Die Studienbeihilfe unterstützt Studierende, wenn die Ausbildungskosten aus eigenen Mitteln/familiären Unterhaltspflichten nicht gedeckt werden können. Unten finden Sie die aktuellen Grundsätze für 2026/27, inkl. Selbsterhalter, Fristen und offiziellen Anlaufstellen. Beträge werden jährlich valorisiert – prüfen Sie vor dem Antrag stets die aktuelle Ausschreibung.
Aktuelle Fakten 2026/27 (Kurzüberblick)
| Thema | Stand 2026/27 | Konsequenz/Kommentar |
|---|---|---|
| Altersgrenzen (Studienbeginn) | Regel: vor 33. Geburtstag; Ausnahmen bis 38 (Selbsterhalter, Studierende mit Kind/Behinderung). Master: Start vor 38, wenn Bachelor rechtzeitig begonnen wurde. | Ohne rechtzeitigen Studienbeginn kein Anspruch. |
| Höchststudienbeihilfe | Max. ca. € 1.072/Monat (je nach Konstellation; valorisiert). | Hängt u. a. von Alter, Wohnsituation, Unterhaltspflichten ab. |
| Selbsterhalter (Sonderform) | Mind. 4 Jahre Selbsterhalt zu je ≥ € 11.000 p. a. vor Antragsstellung; elterliches Einkommen bleibt außer Ansatz. | Höchstbetrag typ. bis € 1.034 (< 27 J.) bzw. € 1.072 (≥ 27 J.). |
| Zuverdienstgrenze | Zuletzt (Kalenderjahr 2025) € 17.212 p. a.; wird jährlich angepasst. | Überschreitungen führen zu Kürzungen/Rückforderungen. |
| Kinderzuschlag | pro Kind +€ 144/Monat | Parallel zu Höchstgrenzen/Zuverdienst zu berücksichtigen. |
| Antragsfristen | WS: 20.09–15.12 · SS: 20.02–15.05 | Anträge innerhalb der Frist wirken auf Semesterbeginn zurück. |
| Nachweis Studienerfolg | „günstiger Studienerfolg“ laut StudFG/Ausschreibung | Nicht fristgerechter Nachweis → Verlust/Stop der Beihilfe. |
Voraussetzungen (Kernpunkte)
- Personenkreis: Österreichische Staatsbürger:innen sowie gleichgestellte Personen gemäß StudFG (§ 4).
- Studienbeginn rechtzeitig: i. d. R. vor 33.; Ausnahmen bis 38 (Selbsterhalter, mit Kind/Behinderung). Master vor 38, wenn Bachelor rechtzeitig begonnen.
- Günstiger Studienerfolg: fristgerechter Leistungsnachweis laut Behörde/Ausschreibung.
- Anspruchsdauer: Mindeststudiendauer + Toleranzsemester (Sondergründe möglich).
Höhe & Berechnung (vereinfacht)
- Grundbetrag ± Erhöhungen (z. B. Kinderzuschlag +€ 144/Monat), minus zumutbare Unterhaltsleistungen (Eltern/Ehepartner:in) und Einkommensanrechnung über der Zuverdienstgrenze → Monatsbetrag (valorisiert, gerundet).
- Höchststudienbeihilfe bis rund € 1.072/Monat (je nach Situation).
Selbsterhalter (Studienbeihilfe nach Selbsterhalt)
- Nachweis: mind. 4 Jahre vor Beihilfenbezug Einkommen ≥ € 11.000/Jahr.
- Eltern-Einkommen unbeachtlich (Einkommen Partner:in kann relevant sein).
- Höchstbeträge: typ. bis € 1.034 (< 27) bzw. € 1.072 (≥ 27) pro Monat zzgl. möglicher Zuschläge.
Fristen & Antrag – Schritt für Schritt
- Frist wählen: WS 20.09–15.12 · SS 20.02–15.05 (wirkt auf Semesterbeginn zurück).
- Unterlagen (Studienblatt, Leistungsnachweise, Einkommensdaten etc.) zusammentragen.
- Online-Antrag (ID Austria) oder Formular (Poststempel genügt am letzten Tag).
- Bescheid abwarten; Nachweise fristgerecht nachreichen.
