Die bisherige Bildungskarenz mit Weiterbildungsgeld gibt es in der alten Form nicht mehr.
Seit 8. Juni 2026 läuft das neue Modell über Weiterbildungszeit, Weiterbildungsteilzeit, Weiterbildungsbeihilfe und Weiterbildungsteilzeitbeihilfe.
Für Arbeitnehmer:innen ist wichtig: Die neue Förderung ist strenger als die frühere Bildungskarenz. Es reicht nicht mehr, irgendeine Weiterbildung zu wählen. Das AMS prüft, ob die Ausbildung arbeitsmarktrelevant und überbetrieblich verwertbar ist. Außerdem gibt es keinen automatischen Anspruch auf Förderung.
Weiterbildungsbeihilfe 2026 im Überblick
Was sich gegenüber der alten Bildungskarenz ändert
Die neue Weiterbildungsbeihilfe ersetzt das frühere Weiterbildungsgeld nicht eins zu eins. Die arbeitsrechtliche Vereinbarung mit dem Arbeitgeber bleibt wichtig, aber die finanzielle Unterstützung durch das AMS ist an strengere Voraussetzungen gebunden. Dazu zählen Beschäftigungszeiten, Umfang der Weiterbildung, Arbeitsmarktrelevanz, Nachweise und begrenzte Fördermittel.
| Bereich | Alte Bildungskarenz | Neues Modell ab 2026 |
|---|---|---|
| Finanzielle Leistung | Weiterbildungsgeld aus der Arbeitslosenversicherung. | Weiterbildungsbeihilfe oder Weiterbildungsteilzeitbeihilfe des AMS. |
| Antragstellung | Altes Modell wurde mit 1. April 2025 abgeschafft. | Anträge seit 8. Juni 2026 über MeinAMS oder regionale AMS-Geschäftsstelle möglich. |
| Förderbudget | Nicht in dieser Form jährlich gedeckelt. | AMS-Förderung ist mit 150 Millionen Euro pro Jahr begrenzt. |
| Ausbildung | Weiterbildungen waren breiter möglich. | Weiterbildung muss arbeitsmarktrelevant und überbetrieblich verwertbar sein. |
| Rechtsanspruch | Bei erfüllten Voraussetzungen bestand ein Anspruch auf Weiterbildungsgeld. | Die Weiterbildungsbeihilfe ist eine AMS-Förderung ohne automatischen Rechtsanspruch. |
| Kontrolle | Nachweise waren weniger streng ausgestaltet. | Ausbildungsfortschritt, Anwesenheit oder ECTS müssen regelmäßig nachgewiesen werden. |
Wer statt einer beruflichen Weiterbildung ein Studium plant, sollte zusätzlich prüfen, ob andere Förderungen besser passen. Für Studierende ist der Beitrag Studienbeihilfe in Österreich besonders wichtig.
Weiterbildungszeit oder Weiterbildungsteilzeit?
Beim neuen Modell gibt es zwei Hauptvarianten. Bei der Weiterbildungszeit wird das Arbeitsverhältnis für die Weiterbildung karenziert. Bei der Weiterbildungsteilzeit wird die Arbeitszeit reduziert, während nebenbei eine Weiterbildung absolviert wird.
| Modell | Was bedeutet das? | Förderung | Dauer |
|---|---|---|---|
| Weiterbildungszeit | Arbeitnehmer:in wird für die Ausbildung karenziert. | Weiterbildungsbeihilfe. | Mindestens 2 Monate, maximal 1 Jahr innerhalb einer vierjährigen Rahmenfrist. |
| Weiterbildungsteilzeit | Arbeitszeit wird reduziert und die Weiterbildung läuft parallel. | Weiterbildungsteilzeitbeihilfe. | Mindestens 4 Monate, maximal 2 Jahre innerhalb einer vierjährigen Rahmenfrist. |
Welche Variante sinnvoller ist, hängt vom Einkommen, der Weiterbildung, den Arbeitszeiten, der Zustimmung des Arbeitgebers und der persönlichen finanziellen Belastbarkeit ab.
