Familienbeihilfe beantragen kannst, hängt davon ab, ob du schon einmal eine beantragt hast. Seit 2015 bekommen Eltern automatisch Familienbeihilfe, wenn ein Kind geboren wird. Wenn du direkt nach der Matura studieren möchtest, musst du Studienblatt und Studienbestätigung zum Finanzamt schicken.

Wenn du noch nie Familienbeihilfe beantragt hast, musst du einen Antrag stellen. Eltern können die Familienbeihilfe beantragen, weil sie vorrangig berechtigt sind. Studierende bekommen Familienbeihilfe bis zum 24. Lebensjahr, wenn sie bestimmte Bedingungen erfüllen.

Es gibt Ausnahmen, bei denen du bis zum 25. Lebensjahr Familienbeihilfe bekommen kannst. Zum Beispiel bei Zivil- oder Präsenzdienst, Schwangerschaft, Behinderung oder längeren Studienzeiten. Die Beihilfe wird für die Mindeststudienzeit gewährt. Wenn du länger studieren oder schlechte Noten bekommst, verlierst du die Beihilfe.

Studierende müssen das Finanzamt über ihr Hauptstudium und Studienwechsel informieren. Mehr als zwei Wechsel führen zum Verlust der Beihilfe. Ein Wechsel ist erlaubt, aber nur bis zu zwei Mal.

Wenn du nach dem 3. Semester wechselst, verlierst du vorübergehend die Beihilfe. Ein Leistungsnachweis aus dem neuen Studium ist nötig, um sie wieder zu bekommen.

Die Wartezeit auf Familienbeihilfe kann verkürzt werden. 1-30 ECTS-Punkte verkürzen die Wartezeit um 1 Semester. 31-60 ECTS-Punkte um 2 Semester und so weiter. Du kannst die Beihilfe direkt bekommen, wenn du volljährig bist und die Zustimmung der berechtigten Person hast.

Direktauszahlung der Familienbeihilfe an volljährige Studierende

In Österreich können volljährige Studierende die Familienbeihilfe direkt auf ihr Konto bekommen. Das gibt ihnen mehr Freiheit und finanzielle Unabhängigkeit während des Studiums.

Um die Familienbeihilfe direkt zu bekommen, müssen bestimmte Bedingungen erfüllt sein. Zuerst muss ein Elternteil seine Zustimmung geben. Diese Zustimmung kann man jederzeit zurückziehen.

Voraussetzungen für eine Direktauszahlung

Für die Direktauszahlung müssen Studierende ein paar Dinge tun:

  • Sie müssen an einer anerkannten Hochschule in Österreich sein.
  • Sie müssen gute Leistungen zeigen, um die Familienbeihilfe zu bekommen.
  • Sie brauchen ein österreichisches Girokonto, um die Gelder zu bekommen.

Widerruf der Zustimmung zur Direktauszahlung

Die Person, die die Familienbeihilfe erhält, kann ihre Zustimmung jederzeit zurückziehen. Dann geht das Geld wieder an sie. Der Widerruf gilt nur für zukünftige Zahlungen, nicht für die schon ausgezahlten.

Die Direktauszahlung der Familienbeihilfe hilft Studierenden, ihre Finanzen selbst zu regeln. Sie bekommen die Unterstützung direkt.

Die Direktauszahlung der Familienbeihilfe ist eine nützliche Option. Sie verbessert die finanzielle Lage der Studierenden und fördert ihre Unabhängigkeit.

Zuverdienstgrenzen für studierende Kinder

In Österreich gibt es für Studierende, die Familienbeihilfe erhalten, bestimmte Regeln. Ab dem 19. Geburtstag dürfen sie nicht mehr als 15.000 Euro pro Jahr verdienen. Wenn sie mehr verdienen, verringert sich die Beihilfe.

Beim Einkommen zählen nicht alle Einkünfte. Dazu gehören Einkünfte vor dem 19. Geburtstag und Lehrlingsentschädigungen. Auch Waisenpensionen und steuerfreie Beiträge wie Studienbeihilfe bleiben unberücksichtigt. Seit 2020 dürfen Studierende bis zu 15.000 Euro im Jahr dazuverdienen.

