Die Weiterbildungsbeihilfe ersetzt das bisherige Weiterbildungsgeld.
Wer ab 2026 eine Weiterbildungszeit plant, sollte deshalb nicht nur Kurs, Arbeitgebervereinbarung und AMS-Antrag prüfen, sondern vor allem die finanzielle Seite realistisch durchrechnen.
Aktueller Stand: 20. Mai 2026. Die neue Weiterbildungsbeihilfe ist Teil der Nachfolgeregelung zur Bildungskarenz. Sie wird vom AMS geprüft und nach einem einkommensabhängigen Stufenmodell berechnet. Der früheste Beginn der neuen Förderung ist nach aktuellem Informationsstand der 8. Juni 2026.
Das Wichtigste in Kürze
- Die Weiterbildungsbeihilfe ist die neue Geldleistung: Sie ersetzt im neuen System das frühere Weiterbildungsgeld während der Bildungskarenz.
- Die Höhe richtet sich nach einem Stufenmodell: Maßgeblich ist die allgemeine Beitragsgrundlage zur Sozialversicherung.
- Der Mindestbetrag 2026 liegt bei 41,49 Euro täglich: Das entspricht rechnerisch rund 1.244,70 Euro bei 30 Tagen.
- Ab 3.465 Euro Beitragsgrundlage wird ein Dienstgeberanteil relevant: In den höheren Stufen kommt ein 15 Prozent Anteil des Arbeitgebers bzw. der Arbeitgeberin dazu.
- Es gibt keinen automatischen Anspruch: Das AMS prüft, ob die Voraussetzungen erfüllt sind und ob die Weiterbildung förderbar ist.
Was ist die Weiterbildungsbeihilfe?
Die Weiterbildungsbeihilfe ist die finanzielle Unterstützung für Personen, die eine Weiterbildungszeit in Anspruch nehmen möchten. Sie soll während der vereinbarten Freistellung helfen, den Lebensunterhalt teilweise abzusichern.
Sie ist aber kein normales Gehalt und auch kein automatischer Ersatz für das frühere Weiterbildungsgeld. Wer die Förderung bekommen möchte, braucht eine passende Weiterbildung, eine Vereinbarung mit dem Arbeitgeber bzw. der Arbeitgeberin und eine positive Prüfung durch das AMS.
Den Überblick über das neue Gesamtmodell findest du im zentralen Hubartikel Weiterbildungszeit 2026: Was ab 8. Juni statt Bildungskarenz gilt.
Wie hoch ist die Weiterbildungsbeihilfe 2026?
Die Höhe der Weiterbildungsbeihilfe richtet sich 2026 nach einem Stufenmodell. Grundlage ist die allgemeine Beitragsgrundlage zur Sozialversicherung. Vereinfacht gesagt: Je nach bisheriger Beitragsgrundlage wird ein täglicher Betrag zugeordnet.
Der niedrigste Tagsatz beträgt 2026 41,49 Euro pro Tag. In den höheren Stufen steigt der Gesamtbetrag. Ab einer Beitragsgrundlage von 3.465 Euro kommt ein Dienstgeberanteil von 15 Prozent dazu. Dadurch unterscheidet sich der reine AMS-Anteil vom Gesamtbetrag aus AMS und Dienstgeberanteil.
Stufenmodell 2026: Tabelle zur Weiterbildungsbeihilfe
| Stufe | Beitragsgrundlage von | Beitragsgrundlage bis | AMS Tagsatz 2026 | Dienstgeberanteil | Gesamt pro Tag | Ca. Gesamt pro Monat |
|---|---|---|---|---|---|---|
| Stufe 1 | 551,11 Euro | 1.571,31 Euro | 41,49 Euro | – | 41,49 Euro | 1.244,70 Euro |
| Stufe 2 | 1.571,32 Euro | 2.053,99 Euro | 43,09 Euro | – | 43,09 Euro | 1.292,70 Euro |
| Stufe 3 | 2.054,00 Euro | 2.567,49 Euro | 44,61 Euro | – | 44,61 Euro | 1.338,30 Euro |
| Stufe 4 | 2.567,50 Euro | 3.080,99 Euro | 47,28 Euro | – | 47,28 Euro | 1.418,40 Euro |
| Stufe 5 | 3.081,00 Euro | 3.464,99 Euro | 54,18 Euro | – | 54,18 Euro | 1.625,40 Euro |
| Stufe 6 | 3.465,00 Euro | 3.594,49 Euro | 46,06 Euro | 8,12 Euro | 54,18 Euro | 1.625,40 Euro |
| Stufe 7 | 3.594,50 Euro | 4.107,99 Euro | 51,53 Euro | 9,09 Euro | 60,62 Euro | 1.818,60 Euro |
| Stufe 8 | 4.108,00 Euro | 4.621,49 Euro | 56,71 Euro | 10,00 Euro | 66,71 Euro | 2.001,30 Euro |
| Stufe 9 | 4.621,50 Euro | offen | 59,31 Euro | 10,46 Euro | 69,77 Euro | 2.093,10 Euro |
Wichtig: Die Monatswerte sind rechnerische Orientierungswerte auf Basis von 30 Tagen. Für die konkrete Förderentscheidung und Auszahlung sind die aktuellen AMS-Vorgaben maßgeblich.