Voraussetzungen für die Förderung
Was Arbeitnehmer:innen erfüllen müssen
Die Weiterbildungsbeihilfe setzt mehrere Bedingungen voraus. Besonders wichtig ist die Beschäftigung beim aktuellen Arbeitgeber: Zum Zeitpunkt der Antragstellung müssen grundsätzlich mindestens zwölf Monate durchgehende, vollentlohnte und vollversicherungspflichtige Beschäftigung beim aktuellen Arbeitgeber in Österreich vorliegen.
| Voraussetzung | Regel | Wichtig für den Antrag |
|---|---|---|
| Beschäftigung beim aktuellen Arbeitgeber | Mindestens 12 Monate durchgehend, vollentlohnt und vollversicherungspflichtig in Österreich. | Diese Voraussetzung muss bei Antragstellung erfüllt sein. |
| Saisonbeschäftigung | 3 Monate unmittelbar vor Antragstellung und insgesamt 12 Monate in den letzten 24 Monaten. | Gilt nur bei Beschäftigung in einem Saisonbetrieb. |
| Master- oder Diplomabschluss | Mindestens 4 Jahre vollversicherungspflichtige Beschäftigung in Österreich, davon 12 Monate beim aktuellen Arbeitgeber. | Für höher Qualifizierte gelten strengere Beschäftigungsanforderungen. |
| Elternkarenz | In den letzten 26 Wochen vor Ausbildungsbeginn darf kein Kinderbetreuungs- oder Wochengeld bezogen worden sein. | Eine Weiterbildungszeit direkt im Anschluss an Elternkarenz ist dadurch nicht möglich. |
| Arbeitgebervereinbarung | Es braucht eine schriftliche Vereinbarung über Weiterbildungszeit oder Weiterbildungsteilzeit. | Ohne Zustimmung des Arbeitgebers funktioniert das Modell nicht. |
| Bildungsberatung | Bei Einkommen unter 3.465 Euro brutto ist für die Weiterbildungsbeihilfe eine AMS-Bildungsberatung erforderlich. | Erst danach kann der Antrag gestellt werden. |
Wer vor einer beruflichen Neuorientierung steht, sollte auch Alternativen prüfen. Für Personen ohne Studium kann der Überblick bestbezahlte Berufe ohne Studium helfen, mögliche Weiterbildungsziele realistischer einzuordnen.
Welche Weiterbildungen gefördert werden
Das AMS fördert nicht jede Ausbildung. Die Weiterbildung muss arbeitsmarktrelevant und überbetrieblich verwertbar sein. Das bedeutet: Sie soll nicht nur für den aktuellen Betrieb nützlich sein, sondern auch die Chancen am Arbeitsmarkt verbessern.
| Weiterbildungsform | Mindestdauer | Mindestumfang |
|---|---|---|
| Weiterbildungsbeihilfe | Mindestens 2 Monate. | Mindestens 20 Wochenstunden. |
| Weiterbildungsbeihilfe mit Kinderbetreuungspflichten | Mindestens 2 Monate. | Mindestens 16 Wochenstunden bei fehlender Kinderbetreuungsmöglichkeit. |
| Studium mit Weiterbildungsbeihilfe | Je nach Studiensemester. | Mindestens 20 ECTS pro Semester, bei Kinderbetreuungspflichten 16 ECTS. |
| Weiterbildungsteilzeitbeihilfe | Mindestens 4 Monate. | Mindestens 10 Wochenstunden. |
| Studium mit Weiterbildungsteilzeit | Je nach Studiensemester. | Mindestens 10 ECTS pro Semester, bei Kinderbetreuungspflichten 8 ECTS. |
Bei Studien ist zusätzlich wichtig: Eine Förderung ist laut AMS nur möglich, wenn eine Inskription an einer österreichischen Universität vorliegt. Wer sich allgemein über Studienorganisation informiert, findet im Beitrag Matrikelnummer in Österreich eine einfache Erklärung.
