Immer wieder taucht in den Nachrichten die Zahl von 1.000 Euro an Studiengebühren pro Jahr auf. In den Verhandlungen zwischen FPÖ und ÖVP wurde 2025 tatsächlich über eine deutliche Erhöhung der Studienbeiträge diskutiert. Gleichzeitig betonen Regierungspolitiker:innen und Hochschulen, dass der freie Hochschulzugang und eine solide Finanzierung der Universitäten weiterhin wichtige Ziele bleiben.
Wichtig für Sie: Stand Dezember 2025 gibt es kein beschlossenes Gesetz, das allgemeine Studiengebühren von 1.000 Euro pro Jahr festlegt.
Rechtlich gültig sind weiterhin die bisherigen Regelungen: Ein gesetzlich festgelegter Studienbeitrag von 363,36 Euro pro Semester für viele „Langzeitstudierende“ aus der EU/EWR sowie 726,72 Euro für bestimmte Drittstaatsangehörige, jeweils mit vielen Ausnahmen und Erlassmöglichkeiten.
Die politische Diskussion zeigt aber, wie schnell sich Rahmenbedingungen ändern können – umso wichtiger ist ein nüchterner Blick auf Zahlen, Fakten und mögliche Folgen.
Kurzüberblick in fünf Punkten
- Derzeit zahlt ein großer Teil der Studierenden an öffentlichen Universitäten und Pädagogischen Hochschulen gar keinen Studienbeitrag, solange sie innerhalb der vorgesehenen Studienzeit plus Toleranzsemester bleiben.
- In den Koalitionsverhandlungen zwischen FPÖ und ÖVP wurde 2025 ein Modell diskutiert, das Studiengebühren von bis zu 1.000 Euro pro Jahr vorsieht – genaue Details und Ausnahmen sind politisch umstritten und nicht ausverhandelt.
- Studierendenvertretungen (ÖH) und Oppositionsparteien warnen vor einer sozialen Selektion: Sie sehen die Gefahr, dass sich insbesondere Studierende aus einkommensschwachen Haushalten ein Studium nicht mehr leisten können.
- Die ÖVP erklärte in Reaktionen auf Medienanfragen, eine Erhöhung auf 1.000 Euro sei „nicht die Position der Partei“. Das zeigt, dass es auch innerhalb der Verhandlungen unterschiedliche Linien gibt.
- Stand Dezember 2025 gilt weiterhin die bisherige Rechtslage. Die Diskussion um höhere Gebühren, bessere Studienförderung und einen fairen Hochschulzugang wird jedoch intensiv geführt – und kann das System in den nächsten Jahren spürbar verändern.
Tabelle: Aktuelle Studiengebühren und diskutierter 1.000-Euro-Plan (Stand Dezember 2025)
| Frage | Aktuelle Regelung (Universitäten & PH) | Diskutierter 1.000-Euro-Plan (nicht beschlossen) |
|---|---|---|
| Wer muss überhaupt Studiengebühren zahlen? | Ordentliche Studierende aus EU/EWR zahlen nur dann 363,36 Euro pro Semester, wenn sie die vorgesehene Studiendauer plus Toleranzzeit überschreiten. Bestimmte Drittstaatsangehörige zahlen 726,72 Euro pro Semester. Viele Studierende sind durch gesetzliche Ausnahmen oder Erlassbestimmungen von Beiträgen befreit. | In den Diskussionen steht ein Modell, bei dem deutlich mehr Studierende – auch innerhalb der Regelstudienzeit – einen Beitrag von bis zu 1.000 Euro pro Jahr leisten sollen. Konkrete Befreiungen, soziale Staffelungen oder Härtefallregelungen wären erst im Gesetzgebungsprozess zu klären. |
