Wohngemeinschaften sind bei Studierenden in Österreich sehr beliebt. Doch manchmal entstehen Konflikte zwischen den Bewohnern. Die Frage nach der Kündigung Mitbewohner Österreich beschäftigt dann viele WG-Bewohner.
Rechtslage kurz & knapp (Österreich, Stand: 14.08.2025): Ob du einen Mitbewohner aus der WG bekommst, hängt von seiner vertraglichen Stellung ab (Hauptmieter:in, Mit-Hauptmieter:in, Untermieter:in oder bloß geduldete Person). Selbsthilfe (z. B. Schlosswechsel) ist unzulässig. In vielen Fällen brauchst du eine einvernehmliche Lösung oder gerichtliche Schritte (Räumungsklage). Polizei hilft in Zivilsachen grundsätzlich nicht; Hausfriedensbruch liegt in Österreich nur bei gewaltsamem Eindringen/Drohung vor – bloßes Nicht-Ausziehen ist idR kein Straftatbestand.
WG-Szenarien & deine Optionen (Überblick)
| Ausgangslage | Vertragliche Stellung des Mitbewohners | Was ist realistisch möglich? | Praxis-Hinweise |
|---|---|---|---|
| Nur du bist im Mietvertrag; Mitbewohner ist „geduldet“, kein Vertrag | Keine mietrechtliche Position; evtl. bloßes Wohnrecht auf Widerruf | Aufforderung zum Auszug mit schriftlicher Frist; bei Weigerung in der Regel zivilrechtliches Vorgehen (Räumung) statt Polizei | Keine Gewalt/kein Schlosswechsel. Dokumentiere Widerruf & Frist. Bei Verbleib: anwaltliche/vereinsseitige Unterstützung, ggf. Räumungsklage. |
| Alle sind als Mit-Hauptmieter im Vertrag | Alle gleichberechtigt | Kein einseitiger Rauswurf. Änderungen/Kündigung nur gemeinsam oder mit Zustimmung Vermieter:in + aller Mietparteien | Intern schriftlich regeln, wer bleibt; Vermieter:in um Vertragsänderung/Eintausch bitten; Nachmieter:in vorschlagen. |
| Du bist Hauptmieter:in, der/die andere ist Untermieter:in | Untermietvertrag (MRG/ABGB) | Kündigung je nach Vertragsart und Gründen (z. B. befristet/unbefristet; wichtige Gründe). Bei Nicht-Rückgabe: Räumungsklage gegen Untermieter:in | Vertrag prüfen (Fristen/Gründe). Kündigung schriftlich. Bei Verstoß: gerichtliche Hilfe; keine Selbsthilfe. |
| WG als „Mietparteien-Modell“ (alle im Vertrag; Wechsel geplant) | Mit-Hauptmieter:innen | Mitgliedswechsel nur mit Zustimmung Vermieter:in oder per einvernehmlicher Vertragsänderung | Früh mit Vermieter:in sprechen; Nachmieter:in vorschlagen; interne Einigung über Kaution & Kosten schriftlich festhalten. |
| Ex-Partner:in wohnt weiter in der WG | Je nach Vertrag: Mit-Hauptmieter:in / Untermieter:in / geduldet | Entspricht der jeweiligen Grundkonstellation oben | Zusätzlich: Schutzfristen/Sozialkriterien bedenken; alles schriftlich regeln. |
Rechtssicher vorgehen – Schritt für Schritt
- Vertragslage klären: Mietvertrag (wer steht drinnen?), Untermietvertrag (Art, Dauer, Gründe), Hausordnung.
- Gespräch & Frist: Sachlich bleiben, schriftliche Auszugsaufforderung mit realistischer Frist (z. B. 14–30 Tage) und Rückmeldebitte.
- Einvernehmliche Lösung anstreben: Vertragsänderung mit Vermieter:in, Nachmieter:in vorschlagen, Kautionsabwicklung schriftlich regeln.
- Bei Untermiete: Vertragliche Kündigungsregeln einhalten; wichtige Gründe prüfen; Kündigung nachweisbar zustellen.
- Keine Selbsthilfe: Kein Schlosswechsel, kein Rausstellen von Sachen. Das kann zivil-/strafrechtliche Folgen haben.