Höhe, Dauer und Antrag
Wie viel Geld möglich ist
Die Höhe der Weiterbildungsbeihilfe richtet sich nach einem einkommensabhängigen Stufenmodell. Der Mindestsatz beträgt laut AMS für 2026 mindestens 41,49 Euro pro Tag. Bei Einkommen über der halben ASVG-Höchstbeitragsgrundlage von 3.465 Euro muss sich der Arbeitgeber mit 15 Prozent an der Weiterbildungsbeihilfe beteiligen.
| Bereich | Regel 2026 | Hinweis |
|---|---|---|
| Mindestsatz | 41,49 Euro täglich. | Die konkrete Höhe hängt vom Einkommen ab. |
| Stufenmodell | Einkommensabhängige Berechnung. | Das AMS stellt eine Pauschalsatztabelle bereit. |
| Arbeitgeberbeteiligung | 15 Prozent bei Einkommen über 3.465 Euro brutto. | Der AMS-Förderanteil reduziert sich entsprechend. |
| Weiterbildungsteilzeit | Beihilfe orientiert sich am Ausmaß der Arbeitszeitreduktion. | Die Arbeitszeit muss um mindestens 25 Prozent und höchstens 50 Prozent reduziert werden. |
| Kein Bildungsbonus | Zusatzbetrag und Bildungsbonus gebühren bei der neuen Weiterbildungsbeihilfe nicht. | Nicht mit früheren oder anderen Fördermodellen verwechseln. |
Die Förderung ist zeitlich begrenzt. Die Weiterbildungsbeihilfe kann für die Dauer der Ausbildung, maximal aber für ein Jahr innerhalb von vier Jahren ab Beginn der Beihilfe gewährt werden. Die Weiterbildungsteilzeitbeihilfe kann maximal zwei Jahre innerhalb einer vierjährigen Rahmenfrist laufen.
So läuft der Antrag ab
Der Antrag läuft über das AMS. Er kann über das MeinAMS-Konto oder bei der zuständigen regionalen AMS-Geschäftsstelle gestellt werden. Zuständig ist grundsätzlich das AMS des Hauptwohnsitzes.
- Weiterbildungsziel klären: Zuerst sollte feststehen, welche Ausbildung besucht wird, wie lange sie dauert und welchen Nutzen sie am Arbeitsmarkt hat.
- Arbeitgebergespräch führen: Ohne Vereinbarung mit dem Arbeitgeber ist weder Weiterbildungszeit noch Weiterbildungsteilzeit praktisch umsetzbar.
- Bildungsberatung prüfen: Bei Einkommen unter 3.465 Euro brutto ist für die Weiterbildungsbeihilfe eine AMS-Bildungsberatung nötig.
- Unterlagen vorbereiten: Vereinbarung, Ausbildungsnachweis, Bildungsplan, Beschäftigungsnachweise und bei Studien Inskriptions- oder ECTS-Nachweise bereithalten.
- Antrag stellen: Antrag über MeinAMS oder bei der regionalen AMS-Geschäftsstelle einreichen.
- Entscheidung abwarten: Die Vereinbarung wird erst nach positiver Entscheidung wirklich relevant für den Förderstart.
- Fortschritt nachweisen: Ausbildungsfortschritt, Anwesenheit oder ECTS müssen während und am Ende des Förderzeitraums nachgewiesen werden.
Wer Weiterbildung mit einem späteren Studium kombinieren möchte, sollte auch die Beitragssammlung zu Uni oder FH nach der Matura beachten, weil Hochschulfristen, Studienform und Förderlogik unterschiedlich funktionieren.