| Höhe der Beiträge | 363,36 Euro pro Semester für viele Langzeitstudierende aus EU/EWR, 726,72 Euro pro Semester für manche Studierende aus Drittstaaten. Zusätzlich fällt der ÖH-Beitrag mit Versicherung an. | Diskutiert wird ein Betrag von bis zu 1.000 Euro pro Studienjahr (also etwa 500 Euro pro Semester) als Obergrenze. Ob es niedrigere Beiträge, Staffelungen oder sektorenspezifische Unterschiede (Universität, FH, PH) geben würde, ist offen. |
| Rechtslage | Die Beiträge und Ausnahmen sind im Universitätsgesetz 2002 (§§ 91–92) und in Verordnungen geregelt. Hochschulen konkretisieren Details in ihren Satzungen. | Die 1.000-Euro-Variante ist derzeit ein politisches Verhandlungsthema und mediales Szenario. Es gibt keinen Beschluss im Nationalrat und keinen konkreten Gesetzestext dazu. |
| Ab wann könnte ein neues Modell gelten? | Die aktuelle Regelung gilt bereits seit mehreren Jahren und wurde im Zuge verschiedener Novellen angepasst, aber nicht in Richtung einer allgemeinen 1.000-Euro-Gebühr erweitert. | Selbst bei rascher Einigung bräuchte es zuerst einen Gesetzesentwurf, eine Begutachtung, Beratungen im Parlament und einen Beschluss. Erst danach könnte eine Umsetzung – frühestens ab einem späteren Studienjahr – erfolgen. Ein konkretes Datum lässt sich derzeit nicht seriös nennen. |
| Begründung der Debatte | Offiziell sollen die bestehenden Studienbeiträge u. a. einen Beitrag zur Finanzierung der Hochschulen leisten, machen aber nur einen sehr kleinen Anteil des Gesamtbudgets aus. | Befürworter:innen argumentieren, höhere Gebühren könnten Studien schneller und zielgerichteter machen oder budgetäre Spielräume schaffen. Kritiker:innen sehen darin vor allem eine soziale Hürde und verweisen auf hohe Erwerbstätigkeit und finanzielle Belastungen der Studierenden. |
Wie funktionieren Studiengebühren heute?
Die derzeitige Rechtslage unterscheidet deutlich zwischen verschiedenen Gruppen von Studierenden. Grundsätzlich gilt: Wer innerhalb der Regelstudienzeit plus Toleranzzeit studiert und bestimmte Voraussetzungen erfüllt, zahlt an öffentlichen Universitäten und Pädagogischen Hochschulen häufig keinen Studienbeitrag – lediglich den ÖH-Beitrag.
- Studierende aus Österreich/EU/EWR: zahlen erst dann 363,36 Euro pro Semester, wenn sie länger als die vorgesehene Studiendauer plus zwei Toleranzsemester eingeschrieben sind.
- Drittstaatsangehörige: mit bestimmter Aufenthaltsbewilligung zahlen meist 726,72 Euro pro Semester.
- Erlass und Rückerstattung: Bei Auslandssemestern, Krankheit, Betreuungspflichten, Behinderung oder Bezug von Studienbeihilfe gibt es gesetzliche Erlass- und Rückerstattungsgründe. Hochschulen informieren dazu im Detail.
- Außerordentliche Studierende: zahlen oft pauschal 363,36 Euro pro Semester, wenn sie nur einzelne Lehrveranstaltungen besuchen.
In der Praxis bedeutet das: Viele Studierende zahlen lange Zeit gar keine Studiengebühren – andere wiederum sind durch Langzeitstatus, Aufenthaltsstatus oder besondere Lebenslagen stärker betroffen.
Wer diskutiert die 1.000 Euro – und warum?
Der „Studiengebühren-Schock“ kam vor allem durch Medienberichte im Jänner 2025 zustande. Mehrere Medien berichteten, dass in den Koalitionsverhandlungen zwischen FPÖ und ÖVP ein Modell mit Studiengebühren von bis zu 1.000 Euro pro Jahr auf dem Tisch liegen soll. Verbunden wurde dies teils mit der Argumentation, Berufsausbildungen attraktiver zu machen und Budgetspielräume zu gewinnen.
