Volksschule anmelden in der Steiermark: Einschreibung, Vormerkung und Schulreife einfach erklärt

Die Anmeldung zur Volksschule wirkt für viele Eltern zuerst komplizierter, als sie eigentlich ist. Dieser Ratgeber erklärt einfach, was Einschreibung, Vormerkung und Schulreife bedeuten, welche Rolle die zuständige Volksschule spielt und worauf Eltern in der Steiermark besonders achten sollten. So wissen Familien frühzeitig, welche Schritte wichtig sind, welche Fragen sie der Schule stellen sollten und wie der Übergang vom Kindergarten in die Volksschule ruhiger gelingt.
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Die Anmeldung zur Volksschule ist ein wichtiger Schritt für Familien. In der Steiermark sollten Eltern besonders auf Einschreibfrist, zuständige Volksschule, Schulreife, Unterlagen, Deutschkenntnisse und mögliche Vormerkungen achten.

Schulpflicht und Einschreibung – Übersicht

  • Schulpflicht: Kinder, die spätestens am 1. September ihren sechsten Geburtstag feiern, werden mit Beginn des neuen Schuljahres schulpflichtig. In der Steiermark beginnt die Schule wie in den meisten Bundesländern am zweiten Montag im September.
  • Einschreibung: Schulpflichtige Kinder müssen von den Erziehungsberechtigten bei der zuständigen Volksschule angemeldet werden. Die Einschreibefrist wird öffentlich bekanntgegeben, häufig zusätzlich über Schule, Gemeinde oder offizielles Schreiben.
  • Kind mitnehmen: Das Kind sollte zur Schülereinschreibung mitgenommen werden. Die Direktion kann sich dadurch einen ersten Eindruck verschaffen und die Schulreife beurteilen.
  • Schulreife: Schulreif ist ein Kind, wenn es dem Unterricht der ersten Schulstufe folgen kann, ohne körperlich oder geistig überfordert zu werden. Dazu gehören auch Sprachverständnis, Ausdrucksfähigkeit und sozial-emotionale Reife.
  • Vormerkung: Der Begriff Vormerkung wird oft organisatorisch verwendet, etwa für Interessensmeldungen oder frühzeitige Erfassung. Rechtlich entscheidend ist aber die tatsächliche Einschreibung des schulpflichtigen Kindes.
  • Steiermark: Termine, Unterlagen, Schulsprengel, Ganztagsbetreuung und konkrete Abläufe können je nach Gemeinde oder Schule unterschiedlich kommuniziert werden. Eltern sollten daher immer die zuständige Schule oder Gemeinde prüfen.

Wann muss ein Kind in die Volksschule?

In Österreich beginnt die Schulpflicht grundsätzlich für jene Kinder, die spätestens am 1. September ihren sechsten Geburtstag haben. Für diese Kinder startet die Schule mit dem neuen Schuljahr. In Wien, Niederösterreich und dem Burgenland ist das der erste Montag im September, in der Steiermark und den übrigen Bundesländern der zweite Montag im September.

Für Eltern bedeutet das: Entscheidend ist nicht nur das Geburtsdatum, sondern auch, wann die zuständige Schule die Einschreibung organisiert. Die Termine werden öffentlich bekanntgegeben. Viele Schulen informieren zusätzlich über ihre Website, die Gemeinde, Aushänge oder ein offizielles Schreiben.

Volksschule anmelden: Was bedeutet Einschreibung?

Die Einschreibung ist die Anmeldung des schulpflichtigen Kindes bei der zuständigen Volksschule. Sie ist mehr als ein Formular. Bei der Schülereinschreibung wird meist geprüft, ob alle Daten und Unterlagen vorhanden sind, ob das Kind schulpflichtig ist und ob es schulreif wirkt.

Die Schuleinschreibung ist für viele Kinder der erste bewusste Kontakt mit der Schule. Deshalb sollte sie nicht nur als Pflichttermin gesehen werden. Eltern können den Termin nutzen, um Fragen zu Schulweg, Tagesablauf, Betreuung, Jause, Schulmaterial, Deutschförderung oder Vorschulstufe zu stellen.

Was ist der Unterschied zwischen Vormerkung und Einschreibung?