Wichtige Stolperfallen
Warum nicht jeder Antrag bewilligt wird
Die neue Weiterbildungsbeihilfe ist keine automatische Auszahlung. Selbst wenn viele formale Punkte erfüllt sind, prüft das AMS, ob die Ausbildung tatsächlich arbeitsmarktrelevant und überbetrieblich verwertbar ist. Außerdem ist die Förderung jährlich budgetär begrenzt.
| Stolperfalle | Warum problematisch? | Besser so |
|---|---|---|
| Ausbildung zu allgemein gewählt | Das AMS kann die Arbeitsmarktrelevanz kritisch sehen. | Bildungsziel, beruflichen Nutzen und Verwertbarkeit klar darstellen. |
| Zu wenig Stunden oder ECTS | Mindestumfang wird nicht erfüllt. | Vor Antrag prüfen, ob Wochenstunden oder ECTS wirklich reichen. |
| Arbeitgeber nicht eingebunden | Ohne Vereinbarung ist das Modell nicht umsetzbar. | Früh ein Gespräch führen und schriftliche Vereinbarung vorbereiten. |
| Zu früh nach Elternkarenz geplant | In den letzten 26 Wochen vor Ausbildungsbeginn darf kein Kinderbetreuungs- oder Wochengeld bezogen worden sein. | Zeitpunkt realistisch planen und Wartefrist beachten. |
| Nachweise unterschätzt | Fehlende Erfolgs- oder Anwesenheitsnachweise können Probleme auslösen. | Bestätigungen laufend sammeln und Fristen dokumentieren. |
Besonders für Personen mit Pflichtschulabschluss, Lehre, Matura oder beruflicher Neuorientierung kann die neue Weiterbildungsbeihilfe interessant sein. Wer hingegen bereits ein Master- oder Diplomstudium abgeschlossen hat, muss strengere Beschäftigungszeiten nachweisen.
Fazit
Die Weiterbildungsbeihilfe ist seit Juni 2026 das zentrale Nachfolgemodell zur abgeschafften Bildungskarenz-Förderung. Sie bietet weiterhin eine Möglichkeit, berufliche Weiterbildung mit finanzieller Unterstützung zu verbinden, ist aber deutlich zielgerichteter und strenger als das frühere Weiterbildungsgeld.
Entscheidend sind Arbeitgebervereinbarung, AMS-Prüfung, arbeitsmarktrelevante Weiterbildung, Mindestumfang, Beschäftigungszeiten, Nachweise und begrenztes Budget. Wer die Weiterbildungsbeihilfe nutzen möchte, sollte daher nicht nur einen Kurs auswählen, sondern den beruflichen Nutzen, die formalen Voraussetzungen und den Antrag sehr sorgfältig vorbereiten.
Häufige Fragen und Quellen
FAQ: Weiterbildungsbeihilfe statt Bildungskarenz
Gibt es die Bildungskarenz noch?
Die Bildungskarenz in der alten Form mit Weiterbildungsgeld wurde abgeschafft. Seit 2026 gibt es als Nachfolgemodell Weiterbildungszeit und Weiterbildungsteilzeit mit Weiterbildungsbeihilfe oder Weiterbildungsteilzeitbeihilfe.
Seit wann kann man die Weiterbildungsbeihilfe beantragen?
Anträge auf Weiterbildungsbeihilfe und Weiterbildungsteilzeitbeihilfe sind seit 8. Juni 2026 möglich. Der früheste Beginn der Karenzierung und Förderung ist ebenfalls der 8. Juni 2026.
Wer bekommt die Weiterbildungsbeihilfe?
Grundsätzlich kommen Arbeitnehmer:innen infrage, die mit ihrem Arbeitgeber eine Weiterbildungszeit vereinbaren, die Beschäftigungsvoraussetzungen erfüllen und eine arbeitsmarktrelevante Weiterbildung absolvieren. Das AMS entscheidet im Einzelfall.
Gibt es einen Rechtsanspruch auf Weiterbildungsbeihilfe?