Studierende mit Kindern dürfen mehr verdienen. Die Grenze steigt um mindestens 3.000 Euro pro Jahr. Wenn sie mehr verdienen, wird die Studienbeihilfe gekürzt.

Das Einkommen, das für die Studienförderung zählt, ist das Bruttoeinkommen. Es wird um Sozialversicherungsbeiträge, Werbungskosten und Sonderausgaben reduziert.

Studierende mit Kinderbetreuungsgeld haben individuelle Grenzen. Diese hängen von der Art des Betreuungsgeldes ab. Bei pauschalem Betreuungsgeld liegt die Grenze bei 60% der Einkünfte oder 16.200 Euro jährlich. Bei einkommensabhängigem Betreuungsgeld beträgt die Grenze 7.300 Euro pro Jahr. Bei Überschreitung muss nur der überschrittene Betrag zurückgezahlt werden.

Einfluss von Studienbehinderungen auf die zulässige Studiendauer

In Österreich hilft die Familienbeihilfe vielen Studierenden finanziell. Normalerweise erhält man sie bis zum 24. Lebensjahr. Das gilt, wenn man nicht mehr als ein Semester über die vorgesehene Studiendauer hinaus studiert. Aber was, wenn Krankheit oder ein Auslandsstudium das Studium behindern?

Eine Studienbehinderung durch ein unvorhergesehenes Ereignis kann die Studiendauer um ein Semester verlängern. Das gilt bei schweren Krankheiten oder Auslandsstudien von mindestens drei Monaten. Für Studierende mit mindestens 50% Behinderung wird der Fortgang individuell geprüft.

Die monatliche Familienbeihilfe für Kinder ab 19 beträgt 174,70 Euro. Ab 2024 steigt sie auf 191,60 Euro. Kinder mit erheblicher Behinderung bekommen zusätzlich 164,90 Euro (2023) bzw. 180,90 Euro (ab 2024). Ein Studium ohne Matura ist in Österreich möglich und berechtigt zum Bezug von Familienbeihilfe.

Studierende müssen trotz Behinderung weiterhin als ordentliche Hörer gemeldet sein. Sie müssen nach dem ersten Studienjahr Prüfungen ablegen oder besondere Lehrveranstaltungen besuchen. Ein Wechsel der Bildungseinrichtung oder des Studiums ändert nichts, solange man weiter studiert.

Auswirkungen von Mutterschutz und Kindererziehung auf den Studienablauf

In Österreich gibt es spezielle Regeln für studierende Eltern. Diese Regeln helfen, das Studium mit der Kinderbetreuung zu vereinen. So können sie weiterhin Familienbeihilfe erhalten.

Wenn man während des Mutterschutzes oder der Kindererziehung studiert, verlängert sich die Studienzeit. Das ist gut, weil man so die Familienbeihilfe länger beziehen kann. Studierende Eltern müssen sich also keine Sorgen machen, wenn sie wegen der Kinderpause pausieren müssen.

Das Kinderbetreuungsgeld variiert je nach Variante zwischen 14,53 Euro und 33,88 Euro täglich. Die Dauer hängt von der Anzahl der Elternteile ab. Für einen Elternteil liegt sie zwischen 365 und 851 Tagen, für beide zwischen 456 und 1.063 Tagen.

Zusätzlich gibt es einen Einkommensersatz von 80 Prozent der letzten Einkünfte, höchstens 66 Euro täglich. Dieser kann bis zu 365 Tagen nach der Geburt des Kindes bei Alleinerziehenden bezogen werden. Bei gemeinsamer Inanspruchnahme verlängert sich die Dauer.

Während des Mutterschutzes und der Kindererziehung müssen Studierende ihre Fortschritte nachweisen. Im ersten Studienjahr reicht die Aufnahme. Im zweiten Studienjahr müssen bestimmte Kurse oder Punkte nachgewiesen werden. Die maximale Altersgrenze für die Familienbeihilfe liegt bei 24 Jahren, kann aber verlängert werden.