Viele Eltern hören vor der Schuleinschreibung den Begriff „Vormerkung“. Dieser Begriff kann je nach Gemeinde, Schule oder Schulerhalter unterschiedlich verwendet werden. Manchmal meint er eine frühzeitige Interessensmeldung, manchmal die organisatorische Erfassung von Kindern, manchmal auch eine Anmeldung für private Schulen, Ganztagsbetreuung oder Nachmittagsbetreuung.

Wichtig ist: Eine Vormerkung ersetzt nicht automatisch die offizielle Einschreibung eines schulpflichtigen Kindes. Wenn Eltern von einer Vormerkung hören, sollten sie daher immer nachfragen, was damit konkret gemeint ist.

BegriffWas damit gemeint sein kannWas Eltern prüfen sollten
Vormerkungfrühzeitige Erfassung, Interessensmeldung oder organisatorische Voranmeldungob zusätzlich eine offizielle Einschreibung nötig ist
EinschreibungAnmeldung des schulpflichtigen Kindes bei der zuständigen VolksschuleTermin, Unterlagen, Kind mitnehmen, Schulreife
Anmeldung zur Betreuungseparate Anmeldung für Nachmittagsbetreuung oder GanztagsformKosten, Zeiten, Plätze, Fristen und Verpflegung
Anmeldung an PrivatschuleKontaktaufnahme mit einer privaten SchuleÖffentlichkeitsrecht, Aufnahmebedingungen, Kosten, Fristen

Welche Volksschule ist zuständig?

Bei öffentlichen Volksschulen ist in der Praxis meist der Wohnort entscheidend. Eltern sollten prüfen, welche Schule für ihre Adresse zuständig ist. Das kann über Gemeinde, Schule oder Bildungsdirektion geklärt werden. Besonders in größeren Gemeinden, in Graz oder bei mehreren Volksschulstandorten ist diese Frage wichtig.

Wenn Eltern eine andere Schule wünschen, sollten sie früh nachfragen. Ob und wie ein Besuch einer anderen Volksschule möglich ist, hängt von Zuständigkeit, freien Plätzen, regionalen Regelungen und organisatorischen Entscheidungen ab. Hier sollte man keine Annahmen treffen, sondern direkt bei Schule oder Gemeinde nachfragen.

Fragen zur zuständigen Volksschule

  • Welche Schule ist für unsere Wohnadresse vorgesehen: Diese Frage sollte zuerst geklärt werden, damit die Einschreibung nicht bei der falschen Stelle beginnt.
  • Gibt es mehrere Standorte in der Gemeinde: In manchen Gemeinden gibt es mehrere Volksschulen oder Schulstandorte, die unterschiedlich organisiert sein können.
  • Ist ein anderer Schulbesuch möglich: Wenn Eltern eine andere Schule wünschen, sollte früh geklärt werden, ob das überhaupt möglich ist und wer zustimmen muss.
  • Gibt es Ganztagsbetreuung oder Nachmittagsbetreuung: Diese Frage ist für berufstätige Eltern besonders wichtig und sollte nicht erst kurz vor Schulbeginn gestellt werden.

Welche Unterlagen braucht man bei der Einschreibung?

Die erforderlichen Unterlagen werden von den jeweiligen Bildungsdirektionen festgelegt oder können direkt bei der betreffenden Schule erfragt werden. Deshalb sollte man keine allgemeine Liste als überall verbindlich verstehen. Viele Schulen informieren Eltern aber rechtzeitig, was mitzubringen ist.

Typischerweise kann es um Nachweise zur Identität des Kindes, Meldeinformationen, Kontaktdaten der Erziehungsberechtigten, Unterlagen zur Obsorge, gegebenenfalls medizinische Informationen oder Nachweise zu bisheriger Betreuung gehen. Die konkrete Liste der Schule ist aber maßgeblich.

Praktische Checkliste für Eltern

  • Offizielles Schreiben prüfen: Wenn eine Einladung zur Schülereinschreibung kommt, steht dort meist, wann und wo der Termin stattfindet und was mitzubringen ist.
  • Website der Schule ansehen: Viele Schulen veröffentlichen Einschreibtermine, Unterlagenlisten und Hinweise direkt online.
  • Gemeindeinformationen beachten: Gerade bei öffentlichen Volksschulen können Gemeinden wichtige Informationen zu Sprengel, Betreuung oder Schulweg geben.
  • Fragen vorher notieren: Beim Termin vergisst man leicht wichtige Punkte. Eine kleine Liste hilft, Themen wie Betreuung, Schulweg, Jause oder Vorschulstufe anzusprechen.