Die politische Reaktion war heftig: Die Österreichische Hochschüler:innenschaft (ÖH) sprach von einer „Zäsur für den freien Hochschulzugang“ und warnte vor einem Rückzug des Staates aus der Verantwortung für die Hochschulfinanzierung. In einer Aussendung kritisierte ÖH-Vorsitzteam-Mitglied Sarah Rossmann: „Die österreichischen Hochschulen sind seit Jahren chronisch unterfinanziert. Statt diesen Notstand mit staatlichen Subventionen endlich zu bekämpfen, plant Blau-Schwarz eine massive Anhebung der Studiengebühren.“
Auch die Grünen reagierten deutlich. Ihre wissenschaftspolitische Sprecherin Sigi Maurer warnte in einer Aussendung vor Angriffen auf Wissenschaft und Demokratie und sagte: „Wir müssen geeint gegen diese Attacken auf die Grundpfeiler der liberalen Demokratie vorgehen.“ Gleichzeitig teilte die ÖVP auf Nachfrage mit, eine Erhöhung der Studiengebühren auf 1.000 Euro sei „nicht die Position der Partei“. Das zeigt: Die Höhe und Ausgestaltung möglicher Gebühren sind selbst in einer verhandelnden Koalition nicht unumstritten.
Was würde 1.000 Euro pro Jahr konkret bedeuten?
1.000 Euro pro Jahr entsprechen rund 500 Euro pro Semester oder etwa 83 Euro pro Monat. Das klingt auf den ersten Blick überschaubar, muss aber zum gesamten Budget von Studierenden dazu gedacht werden: Miete, Energie, Lebensmittel, Mobilität, Lernmaterialien, Krankenversicherung und oft auch Familienunterstützung.
- Die Studierenden-Sozialerhebung 2023 zeigt, dass ein großer Teil der Studierenden bereits heute intensiv arbeitet, um das Studium zu finanzieren. Zusätzliche Pflichtkosten könnten dazu führen, dass mehr Personen länger studieren, weniger Lehrveranstaltungen pro Semester besuchen oder ein Studium gar nicht aufnehmen.
- Besonders betroffen wären Studierende ohne finanzielle Rückendeckung durch ihre Familie, Erstakademiker:innen („First Generation“) und Personen mit Betreuungspflichten oder gesundheitlichen Einschränkungen.
- Auch für Studierende aus Drittstaaten, die bereits höhere Beiträge zahlen, könnte eine zusätzliche Belastung entstehen, wenn neue Regelungen nicht sorgfältig abgestimmt würden.
Wie stark einzelne Studierende betroffen wären, hängt also immer vom Gesamtpaket ab: Höhe der Gebühr, Ausnahmen, Stipendien, Studienbeihilfen – und von den individuellen Lebensumständen.
Unterstützungen und Alternativen zur Entlastung
Parallel zur Gebührendebatte läuft eine zweite Diskussion: Wie können Studierende besser unterstützt werden? Hier geht es um Studienbeihilfe, Wohnkostenzuschüsse, Familienleistungen und Ideen wie ein Studien-Basiseinkommen.
- Studienbeihilfe: Sie wird einkommensabhängig gewährt und regelmäßig valorisiert. Die Höhe hängt u. a. von Alter, Wohnform, Studiendauer und dem Einkommen der Eltern ab. Für manche Studierende deckt sie einen wesentlichen Teil der Lebenshaltungskosten, für andere reicht sie nur als Ergänzung zum Nebenjob.
- Weitere Beihilfen: Wohnbeihilfen, spezielle Stipendien, Unterstützungen für Studierende mit Kindern oder mit Behinderungen können helfen, die finanzielle Last zu tragen.
- Vorschläge aus der Wissenschaft: Die Rektor:innenkonferenz uniko hat etwa ein studienbezogenes Basiseinkommen von 1.200 Euro pro Monat als Modell ins Spiel gebracht. Ziel: weniger Erwerbsdruck, besserer Studienfortschritt und ein Hochschulzugang, der sich stärker an Leistung als am Einkommen orientiert.