Studierende mit Kindern können zusätzliche Unterstützung bekommen. Zum Beispiel das Studienabschluss-Stipendium oder der Kinderbetreuungskostenzuschuss. Auch die Österreichische Hochschülerschaft bietet Hilfe durch ihre Fonds an.

Anrechnung von Zeiten als Studentenvertreter/in auf die höchstzulässige Studiendauer

Für studierende in Österreich, die als Studentenvertreter/innen tätig sind, gibt es eine wichtige Regelung. Zeiten als Studentenvertreter/in nach dem Hochschülerschaftsgesetz 1998 können bis zu vier Semestern angerechnet werden. Das bedeutet, diese Semester werden nicht in die vorgesehene Studiendauer eingerechnet.

Durch diese Regelung können studierende in Österreich, die sich in der Studentenvertretung engagieren, weiterhin finanziell unterstützt werden. Die genaue Anrechnung hängt von der Funktion und der zeitlichen Inanspruchnahme ab.

Zur Erlangung der Familienbeihilfe dürfen Zeiten als Studentenvertreter/in nicht in die höchstzulässige Studiendauer eingerechnet werden. Dies ermöglicht es engagierten Studierenden, sich neben dem Studium für die Interessen ihrer Kommilitoninnen und Kommilitonen einzusetzen. So verlieren sie den Anspruch auf finanzielle Unterstützung nicht.

Es ist wichtig zu beachten, dass die Anrechnung individuell geprüft wird. Sie hängt von der Funktion und dem Zeitaufwand ab. Studierende sollten sich frühzeitig über die genauen Bedingungen informieren. Sie sollten auch entsprechende Nachweise vorlegen, um von dieser Regelung profitieren zu können.

Covid-19-Pandemie und Auswirkungen auf die Familienbeihilfe für Studierende

Die Covid-19Pandemie hat die Familienbeihilfe für Studierende in Österreich beeinflusst. Es gab Sonderregelungen, um finanzielle Unterstützung zu bieten. Diese Regelungen halfen, die finanzielle Belastung zu mindern.

Ein wichtiger Punkt war die Verlängerung des Anspruchs auf Familienbeihilfe. Dies galt, wenn das Studium vor dem 24. bzw. 25. Geburtstag begann. So konnten Studierende, die durch die Pandemie Verzögerungen erlitten hatten, weiterhin unterstützt werden.

Im Sommersemester 2020 wurden die Leistungsnachweise nicht wie üblich angerechnet. Diese Regelung half, den Studierenden in schwierigen Zeiten zu helfen. Sie mussten nicht unter Druck stehen, wie es normalerweise der Fall wäre.

Die Gesamtausgaben für Familienbeihilfe in Österreich betrugen im Jahr 2022 € 4.178,49 Millionen, wobei es insgesamt 1.940.635 Leistungsbezieher:innen gab.

Ab 2024 gibt es neue Beträge für Familienbeihilfe für Studierende in Österreich:

Alter des Kindes Monatlicher Betrag
Ab dem 19. Lebensjahr € 191,60
Kinderabsetzbetrag (zusätzlich) € 67,80

Die Sonderregelungen während der Covid-19-Pandemie unterstützten Studierende in Österreich. Sie hatten weiterhin Anspruch auf Familienbeihilfe. Diese Maßnahmen halfen, den Bildungsbereich während der Pandemie zu stabilisieren.

Weitere Informationen und Kontaktstellen zur Familienbeihilfe für Studierende

In Österreich gibt es viele Ressourcen für Studierende, die Familienbeihilfe bekommen. Das österreichische Bundesministerium für Arbeit hat eine tolle Webseite. Dort findet man alles Wichtige zur Familienbeihilfe für Studierende.

Studierende und ihre Familien können sich auch direkt an das Familienservice wenden. Die Telefonnummer 0800 240 262 ist kostenlos. Dort bekommen sie Antworten auf ihre Fragen zur Familienbeihilfe.

Das Finanzamt ist der erste Anlaufpunkt für die Beantragung der Familienbeihilfe. Dort bekommen Studierende und ihre Eltern alle nötigen Unterlagen. Die Kontaktdaten findet man auf der Website des Bundesministeriums für Finanzen.