Was passiert bei der Schülereinschreibung?

Die Einschreibung dient nicht nur der Verwaltung. Das Kind sollte mitgenommen werden, damit die Direktion einen ersten Eindruck gewinnen kann. Dabei geht es nicht darum, ein Kind unter Druck zu setzen oder eine Prüfungssituation zu schaffen. Es geht um die Frage, ob das Kind dem Unterricht der ersten Schulstufe folgen kann.

Je nach Schule kann die Einschreibung unterschiedlich ablaufen. Manche Schulen führen ein kurzes Gespräch, andere machen kleine Beobachtungsaufgaben oder sprechen mit dem Kind über Alltag, Sprache, Farben, Formen, Mengen, Stifthaltung oder einfache soziale Situationen. Eltern sollten ihr Kind darauf vorbereiten, ohne daraus eine große Prüfung zu machen.

So können Eltern das Kind vorbereiten

  • Termin ruhig erklären: Das Kind soll wissen, dass es die Schule kennenlernt und vielleicht ein paar einfache Dinge gefragt wird.
  • Keine Angst machen: Sätze wie „Du musst dich benehmen, sonst kommst du nicht in die Schule“ erzeugen unnötigen Druck.
  • Alltag üben: Namen sagen, einfache Fragen beantworten, zuhören, abwarten und mit einer fremden erwachsenen Person sprechen kann helfen.
  • Ausgeschlafen hingehen: Ein müdes oder hungriges Kind wirkt oft unsicherer, als es eigentlich ist.

Was bedeutet Schulreife?

Schulreife bedeutet, dass ein Kind dem Unterricht der ersten Schulstufe folgen kann, ohne körperlich oder geistig überfordert zu werden. Es geht also nicht nur darum, ob ein Kind schon Buchstaben kennt oder bis 20 zählen kann.

Zur Schulreife gehören kognitive Reife, Grundlagen für das spätere Lesen, Schreiben und Rechnen, altersgemäßes Sprachverständnis, sprachliche Ausdrucksfähigkeit, körperliche Reife und sozial-emotionale Fähigkeiten. Ein Kind muss nicht perfekt sein. Es sollte aber bereit sein, am Unterricht teilzunehmen, Anweisungen zu verstehen, einfache Aufgaben zu bewältigen und mit anderen Kindern in einer Gruppe zurechtzukommen.

BereichWas damit gemeint istWas Eltern beobachten können
Spracheverstehen, antworten, erzählen, einfache Anweisungen erfassenKann das Kind erklären, was es möchte oder erlebt hat?
Kognitionmerken, vergleichen, einfache Zusammenhänge erkennenKann das Kind einfache Aufgaben beginnen und dranbleiben?
MotorikStift halten, schneiden, malen, sich bewegen, Schulsachen handhabenKommt das Kind mit Alltagsmaterialien zurecht?
Sozialverhaltenabwarten, zuhören, Regeln akzeptieren, mit anderen Kindern umgehenKann das Kind kurze Zeit in einer Gruppe mitmachen?
Emotionale ReifeTrennung aushalten, mit Frust umgehen, Hilfe holenKann das Kind mit kleinen Enttäuschungen umgehen?

Was passiert, wenn ein Kind noch nicht schulreif ist?

Wenn ein schulpflichtiges Kind noch nicht schulreif ist, wird es in die Vorschulstufe aufgenommen. Dort wird es nach einem eigenen Lehrplan unterrichtet. Ziel ist, dem Kind ein allmähliches Hineinwachsen in das Schulleben zu ermöglichen und späteren schulischen Misserfolgen vorzubeugen.

Die Vorschulstufe ist keine Strafe und kein Scheitern. Für manche Kinder ist sie der passendere Start, weil sie mehr Zeit für Sprache, Konzentration, soziale Sicherheit, Motorik oder emotionale Stabilität brauchen. Eltern sollten diese Möglichkeit nicht nur als Rückstellung sehen, sondern als pädagogischen Übergang.