- Alternative Budgetwege: Anstatt höhere Gebühren zu verlangen, fordern Studierendenvertretungen eine nachhaltige staatliche Ausfinanzierung der Hochschulen – etwa einen fixen Prozentsatz des BIP für den Hochschulbereich.
Ob höhere Studiengebühren, stärker ausgebaute Förderungen oder eine Kombination beider Wege am Ende beschlossen werden, ist derzeit offen. Klar ist nur: Jede Änderung hat direkte Auswirkungen auf den Alltag tausender Studierender.
FAQ: Häufige Fragen zu Studiengebühren und 1.000-Euro-Plänen
1. Sind 1.000 Euro Studiengebühren in Österreich bereits beschlossen?
Nein. Stand Dezember 2025 gibt es kein Gesetz, das allgemeine Studiengebühren von 1.000 Euro pro Jahr vorschreibt. Die Zahl stammt aus politischen Verhandlungen und Medienberichten. Derzeit gelten weiterhin die bestehenden Regelungen im Universitätsgesetz, wonach vor allem Langzeitstudierende und bestimmte Gruppen von Drittstaatsangehörigen Studienbeiträge zahlen müssen.
2. Wie hoch sind die Studiengebühren derzeit – und wer muss zahlen?
Für viele Studierende aus Österreich und der EU/EWR fallen an öffentlichen Universitäten und Pädagogischen Hochschulen innerhalb der vorgesehenen Studiendauer plus Toleranzzeit keine Studiengebühren an. Erst wenn diese Zeit überschritten wird, wird ein Beitrag von 363,36 Euro pro Semester fällig. Bestimmte Drittstaatsangehörige zahlen 726,72 Euro pro Semester. Es gibt zahlreiche Ausnahmen (z. B. bei Krankheit, Auslandsstudium, Behinderung oder bei Bezug von Studienbeihilfe). Zusätzlich ist der jährliche ÖH-Beitrag zu zahlen.
3. Ab wann könnten höhere Studiengebühren frühestens gelten?
Damit Studiengebühren erhöht oder neu eingeführt werden, braucht es einen formellen Gesetzgebungsprozess: Zuerst einen Entwurf der Regierung, dann eine Begutachtungsphase, Beratungen im zuständigen Ausschuss und schließlich einen Beschluss im Nationalrat. Üblicherweise treten Änderungen nicht mitten im laufenden Studienjahr, sondern mit einem bestimmten Stichtag (z. B. Beginn eines Studienjahres) in Kraft. Da es derzeit keine konkrete Gesetzesänderung zu 1.000-Euro-Gebühren gibt, ist auch kein Einführungstermin seriös absehbar.
4. Wird es bei einem neuen Modell Ausnahmen oder Befreiungen geben?
Heute gibt es umfangreiche Erlass- und Befreiungsmöglichkeiten, etwa bei Krankheit, Betreuungspflichten, Behinderung oder Bezug von Studienbeihilfe. Ob ein zukünftiges Modell mit höheren Studiengebühren ähnliche oder zusätzliche Ausnahmeregelungen vorsehen würde, hängt von den politischen Entscheidungen ab. Aus sozialpolitischer Sicht ist es wahrscheinlich, dass Härtefälle berücksichtigt werden müssten – konkret festgelegt ist das aber noch nicht.
5. Wie stark sind Studierende in Österreich heute schon finanziell belastet?
Die Studierenden-Sozialerhebung 2023 zeigt ein klares Bild: Rund zwei Drittel aller Studierenden in Österreich sind erwerbstätig, und sie arbeiten im Schnitt rund 20 bis 21 Stunden pro Woche. Gleichzeitig berichten knapp ein Drittel, dass sie stark oder sehr stark von finanziellen Schwierigkeiten betroffen sind. Viele müssen hohe Wohnkosten, steigende Lebenshaltungskosten und ihr Studium gleichzeitig stemmen. Zusätzliche verpflichtende Gebühren würden daher auf eine ohnehin angespannte Lage treffen.