Nein. Die Weiterbildungsbeihilfe ist eine AMS-Förderung und kein automatischer Rechtsanspruch. Auch bei erfüllten Voraussetzungen kann ein Antrag abgelehnt werden, etwa wenn das Förderbudget ausgeschöpft ist oder die Ausbildung nicht ausreichend arbeitsmarktrelevant ist.
Wie lange muss ich beim Arbeitgeber beschäftigt sein?
Zum Zeitpunkt der Antragstellung müssen grundsätzlich mindestens 12 Monate durchgehende, vollentlohnte und vollversicherungspflichtige Beschäftigung beim aktuellen Arbeitgeber in Österreich vorliegen.
Welche Weiterbildung wird gefördert?
Gefördert werden Aus- und Weiterbildungen, die arbeitsmarktrelevant und überbetrieblich verwertbar sind. Für die Weiterbildungsbeihilfe braucht es mindestens 2 Monate Dauer und 20 Wochenstunden oder bei Studien 20 ECTS pro Semester.
Wie hoch ist die Weiterbildungsbeihilfe?
Die Höhe richtet sich nach einem einkommensabhängigen Stufenmodell. Der Mindestsatz beträgt laut AMS für 2026 mindestens 41,49 Euro pro Tag.
Wie lange kann man Weiterbildungsbeihilfe beziehen?
Die Weiterbildungsbeihilfe kann für die Dauer der Ausbildung, maximal aber für 1 Jahr innerhalb einer vierjährigen Rahmenfrist ab Beginn der Beihilfe bezogen werden.
Was ist die Weiterbildungsteilzeitbeihilfe?
Die Weiterbildungsteilzeitbeihilfe unterstützt Personen, die ihre Arbeitszeit für eine Weiterbildung reduzieren. Die Arbeitszeit muss um mindestens 25 Prozent und höchstens 50 Prozent reduziert werden und darf 10 Wochenstunden nicht unterschreiten.
Wo beantragt man die Förderung?
Der Antrag wird über das MeinAMS-Konto oder bei der zuständigen regionalen AMS-Geschäftsstelle gestellt. Zuständig ist grundsätzlich das AMS des Hauptwohnsitzes.
Was passiert, wenn der Antrag abgelehnt wird?
Dann gibt es keine AMS-Förderung. Laut Arbeiterkammer kann eine Ablehnung der Weiterbildungsbeihilfe nicht mit einem Rechtsmittel bekämpft werden. Arbeitnehmer:innen sollten daher vorab genau prüfen, ob Voraussetzungen und Ausbildungsziel passen.
Quellen
- AMS: Weiterbildungszeit und Weiterbildungsteilzeit – offizielle Informationen zu Antrag, Voraussetzungen, Mindestumfang, Dauer, Höhe und Förderbudget.
- oesterreich.gv.at: Weiterbildungszeit und Weiterbildungsteilzeit – Bürgerinformation zu arbeitsrechtlicher Vereinbarung, Voraussetzungen, förderbaren Ausbildungen und Nachweisen.
- Arbeiterkammer: Weiterbildungsbeihilfe und Weiterbildungsteilzeitbeihilfe – verständliche Erklärung zu Rechtsanspruch, Antrag, Arbeitgebervereinbarung, Höhe, Dauer und Stolperfallen.
- Bundeskanzleramt: Neues Modell der Weiterbildungszeit – Hintergrund zur Abschaffung der alten Bildungskarenz und zur Zielrichtung des neuen Modells.
- Parlament Österreich: Nachfolgemodell für Bildungskarenz – parlamentarische Informationen zu Budget, strengeren Auflagen und arbeitsmarktpolitischer Zielsetzung.
- Rechtsinformationssystem des Bundes – rechtliche Grundlagen unter anderem im Arbeitslosenversicherungsgesetz und Arbeitsvertragsrechts-Anpassungsgesetz.