Warum sinkt der AMS Anteil ab Stufe 6?
Auf den ersten Blick wirkt das Stufenmodell ungewöhnlich: In Stufe 5 beträgt der AMS-Tagsatz 54,18 Euro. In Stufe 6 liegt der AMS-Tagsatz nur bei 46,06 Euro, der Gesamtbetrag bleibt aber ebenfalls bei 54,18 Euro. Der Grund ist der Dienstgeberanteil.
Ab der Beitragsgrundlage von 3.465 Euro wird ein Anteil des Arbeitgebers bzw. der Arbeitgeberin eingerechnet. Dadurch setzt sich der Gesamtbetrag ab Stufe 6 aus zwei Teilen zusammen:
- AMS Tagsatz: jener Betrag, der vom AMS kommt.
- Dienstgeberanteil: der zusätzliche Anteil des Arbeitgebers bzw. der Arbeitgeberin.
- Gesamtbetrag: die Summe aus AMS Betrag und Dienstgeberanteil.
Für Arbeitnehmer:innen ist deshalb nicht nur wichtig, wie hoch der AMS-Anteil ist. Entscheidend ist, was insgesamt zur Verfügung steht und ob die Arbeitgeberseite die Vereinbarung mitträgt.
Beispiele: Wie viel Geld bleibt während der Weiterbildungszeit?
Die folgenden Beispiele dienen zur groben Orientierung. Sie ersetzen keine individuelle Berechnung und keine Beratung, zeigen aber, wie stark die neue Weiterbildungsbeihilfe vom bisherigen Einkommen abweichen kann.
Beispiel 1: Beitragsgrundlage rund 2.000 Euro
Liegt die Beitragsgrundlage ungefähr bei 2.000 Euro, fällt sie voraussichtlich in Stufe 2. Der Tagsatz beträgt 2026 in dieser Stufe 43,09 Euro. Bei 30 Tagen ergibt das rechnerisch rund 1.292,70 Euro pro Monat.
Das kann für manche Personen ausreichend sein, wenn Fixkosten niedrig sind. Wer Miete, Kredit, Kinderbetreuung oder andere laufende Kosten hat, sollte sehr genau planen.
Beispiel 2: Beitragsgrundlage rund 2.800 Euro
Bei einer Beitragsgrundlage von rund 2.800 Euro wäre voraussichtlich Stufe 4 relevant. Der Tagsatz beträgt hier 47,28 Euro. Das ergibt rechnerisch etwa 1.418,40 Euro pro Monat.
Gerade in dieser Einkommensgruppe kann der Unterschied zum bisherigen Netto-Einkommen deutlich sein. Eine Weiterbildungszeit sollte daher gut vorbereitet und nicht nur aus dem Wunsch nach einer Pause heraus geplant werden.
Beispiel 3: Beitragsgrundlage rund 3.300 Euro
Bei rund 3.300 Euro Beitragsgrundlage liegt man voraussichtlich in Stufe 5. Der Gesamtbetrag beträgt 54,18 Euro pro Tag, also rechnerisch rund 1.625,40 Euro pro Monat.
In dieser Stufe gibt es noch keinen ausgewiesenen Dienstgeberanteil. Trotzdem sollte mit dem Arbeitgeber bzw. der Arbeitgeberin früh geklärt werden, ob die Weiterbildungszeit organisatorisch möglich ist.