6. Welche Rolle spielt die Studierenden-Sozialerhebung 2023 in der Debatte?
Die Studierenden-Sozialerhebung ist eine umfangreiche, im Auftrag des Wissenschaftsministeriums durchgeführte Befragung. 2023 nahmen über 43.000 Studierende teil. Die Daten werden von Politik, Hochschulen und Interessensvertretungen als Grundlage für Entscheidungen genutzt. In der aktuellen Debatte werden die Ergebnisse vor allem von Studierendenvertretungen und kritischen Expert:innen angeführt, um zu zeigen, wie hoch Erwerbstätigkeit, finanzielle Belastung und psychische Belastung bereits sind. Damit soll verdeutlicht werden, dass zusätzliche Gebühren viele Studierende überfordern könnten.
7. Was sagen Hochschulen und Wissenschaft zu Studiengebühren?
Die Positionen der Hochschulen sind nicht einheitlich. Manche Rektor:innen betonen, dass Gebühren in moderater Höhe, kombiniert mit guten Förderungen, ein Instrument zur Qualitätssicherung sein könnten. Andere verweisen darauf, dass Studienbeiträge nur einen sehr kleinen Teil der Hochschulfinanzierung ausmachen und gleichzeitig eine soziale Barriere darstellen können. Die Rektor:innenkonferenz uniko diskutiert Modelle wie ein studienbezogenes Basiseinkommen, um den freien Hochschulzugang zu stärken und Studierende von existenziellem Druck zu entlasten. Gemeinsam ist vielen Akteur:innen die Forderung nach einer langfristig gesicherten, staatlichen Finanzierung des Hochschulbereichs.
8. Welche finanziellen Hilfen gibt es heute bereits?
Neben der Studienbeihilfe gibt es eine Reihe weiterer Unterstützungen: Familienbeihilfe, Stipendien (z. B. Leistungs-, Sozial- oder Auslandsstipendien), Wohnbeihilfen in manchen Bundesländern, Beihilfen für Studierende mit Kindern oder mit Behinderungen und spezielle Fonds von Hochschulen, Städten oder Interessensvertretungen. Welche Unterstützung im Einzelfall infrage kommt, hängt von Alter, Studienfortschritt, Einkommen der Eltern, eigener Erwerbstätigkeit und Wohnsituation ab. Eine individuelle Beratung – etwa bei der ÖH oder bei Sozialberatungsstellen – ist hier hilfreich.
9. Wo bekomme ich verlässliche Informationen, wenn sich etwas ändert?
Wenn sich bei den Studiengebühren etwas ändert, sind in der Regel mehrere Stellen verlässliche Ansprechpersonen: das zuständige Bundesministerium, die Universitäten und Fachhochschulen selbst, die ÖH sowie große Beratungsstellen und Kammern. Sie informieren über neue Gesetze, Übergangsfristen und mögliche Ausnahmen. Wichtig ist, auf offizielle Bekanntmachungen und seriöse Medien zu achten – und nicht nur auf Schlagzeilen oder Social-Media-Postings.
10. Was kann ich als Studierende:r oder Angehörige:r jetzt tun?
Wenn Sie aktuell studieren oder kurz vor Studienbeginn stehen, können Sie sich gut vorbereiten, auch wenn noch nichts beschlossen ist. Prüfen Sie Ihre finanzielle Situation und mögliche Förderungen (Studienbeihilfe, Stipendien, Wohnbeihilfe). Informieren Sie sich bei Ihrer Hochschule und der ÖH über die geltende Rechtslage und mögliche Szenarien. Halten Sie sich über seriöse Medien und offizielle Stellen auf dem Laufenden. Und: Wenn Sie sich von geplanten Änderungen betroffen fühlen, können Sie sich in Vertretungen, Initiativen oder Verbänden engagieren, um Ihre Perspektive in die politische Debatte einzubringen.