Häufige Sonderfälle & Tipps
- Zuverdienst planen: Jahresgrenze beachten; aliq. Kürzungen möglich.
- Familie/Kind: Kinderzuschlag; Altersgrenzen & Anspruchsdauer können sich verlängern.
- Behinderung: erhöhte Altersgrenzen/Zuschläge; Nachweise lt. StudFG/Ausschreibung.
- Auslandsstudium: Auslandsbeihilfe/Mobilitätsstipendium zusätzlich prüfen.
Weiterführende Informationen & offizielle Links
| Art | Was finde ich dort? | Link |
|---|---|---|
| Studienbeihilfenbehörde (Überblick) | Voraussetzungen, Berechnung, Anspruchsdauer, Erfolg | stipendium.at – Studienbeihilfe |
| Antragsfristen | WS/SS Fristen, Rückwirkung auf Semesterbeginn | stipendium.at – Fristen |
| Formulare / Online-Antrag | PDF-Formulare & Online-Antrag (ID Austria) | Formulare · Online-Antrag |
| Selbsterhalter | Definition, Berechnung, Beispiele | stipendium.at – Studium & Beruf |
| Zuverdienstgrenze | aktuelle Jahresgrenzen, Beispiele | oesterreich.gv.at – Zuverdienst |
| Kinderzuschlag & Beträge | Höchstbeträge, Kinderzuschlag, Valorisierung | oesterreich.gv.at – Studienbeihilfe |
| Rechtsgrundlage | Studienförderungsgesetz (StudFG) – geltende Fassung | RIS – StudFG |
| Rechner (Orientierung) | AK-Stipendienrechner (unverbindlich) | AK Stipendienrechner |
| Stipendienstellen | Wien, Graz, Innsbruck, Salzburg, Linz, Klagenfurt (Kontakt) | Standorte & Kontakt |
Hochschulen & FHs – Infoseiten (Auswahl)
| Institution | Link |
|---|---|
| Universität Wien | Büro Studienpräses – Stipendien |
| Universität Innsbruck | Kosten & Förderungen |
| Universität Graz | Beihilfen & Stipendien |
| JKU Linz | Stipendien – JKU |
| TU Graz | Beihilfen für Studierende |
| FH Salzburg | Gebühren & Stipendien |
| FH Technikum Wien | Studienbeiträge & Beihilfen |
| FH OÖ | Kosten & Finanzierung |
FAQ – Häufige Fragen
1) Ich beginne mein Studium mit 34 – habe ich Chancen?
Ja, wenn Sie die Ausnahme bis 38 erfüllen (z. B. Selbsterhalter, mit Kind oder mit Behinderung) bzw. wenn es um den Masterstart vor 38 geht (Bachelor rechtzeitig begonnen). Ansonsten besteht kein Anspruch.
2) Zählt mein Einkommen aus dem Vorjahr zur Anrechnung?
Für die Zuverdienstgrenze zählt Ihr Einkommen im jeweiligen Kalenderjahr des Bezugszeitraums (aliquot). Beim Selbsterhalter wird das Eltern-Einkommen nicht berücksichtigt.
3) Wirkt mein Antrag zurück, wenn ich im Oktober einreiche?
Ja. Im Wintersemester wirken fristgerechte Anträge (20.09–15.12) auf September zurück; im Sommersemester (20.02–15.05) auf März.
4) Wie hoch kann die Beihilfe maximal sein?
Je nach Konstellation bis rund € 1.072/Monat (valorisiert). Beim Selbsterhalter typ. bis € 1.034 (< 27) bzw. € 1.072 (≥ 27). Zusätzlich möglich: Kinderzuschlag u. a.
5) Ich studiere im Ausland – kann ich zusätzlich Förderung bekommen?
Ja, prüfen Sie ergänzend Auslandsbeihilfe bzw. Mobilitätsstipendium. Diese laufen über die Studienbeihilfenbehörde, haben eigene Fristen/Nachweise.
6) Ich habe heuer viel dazuverdient – was tun?
Planen Sie Zuverdienst vorsorglich (aliquote Grenze!). Möglich sind z. B. späterer Auszahlungsbeginn oder Verzicht auf Restmonate, um Rückforderungen zu vermeiden.
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