Wichtige Infos zur Familienbeihilfe für Studierende in Österreich:

  • Die Familienbeihilfe gibt es, wenn man noch jung genug ist und gut in der Schule macht.
  • Man muss nicht arm sein, um die Beihilfe zu bekommen. Aber man darf nicht mehr als 15.000€ im Jahr verdienen.
  • Wegen Covid-19 gibt es Sonderregeln für Studierende, die im Sommer 2020 studiert haben.

Studierende in Österreich können auch Studienbeihilfe bekommen. Man muss als „förderungswürdig“ gelten und bestimmte Bedingungen erfüllen. Seit 2013 gibt es wieder Studiengebühren an den Universitäten. Ausländische Studierende zahlen mehr.

Die Familienbeihilfe ist eine Unterstützung in Österreich. Sie hängt nicht von der sozialen Lage ab.

Für Fragen zur Familienbeihilfe für Studierende in Österreich kann man sich an das Bundesministerium für Arbeit, Familie und Jugend wenden. Auch die Finanzämter sind gute Ansprechpartner.

Fazit: Familienbeihilfe als wichtige finanzielle Unterstützung für Studierende in Österreich

Die Familienbeihilfe ist sehr wichtig für Studierende in Österreich. Sie hilft, die Kosten des Lebens zu decken. So können junge Leute sich besser auf ihr Studium konzentrieren.

Österreich erkennt die Herausforderungen an, die Studierende haben. Die Familienbeihilfe hilft, finanziell sicher zu sein. Sie macht es leichter, ohne zusätzliches Arbeiten zu studieren.

Es gibt auch Bedingungen, um die Beihilfe zu bekommen. Studierende müssen ihre Leistungen nachweisen. Das hilft, die Mittel gut zu nutzen und motiviert zum Erfolg.

Wie viel Geld man bekommt, hängt von Alter und Anzahl der Kinder ab. Hier ein paar Beispiele:

  • 114,00 € Fixbetrag pro Kind + 58,40 € Kinderabsetzbetrag
  • 121,90 € für Kinder zwischen 3 und 10 Jahren
  • 141,50 € für Kinder ab 10 Jahren
  • Zusätzliche Beiträge bei bestimmten Geschwisterzahlen (z.B. 32,00 € bei 4 Kindern)

Obwohl Studium schwierig sein kann, bietet die Familienbeihilfe eine gute Basis. Sie hilft, sich auf das Studium zu konzentrieren. So können Studierende ihre Ziele erreichen, ohne sich Sorgen um Geld zu machen.

Die Familienbeihilfe ist ein wichtiger Teil für Bildung und Chancengleichheit in Österreich.

Zusammenfassung der wichtigsten Punkte zur Familienbeihilfe für Studierende

Die Familienbeihilfe hilft Studierenden in Österreich finanziell. Sie haben bis zum 24. Geburtstag Anspruch, wenn sie die Mindeststudiendauer absolvieren. Bei Studienbehinderungen oder Kindererziehung kann die Dauer bis zum 25. Geburtstag verlängert werden.

Um die Beihilfe nach dem 18. Geburtstag zu behalten, müssen Studierende gute Leistungen zeigen.

Die monatliche Familienbeihilfe liegt zwischen 149,70 und 174,70 Euro pro Kind. Kinderabsetzbetrag ist auch dabei. Ein Wechsel des Studiums ist zweimal möglich, ohne den Anspruch zu verlieren.

Ab dem 20. Geburtstag gibt es Zuverdienstgrenzen. Der Familienbonus Plus bietet zusätzliche steuerliche Entlastung.

Rund 10% der Studierenden in Österreich haben Kinder unter 25 Jahren. Studentische Eltern sind im Durchschnitt 12 Jahre älter als Studierende ohne Kinder. Mütter und Väter sind bei Studierenden mit Kindern fast gleich verteilt.