Beispiel 4: Beitragsgrundlage rund 4.000 Euro
Bei rund 4.000 Euro Beitragsgrundlage wäre voraussichtlich Stufe 7 relevant. Der Gesamtbetrag beträgt hier 60,62 Euro pro Tag. Das entspricht rechnerisch etwa 1.818,60 Euro pro Monat.
In dieser Stufe setzt sich der Gesamtbetrag aus AMS-Tagsatz und Dienstgeberanteil zusammen. Für die Praxis ist deshalb besonders wichtig, dass die Arbeitgebervereinbarung sauber geklärt ist.
Beispiel 5: Beitragsgrundlage ab rund 4.622 Euro
Ab einer Beitragsgrundlage von 4.621,50 Euro greift Stufe 9. Der Gesamtbetrag beträgt 2026 69,77 Euro pro Tag. Das ergibt rechnerisch rund 2.093,10 Euro pro Monat.
Auch hier gilt: Der Betrag kann deutlich unter dem bisherigen Netto-Einkommen liegen. Deshalb ist eine private Haushaltsrechnung vor der Entscheidung besonders wichtig.
Weiterbildungsbeihilfe ist nicht gleich früheres Weiterbildungsgeld
Viele Menschen suchen noch nach dem alten Begriff Weiterbildungsgeld. Gemeint ist 2026 aber in vielen Fällen bereits die neue Weiterbildungsbeihilfe. Der Unterschied ist wichtig: Die frühere Bildungskarenz mit Weiterbildungsgeld wurde durch neue Regeln ersetzt.
Das neue Modell ist stärker an Voraussetzungen, Förderprüfung und arbeitsmarktpolitische Sinnhaftigkeit gebunden. Einen Überblick zur früheren Regelung findest du im bestehenden Beitrag Weiterbildungsbeihilfe als Ersatz für die Bildungskarenz
Gibt es einen Rechtsanspruch auf die Weiterbildungsbeihilfe?
Nein, nach aktuellem Informationsstand besteht kein automatischer Rechtsanspruch auf die Weiterbildungsbeihilfe. Das AMS prüft, ob die Voraussetzungen erfüllt sind und ob die geplante Weiterbildung förderbar ist.
Das ist für die Planung sehr wichtig. Eine Vereinbarung mit dem Arbeitgeber bzw. der Arbeitgeberin ist notwendig, ersetzt aber nicht die Förderentscheidung des AMS. Wer Kurskosten, Lebenshaltungskosten oder eine längere berufliche Auszeit plant, sollte deshalb keine finanziellen Verpflichtungen eingehen, bevor die Förderfrage geklärt ist.
Wann ist eine AMS Bildungsberatung nötig?
Bei bestimmten Einkommensgruppen ist vor der Weiterbildungsbeihilfe eine Bildungsberatung beim AMS-BerufsInfoZentrum relevant. Besonders wichtig ist die Grenze von 3.465 Euro Beitragsgrundlage im Jahr 2026. Wer darunter liegt, sollte früh prüfen, ob eine Beratung erforderlich ist.
Das ist nicht nur eine formale Frage. Eine Bildungsberatung kann auch helfen, die geplante Weiterbildung besser einzuordnen: Passt sie zur beruflichen Situation? Ist der Umfang ausreichend? Gibt es Alternativen? Ist die Maßnahme arbeitsmarktrelevant?
Wie beantragt man die Weiterbildungsbeihilfe?
Der Antrag läuft über das AMS. Vorher sollten mehrere Punkte vorbereitet sein: die geplante Weiterbildung, die Vereinbarung mit dem Arbeitgeber bzw. der Arbeitgeberin, Nachweise zum Kurs oder Studium und eine realistische Finanzplanung.
Besonders wichtig ist der zeitliche Ablauf. Der früheste Beginn der neuen Förderung ist nach aktuellem Stand der 8. Juni 2026. Wer zu diesem Zeitpunkt starten möchte, sollte Unterlagen und Kursinformationen nicht erst kurzfristig sammeln.
Weiterbildungsbeihilfe oder Weiterbildungsteilzeitbeihilfe?
Die Weiterbildungsbeihilfe betrifft die volle Weiterbildungszeit, also eine vereinbarte Freistellung von der Arbeit. Wer hingegen weiterarbeiten möchte und die Arbeitszeit reduziert, sollte die Weiterbildungsteilzeit prüfen.