Wann Eltern genauer nachfragen sollten

  • Wenn das Kind Sprache schwer versteht: Dann sollte früh geklärt werden, welche Unterstützung möglich ist.
  • Wenn das Kind sehr ängstlich ist: Schulstart kann herausfordernd sein, aber starke Angst sollte ernst genommen werden.
  • Wenn Konzentration kaum möglich ist: Kurze Aufmerksamkeit ist normal, dauerhafte Überforderung sollte besprochen werden.
  • Wenn Kindergarten oder Ärzt:innen Bedenken äußern: Solche Hinweise sollten Eltern in die Einschreibung mitnehmen.

Welche Rolle spielen Deutschkenntnisse?

Bei der Einschreibung sind auch die Kenntnisse der Unterrichtssprache Deutsch wichtig. Wenn absehbar ist, dass ein Kind dem Unterricht wegen mangelnder Deutschkenntnisse nicht oder nur in geringem Ausmaß folgen kann, kann es einer Deutschförderklasse oder einem speziellen Deutschförderkurs zugeteilt werden.

Das bedeutet nicht, dass mehrsprachige Kinder automatisch ein Problem haben. Entscheidend ist, ob das Kind dem Unterricht ausreichend folgen kann. Eltern sollten offen ansprechen, welche Sprache zuhause gesprochen wird und ob das Kind im Kindergarten bereits Unterstützung erhalten hat.

Kann ein Kind vorzeitig in die Volksschule aufgenommen werden?

Noch nicht schulpflichtige Kinder können unter bestimmten Voraussetzungen vorzeitig in die erste Schulstufe aufgenommen werden. Das betrifft Kinder, die bis zum 1. März des kommenden Kalenderjahres sechs Jahre alt werden, schulreif sind und über die erforderliche soziale Kompetenz verfügen.

Eltern müssen dafür innerhalb der Einschreibfrist schriftlich bei der Direktion der Volksschule ansuchen. Eine vorzeitige Aufnahme sollte gut überlegt sein. Nicht jedes Kind, das kognitiv weit wirkt, ist auch emotional und sozial bereit für den Schulalltag.

Was ist mit Privatschulen?

Bei Privatschulen ist es empfehlenswert, schon rechtzeitig vor der Schülereinschreibung Kontakt mit der jeweiligen Direktion aufzunehmen. Viele private Volksschulen haben eigene Informationsabende, Vormerklisten, Aufnahmegespräche oder Fristen.

Eltern sollten außerdem prüfen, ob die Privatschule Öffentlichkeitsrecht hat. Wenn eine Privatschule kein Öffentlichkeitsrecht hat, gelten besondere Regeln, etwa zur Anzeige des Schulbesuchs und zum Nachweis des Unterrichtserfolgs. Hier sollten Eltern direkt bei der Schule und bei der zuständigen Bildungsdirektion nachfragen.

Steiermark: Was Eltern zusätzlich beachten sollten

In der Steiermark ist der Schulstart im September für viele Familien eng mit Betreuung, Beruf, Schulweg und Gemeindeorganisation verbunden. Deshalb reicht es nicht, nur die Einschreibung zu erledigen. Eltern sollten früh überlegen, wie der Alltag ab dem ersten Schultag tatsächlich funktionieren soll.

Wichtige Fragen für steirische Eltern

  • Wann ist der Einschreibtermin der zuständigen Schule: Termine können öffentlich bekanntgegeben und zusätzlich von Schule oder Gemeinde kommuniziert werden.
  • Gibt es Ganztagsbetreuung oder Nachmittagsbetreuung: Plätze, Kosten, Öffnungszeiten und Anmeldung sollten früh geklärt werden.
  • Wie sicher ist der Schulweg: Gerade in ländlichen Regionen, bei Buswegen oder stark befahrenen Straßen sollte der Weg rechtzeitig geübt werden.
  • Welche Schule ist zuständig: Bei Unsicherheit über Sprengel oder Schulstandort sollten Eltern direkt Gemeinde oder Schule kontaktieren.
  • Welche Unterstützung gibt es bei Unsicherheit: Wenn Eltern Sorge wegen Schulreife, Sprache, Verhalten oder Belastung haben, können Schule, Kindergarten oder die Schulpsychologie wichtige Ansprechstellen sein.

Wo gibt es Unterstützung in der Steiermark?