Studierende mit Kindern können auch Kinderbetreuungsgeld und höhere Studienbeihilfe bekommen. Universitäten unterstützen mit Maßnahmen wie vereinfachten Gruppenwechseln und der Möglichkeit, das Kind in Vorlesungen mitzunehmen.

Die Familienbeihilfe hat in den letzten Jahren an Wert verloren. Im August 2022 gab es einmalig einen Bonus von 180 Euro pro Kind. Trotzdem gibt es lange Wartezeiten und steigende Anforderungen bei der Antragstellung. Eine Erhöhung der Familienbeihilfe wird diskutiert, um die Kaufkraft auszugleichen.

FAQ

Wie lange bekommt man Familienbeihilfe, wenn man in Österreich studiert?

In Österreich haben Studierende bis zum 24. Geburtstag Anspruch auf Familienbeihilfe. Das gilt, wenn sie die Mindeststudiendauer einhalten. Bei längeren Studien oder Behinderung kann die Beihilfe bis zum 25. Geburtstag gewährt werden.

Welche Voraussetzungen müssen für den Anspruch auf Familienbeihilfe während des Studiums erfüllt sein?

Österreichische Staatsbürger mit Wohnsitz in Österreich haben Anspruch. Auch ausländische Staatsbürger mit Aufenthaltsberechtigung oder Asyl können die Beihilfe erhalten. Das Kind muss zum Haushalt der Anspruchsberechtigten gehören.

Welche Nachweise müssen für die Weitergewährung der Familienbeihilfe nach dem 18. Geburtstag erbracht werden?

Für das erste Studienjahr sind 16 ECTS-Punkte nötig. Oder eine Teilprüfung der ersten Diplomprüfung. Für weitere Jahre sind Leistungsnachweise nur auf Anfrage vorzulegen.

Wie hoch ist die Familienbeihilfe für studierende Kinder in Österreich?

Die Familienbeihilfe beträgt monatlich 149,70 Euro ab 10 Jahren. Ab 19 Jahren erhöht sich der Betrag auf 174,70 Euro. Eltern erhalten zusätzlich den Kinderabsetzbetrag von 61,80 Euro pro Kind und Monat. Bei Behinderung gibt es eine erhöhte Beihilfe.

Wie wirkt sich ein Studienwechsel auf den Anspruch auf Familienbeihilfe aus?

Ein Studienwechsel ist maximal zweimal möglich, ohne den Anspruch zu verlieren. Der Wechsel muss vor dem dritten Semester erfolgen. Nicht als Wechsel gelten die Anrechnung der Vorstudienzeit und unverschuldete Wechsel.

Wie kann die Familienbeihilfe für Studierende beantragt werden?

Die Familienbeihilfe beantragen die Eltern beim Finanzamt. Für Studierende nach der Matura sind Studienblatt und Studienbestätigung nötig. Volljährige können die Beihilfe direkt auf ihr Konto bekommen.

Gibt es für studierende Kinder Zuverdienstgrenzen zu beachten?

Ab dem 19. Geburtstag darf das Einkommen des Kindes 15.000 Euro pro Jahr nicht überschreiten. Sonst verringert sich die Beihilfe. Ausgenommen sind Einkünfte außerhalb des Bezugszeitraums und steuerfreie Bezüge.

Wie wirken sich Studienbehinderungen auf die zulässige Studiendauer aus?

Eine Studienbehinderung durch Krankheit oder ein Auslandsstudium von mindestens drei Monaten verlängert die Studiendauer um ein Semester.

Wie beeinflussen Mutterschutz und Kindererziehung den Studienablauf hinsichtlich Familienbeihilfe?

Mutterschutz und Kindererziehung bis zum zweiten Geburtstag verlängern die Studiendauer. Das gilt, wenn eine Zulassung oder Fortsetzungsmeldung vorliegt.

Gab es aufgrund der Covid-19-Pandemie Sonderregelungen zur Familienbeihilfe für Studierende?

Wegen der Pandemie wurde der Anspruch auf Familienbeihilfe um ein Semester verlängert. Das gilt, wenn das Studium vor dem 24. bzw. 25. Geburtstag begann. Das Sommersemester 2020 wird nicht berücksichtigt.
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