Bei der Weiterbildungsteilzeit gibt es eine eigene Unterstützung: die Weiterbildungsteilzeitbeihilfe. Dabei bleibt ein Teil des Arbeitseinkommens erhalten, zusätzlich kann eine Beihilfe gewährt werden. Das kann finanziell stabiler sein als eine vollständige Freistellung.
Welche Weiterbildung passt zur Förderung?
Die Höhe der Beihilfe ist nur ein Teil der Entscheidung. Genauso wichtig ist die Frage, ob die Weiterbildung selbst sinnvoll und förderbar ist. Das AMS achtet darauf, ob die Maßnahme arbeitsmarktpolitisch sinnvoll ist und zur beruflichen Entwicklung passt.
Hilfreich sind Weiterbildungen, die einen klaren beruflichen Bezug haben, ausreichend umfangreich sind und gut nachgewiesen werden können. Das kann ein Lehrgang, eine berufliche Ausbildung, ein Studium oder eine Zusatzqualifikation sein.
Zur allgemeinen Orientierung lohnt sich der Beitrag über berufliche Zusatzqualifikationen
Was gilt nach Elternkarenz?
Viele Personen kannten bisher die Bildungskarenz nach der Elternkarenz als Möglichkeit für berufliche Neuorientierung. Bei der neuen Weiterbildungszeit ist dieser Bereich besonders sensibel, weil Beschäftigungszeiten, Karenzzeiten und Fördervoraussetzungen genau geprüft werden müssen.
Wer nach der Elternkarenz eine Weiterbildung plant, sollte daher nicht nur auf die Höhe der Beihilfe schauen, sondern zuerst prüfen, ob die Voraussetzungen überhaupt erfüllt werden können.
Finanzielle Checkliste vor der Weiterbildungszeit
- Monatlichen Orientierungsbetrag berechnen: Der Tagsatz kann grob mit 30 multipliziert werden, um eine erste Monatsabschätzung zu bekommen.
- Fixkosten prüfen: Miete, Kredit, Energie, Versicherungen, Auto, Kinderbetreuung und laufende Verpflichtungen realistisch erfassen.
- Kurskosten berücksichtigen: Die Weiterbildungsbeihilfe deckt nicht automatisch alle Kosten der Weiterbildung ab.
- Reserve einplanen: Eine längere Weiterbildungszeit sollte nicht ohne finanziellen Puffer begonnen werden.
- Arbeitgeberanteil klären: Ab den höheren Stufen ist wichtig, ob und wie der Dienstgeberanteil praktisch berücksichtigt wird.
- AMS Entscheidung abwarten: Ohne positive Förderklärung sollte man keine riskanten finanziellen Zusagen machen.
- Teilzeitvariante prüfen: Wenn der Einkommensverlust zu groß ist, kann Weiterbildungsteilzeit besser passen.
Für wen lohnt sich die Weiterbildungsbeihilfe besonders?
Die Weiterbildungsbeihilfe kann besonders hilfreich sein, wenn eine Weiterbildung beruflich wirklich weiterbringt und neben dem Job kaum machbar wäre. Das betrifft zum Beispiel längere Ausbildungen, berufliche Neuorientierung, Fachqualifikationen oder Studienabschnitte mit klarem Ziel.
Sie passt eher, wenn:
- die Weiterbildung intensiv ist: Der Umfang rechtfertigt eine volle Freistellung.
- der berufliche Nutzen klar ist: Die Qualifikation verbessert Chancen im bestehenden oder neuen Berufsfeld.
- die Finanzierung tragbar ist: Die monatliche Unterstützung reicht gemeinsam mit Ersparnissen oder Haushaltsplanung aus.
- der Arbeitgeber zustimmt: Ohne Vereinbarung ist die Weiterbildungszeit nicht umsetzbar.
Sie ist eher kritisch, wenn:
- die Weiterbildung sehr kurz ist: Einzelkurse passen oft besser zu anderen Förderungen.
- der finanzielle Spielraum fehlt: Die Beihilfe kann deutlich niedriger sein als das bisherige Einkommen.
- der Nutzen unklar bleibt: Reine Interessenskurse ohne beruflichen Bezug sind problematisch.
- die AMS-Förderung unsicher ist: Ohne positive Prüfung sollte die Auszeit nicht fix eingeplant werden.