Wenn Eltern unsicher sind, ob ihr Kind schulreif ist, große Angst vor der Schule hat oder besondere Unterstützung braucht, sollten sie nicht allein entscheiden. Erste Ansprechstellen sind Kindergarten, zuständige Volksschule, Kinderärztin oder Kinderarzt und bei schulpsychologischen Fragen die Bildungsdirektion Steiermark.

Die Schulpsychologie der Bildungsdirektion Steiermark bietet unter anderem Bildungsberatung, psychosoziale Unterstützung und Krisenintervention. Die Beratungsstellen sind regional organisiert, etwa für den Steirischen Zentralraum, die Obersteiermark, Oststeiermark, Südoststeiermark und Südweststeiermark.

Nach der Einschreibung: Was kommt als Nächstes?

Nach der Einschreibung beginnt für viele Familien die praktische Vorbereitung. Jetzt geht es nicht nur um Schulsachen, sondern um Routinen: morgens rechtzeitig fertig werden, Jause vorbereiten, Schulweg üben, selbstständig anziehen, Schultasche packen und erste Hausübungen ruhig begleiten.

Für den Schulalltag ist eine passende Schultasche wichtig, aber sie sollte erst dann gekauft werden, wenn klar ist, was die Schule ungefähr erwartet und was dem Kind wirklich passt. Eine gute Orientierung bietet ein eigener Schultaschen-Ratgeber zur ersten Klasse, falls Eltern Größe, Gewicht, Ergonomie und Packlogik genauer vergleichen möchten.

Auch Kleinigkeiten können den Alltag erleichtern. Eine robuste Trinkflasche ist zum Beispiel praktischer als ständig neue Einwegflaschen; passende Tipps findest du im Ratgeber zur Trinkflasche für Schule, Kindergarten und Studium. Für Termine, Einschreibung, Elternabende, Ferien und Betreuung kann außerdem ein einfacher Familienkalender helfen; eine Übersicht findest du bei den Kalendern und Planern für Schule und Studium.

Was Eltern vor Schulbeginn üben können

Kinder müssen vor der Volksschule nicht lesen, schreiben und rechnen können. Wichtiger ist ein sicherer Alltag. Viele Fähigkeiten, die den Schulstart erleichtern, entstehen durch normales gemeinsames Tun.

  • Selbstständig an- und ausziehen: Jacke, Schuhe, Haube und Turnsachen sollten möglichst ohne großen Stress funktionieren.
  • Schultasche öffnen und schließen: Das Kind sollte wissen, wo Jause, Trinkflasche, Federmappe und Hefte liegen.
  • Kurze Aufgaben beenden: Ein Bild fertig malen, etwas ausschneiden oder ein Spiel zu Ende spielen trainiert Ausdauer.
  • Zuhören und warten: In der Schule muss ein Kind nicht ständig still sein, aber kurze Wartezeiten und Zuhören sind wichtig.
  • Hilfe holen: Das Kind sollte sagen können, wenn es etwas nicht versteht, auf die Toilette muss oder Unterstützung braucht.

Häufige Fehler rund um die Volksschul-Anmeldung

  • Vormerkung mit Einschreibung verwechseln: Eltern sollten immer klären, ob eine Vormerkung nur eine Interessensmeldung ist oder ob zusätzlich eine offizielle Einschreibung nötig ist.
  • Unterlagen zu spät prüfen: Wenn beim Termin wichtige Dokumente fehlen, kann das unnötige Wege verursachen.
  • Schulreife als Leistungstest sehen: Es geht nicht darum, dass ein Kind schon alles kann, sondern ob es dem Unterricht der ersten Schulstufe folgen kann.
  • Betreuung zu spät organisieren: Nachmittagsbetreuung, Ganztagsform und Abholzeiten sollten früh geklärt werden, besonders wenn Eltern berufstätig sind.
  • Schulweg erst im September üben: Der Weg sollte rechtzeitig und mehrfach geübt werden, möglichst zu ähnlichen Uhrzeiten wie später im Alltag.