Quellen
- Bundeskanzleramt – Rechtsinformationssystem (RIS). (2025). Universitätsgesetz 2002 (UG 2002), insbesondere §§ 91–92 Studienbeitrag. Konsolidierte Fassung vom 4. Dezember 2025. Offizielle Gesetzesdokumentation der Republik Österreich.
- Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung. (2024, 9. Dezember). BM Polaschek: 16 Mrd. Euro Universitätsbudget für unsere gemeinsame Zukunft. Pressemitteilung zu den Leistungsvereinbarungen 2025–2027 zwischen dem BMBWF und den öffentlichen Universitäten.
- Akademie der bildenden Künste Wien. (2025). Informationen zum Studienbeitrag. Informationsseite zu Höhe, Fälligkeit und Ausnahmen beim Studienbeitrag an einer österreichischen Kunstuniversität.
- Studium.at – Redaktion. (2025). Studiengebühren in Österreich 2025. Ratgeberartikel mit Überblick zu gesetzlichen Regelungen, Ausnahmen und Beispielen für Universitäten und Fachhochschulen.
- Österreichische Hochschüler:innenschaft (ÖH). (2025, 31. Januar). ÖH: FPÖ und ÖVP begraben den freien Hochschulzugang. APA-OTS-Presseaussendung des ÖH-Vorsitzteams zur Debatte um 1.000-Euro-Studiengebühren und deren Auswirkungen auf den freien Hochschulzugang.
- Krone Multimedia GmbH & Co KG. (2025, 31. Januar). Höhere Studiengebühren? Nun wehren sich Studenten. Online-Artikel der „Kronen Zeitung“ über die von der ÖH organisierte Demonstration in Wien und die zugrunde liegenden Pläne einer Gebührenerhöhung.
- Fuchs, T. (2025, 30. Januar). Verwirrung um massive Studiengebühren-Erhöhung. Beitrag auf meinbezirk.at zur Berichterstattung über mögliche 1.000-Euro-Studiengebühren, Reaktionen der Grünen und Stellungnahme der ÖVP („nicht die Position der Partei“).
- Grüne Bundespartei. (2025, 30. Januar). Bildung und Wissenschaft unter Beschuss: Blau-Schwarz plant Studiengebührenerhöhung und Sprachvorschriften. APA-OTS-Aussendung der Grünen mit Kritik an geplanten Studiengebühren und Verweis auf frühere gebührenbedingte Studienabbrüche.
- Zucha, V., Engleder, J., Haag, N., Thaler, B., Unger, M., Zaussinger, S., Binder, D. & Fage, I. (2024). Studierenden-Sozialerhebung 2023 auf einen Blick. Institut für Höhere Studien, Wien. Kernbericht zur sozialen Lage der Studierenden in Österreich mit Daten zu Erwerbstätigkeit, Einkommen, Wohnkosten und Finanzierungsstrategien.
- Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung. (2024). Studierenden-Sozialerhebung 2023 – Medieninformation. Offizielle Kurzfassung und Einordnung der wichtigsten Ergebnisse der Studierenden-Sozialerhebung 2023.
- Institut für Höhere Studien (IHS). (2024, 13. November). Zahl des Monats: 69. Kurzdarstellung zur Erwerbstätigkeit von Studierenden in Österreich mit Fokus auf Erwerbsquote und durchschnittlicher Arbeitszeit.
- Der Standard – Redaktion Innenpolitik/Wissenschaft. (2024, 30. Oktober). Von mehr als Hälfte der Studienanfänger haben Eltern nicht studiert. Zeitungsartikel zur Studierenden-Sozialerhebung 2023 mit Schwerpunkt auf „First Generation“-Studierenden und steigender Erwerbstätigkeit.
- Die Presse – Redaktion Inland. (2023). Uniko fordert Studienstipendium für alle. Bericht über Vorschläge der Universitätenkonferenz (uniko), darunter ein studienbezogenes Basiseinkommen von 1.200 Euro pro Monat, kommentiert u. a. von uniko-Präsident Oliver Vitouch.
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