Fazit: Die Weiterbildungsbeihilfe genau durchrechnen
Die Weiterbildungsbeihilfe 2026 ist ein wichtiger Baustein der neuen Weiterbildungszeit. Sie kann eine berufliche Auszeit für Weiterbildung ermöglichen, ersetzt aber nicht automatisch das bisherige Einkommen und ist an klare Voraussetzungen gebunden.
Wer eine Weiterbildungszeit plant, sollte deshalb drei Fragen beantworten: Ist die Weiterbildung beruflich sinnvoll? Ist die Förderung realistisch? Und reicht die finanzielle Unterstützung für die geplante Dauer aus? Erst wenn diese Punkte geklärt sind, wird aus einer guten Idee ein tragfähiger Weiterbildungsplan.
FAQ zur Weiterbildungsbeihilfe 2026
Wie hoch ist die Weiterbildungsbeihilfe 2026?
Die Weiterbildungsbeihilfe beträgt 2026 mindestens 41,49 Euro pro Tag. Je nach Beitragsgrundlage kann der Gesamtbetrag höher sein. In der höchsten Stufe liegt der Gesamtbetrag laut Pauschalsatztabelle bei 69,77 Euro pro Tag.
Wie wird die Weiterbildungsbeihilfe berechnet?
Die Berechnung erfolgt nach einem einkommensabhängigen Stufenmodell. Grundlage ist die allgemeine Beitragsgrundlage zur Sozialversicherung. Je nach Stufe wird ein täglicher Betrag festgelegt.
Was bedeutet Dienstgeberanteil bei der Weiterbildungsbeihilfe?
Ab einer bestimmten Beitragsgrundlage wird ein Dienstgeberanteil von 15 Prozent berücksichtigt. In den höheren Stufen setzt sich der Gesamtbetrag daher aus einem AMS-Anteil und einem Anteil des Arbeitgebers bzw. der Arbeitgeberin zusammen.
Gibt es einen Rechtsanspruch auf die Weiterbildungsbeihilfe?
Nein. Die Weiterbildungsbeihilfe wird vom AMS geprüft. Eine Vereinbarung mit dem Arbeitgeber ist notwendig, bedeutet aber nicht automatisch, dass die Förderung bewilligt wird.
Ist die Weiterbildungsbeihilfe gleich hoch wie das frühere Weiterbildungsgeld?
Nein, das neue Modell funktioniert anders. Die Weiterbildungsbeihilfe folgt einem Stufenmodell und ist stärker an Voraussetzungen, Förderprüfung und arbeitsmarktpolitische Sinnhaftigkeit gebunden.
Kann man mit der Weiterbildungsbeihilfe alle Weiterbildungskosten bezahlen?
Nicht unbedingt. Die Weiterbildungsbeihilfe dient vor allem der teilweisen Sicherung des Lebensunterhalts. Kurskosten, Fahrtkosten, Lernmaterial oder Prüfungsgebühren müssen gesondert geprüft und eingeplant werden.
Wann startet die neue Weiterbildungsbeihilfe?
Nach aktuellem Informationsstand ist der früheste Beginn der Förderung der 8. Juni 2026. Vorher sollten Weiterbildung, Arbeitgebervereinbarung und AMS-Unterlagen vorbereitet werden.
Was ist besser: Weiterbildungsbeihilfe oder Weiterbildungsteilzeitbeihilfe?
Das hängt von der persönlichen Situation ab. Wer sich vollständig freistellen lassen möchte, prüft die Weiterbildungsbeihilfe. Wer weiterarbeiten und die Arbeitszeit reduzieren möchte, sollte die Weiterbildungsteilzeitbeihilfe prüfen.
Quellen und weiterführende Informationen
- AMS Pauschalsatztabelle zur Weiterbildungsbeihilfe 2026
- AMS Informationen zur Weiterbildungszeit und Weiterbildungsteilzeit
- Arbeiterkammer Informationen zur Weiterbildungsbeihilfe
- Sozialministerium zur Weiterbildungszeit und Weiterbildungsteilzeit
- ÖGK Dienstgeberinformation zur Weiterbildungszeit
Hinweis: Alle Angaben sind sorgfältig nach aktuellem Stand recherchiert, können sich aber durch neue AMS-Richtlinien, gesetzliche Anpassungen oder individuelle Voraussetzungen ändern. Bitte prüfe vor einer konkreten Antragstellung immer die aktuellen Informationen beim AMS, bei der Arbeiterkammer oder bei einer zuständigen Beratungsstelle.