Checkliste für die Volksschul-Anmeldung in der Steiermark

SchrittWas Eltern tun solltenWarum es wichtig ist
1Zuständige Volksschule klärenDamit die Einschreibung an der richtigen Stelle erfolgt
2Einschreibtermin prüfenDie Frist wird öffentlich bekanntgegeben und sollte nicht versäumt werden
3Unterlagenliste der Schule ansehenDie erforderlichen Dokumente können je nach Vorgabe unterschiedlich sein
4Kind zur Einschreibung mitnehmenDie Direktion kann einen ersten Eindruck gewinnen und Schulreife beurteilen
5Betreuung und Schulweg klärenDer Alltag ab Schulbeginn braucht mehr Planung als nur die Anmeldung
6Bei Unsicherheit früh nachfragenSchulreife, Sprache, Vorschulstufe oder Unterstützung sollten nicht erst kurz vor Schulbeginn geklärt werden

Fazit

Die Anmeldung zur Volksschule in der Steiermark ist gut planbar, wenn Eltern die wichtigsten Begriffe auseinanderhalten. Eine Vormerkung kann organisatorisch hilfreich sein, ersetzt aber nicht automatisch die offizielle Einschreibung. Entscheidend sind die zuständige Volksschule, die öffentlich bekanntgegebene Einschreibfrist, die Schulreife des Kindes und die konkret von Schule oder Bildungsdirektion verlangten Unterlagen.

Für Familien ist die Einschreibung auch eine gute Gelegenheit, den kommenden Alltag früh zu besprechen: Schulweg, Betreuung, Jause, Schultasche, Unterstützung und mögliche Unsicherheiten. Wer rechtzeitig fragt, muss im September weniger improvisieren.

FAQ

Wann muss ich mein Kind in der Volksschule anmelden?

Die Einschreibefrist wird öffentlich bekanntgegeben. Eltern schulpflichtiger Kinder sollten auf Informationen der zuständigen Volksschule, der Gemeinde oder auf ein offizielles Schreiben achten.

Welche Volksschule ist für mein Kind zuständig?

In der Praxis hängt die zuständige öffentliche Volksschule meist vom Wohnort ab. Bei Unsicherheit sollten Eltern direkt bei Gemeinde oder Schule nachfragen.

Was bedeutet Vormerkung bei der Volksschule?

Vormerkung kann je nach Schule oder Gemeinde eine organisatorische Interessensmeldung oder Voranmeldung bedeuten. Eltern sollten immer klären, ob zusätzlich eine offizielle Einschreibung nötig ist.

Muss mein Kind zur Schuleinschreibung mitkommen?

Ja, das Kind sollte zur Schülereinschreibung mitgenommen werden. Die Direktion kann sich dabei einen ersten Eindruck verschaffen und die Schulreife beurteilen.

Welche Unterlagen brauche ich für die Volksschul-Anmeldung?

Die erforderlichen Unterlagen werden von der Bildungsdirektion festgelegt oder können direkt bei der betreffenden Schule erfragt werden. Eltern sollten daher die konkrete Liste der zuständigen Schule prüfen.

Was ist Schulreife?

Schulreife bedeutet, dass ein Kind dem Unterricht der ersten Schulstufe folgen kann, ohne körperlich oder geistig überfordert zu werden. Dazu gehören auch Sprache, soziale Reife, emotionale Stabilität und grundlegende Lernvoraussetzungen.

Was passiert, wenn mein Kind noch nicht schulreif ist?

Schulpflichtige Kinder, die noch nicht schulreif sind, werden in die Vorschulstufe aufgenommen. Dort sollen sie allmählich in das Schulleben hineinwachsen.

Kann mein Kind früher in die Schule kommen?

Eine vorzeitige Aufnahme kann unter bestimmten Voraussetzungen möglich sein, wenn das Kind bis zum 1. März des kommenden Kalenderjahres sechs Jahre alt wird, schulreif ist und über die erforderliche soziale Kompetenz verfügt. Eltern müssen dafür innerhalb der Einschreibfrist schriftlich ansuchen.

Was gilt bei privaten Volksschulen?

Bei Privatschulen sollten Eltern früh mit der Direktion Kontakt aufnehmen. Wichtig sind Aufnahmebedingungen, Kosten, Fristen und die Frage, ob die Schule Öffentlichkeitsrecht hat.

Wo bekomme ich in der Steiermark Hilfe, wenn ich unsicher bin?

Erste Ansprechstellen sind Kindergarten, zuständige Volksschule, Gemeinde und bei schulpsychologischen Fragen die Schulpsychologie der Bildungsdirektion Steiermark.

Quellen

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