- Rechtsdurchsetzung: Verbleibt die Person trotz Frist, informiere dich zu Räumungsklage und Besitzstörung; hol dir Unterstützung (Mietervereinigung, Arbeiterkammer, Rechtsberatung).
- Dokumentation: Schriftverkehr, Zeugen, Protokolle, Übergabe-/Rückgabeprotokoll, Fotos.
Insider-Tipps aus der Praxis
- „Tausch statt Streit“: Vermieter:innen stimmen eher zu, wenn ein/e geeignete:r Nachmieter:in präsentiert wird (Bonität, Studienbestätigung, ruhiges Mietkonto).
- Checkliste Kündigung Untermiete: Vertragsgrundlage zitieren, Frist/Termin nennen, Rückgabezustand (besenrein, Schlüssel), Kontoverbindung/Kaution, eingeschrieben versenden.
- Finanzielle Reiberei vermeiden: Interne Kautionsvereinbarung (wer zahlt wem was wann) und Endabrechnung (Miete/BK/Internet) schriftlich.
- Kommunikation entemotionalisieren: Ein neutrales Mediationsgespräch mit Studienvertretung/Heimvertretung/AK-Beratung beruhigt die Lage.
- Strafrecht realistisch einschätzen: Hausfriedensbruch liegt in Österreich nur bei Gewalt/Drohung vor; bloßes Nicht-Gehen ist idR zivilrechtlich zu lösen.
Große FAQ
Kann ich meinen Mitbewohner einfach „rauswerfen“?
Nein, kein Schlosswechsel oder Rausstellen. Ohne Vertrag kann eine bloß geduldete Person zwar zum Auszug aufgefordert werden, verweigert sie aber den Auszug, braucht es regelmäßig zivilrechtliche Schritte (z. B. Räumungsklage).
Was ist, wenn wir alle im Mietvertrag stehen?
Dann seid ihr gleichberechtigte Mit-Hauptmieter:innen. Ein einseitiger Rauswurf ist nicht möglich. Kündigung oder Vertragsänderung geht nur gemeinsam bzw. mit Zustimmung aller + Vermieter:in.
Ich bin Hauptmieter:in, die andere Person ist Untermieter:in – wie kündige ich richtig?
Prüfe den Untermietvertrag (befristet/unbefristet, Gründe/Fristen). Kündige schriftlich, nachweisbar (eingeschrieben). Gibt die Person nicht zurück, ist die Räumungsklage gegen die/den Untermieter:in möglich.
Hilft mir die Polizei?
In zivilrechtlichen Nutzungskonflikten grundsätzlich nein. Strafrechtlich relevant wird es erst beim Hausfriedensbruch (in AT: gewaltsames Eindringen/Drohung) – bloßes Verbleiben ohne Gewalt ist typischerweise kein Hausfriedensbruch.
Was ist „Besitzstörung“?
Das widerrechtliche Eingreifen in deinen Besitz (z. B. Zimmer betreten ohne Erlaubnis, Sachen entfernen). Dagegen gibt es zivilrechtliche Abwehrmöglichkeiten (Besitzstörungsklage).
Welche Fristen gelten bei Untermiete?
Hängt vom Vertrag, vom Anwendungsbereich des MRG und von Kündigungsgründen ab. Fristen & Gründe sauber prüfen; bei Unsicherheit Beratung holen.
Wie regeln wir die Kaution?
Schriftlich festhalten, wer welchen Anteil zurückbekommt bzw. wer von wem übernimmt; Übergabeprotokoll machen.
Kann ich eine Person ohne Vertrag einfach nicht mehr reinlassen?
Nein, pauschal nicht. Wer faktisch dort wohnt, hat Besitzschutz; eigenmächtige Aussperrung kann rechtswidrig sein. Gehe strukturiert über Widerruf, Frist, notfalls Gericht.
Wie erhöhe ich die Chance auf eine einvernehmliche Lösung?
Freundlicher, klarer Schriftverkehr, Nachmieter:in vorschlagen, faire Kautionslösung, Zeitfenster zum Finden einer Alternative, neutrale Mediationsperson.
Wen kann ich günstig/kostenlos fragen?
Arbeiterkammer (AK), Mietervereinigung/Mieterhilfe, Studierendenvertretungen – bieten Beratung, teils Musterbriefe.