Steiermark: Neue Gesetzesnovelle soll Kindergärten und Kinderkrippen entlasten

Die Steiermark hat am Dienstag, 31. März 2026, den Begutachtungsprozess für eine neue Novelle zum Steiermärkischen Kinderbildungs- und -betreuungsgesetz gestartet. Im Mittelpunkt stehen vor allem Erleichterungen bei der Errichtung und Nutzung von Kinderkrippen und Kindergärten.

Das Ziel: weniger Bürokratie, mehr Spielraum für Gemeinden und Träger sowie schnellere Lösungen dort, wo zusätzliche Betreuungsplätze gebraucht werden.

Wichtig ist dabei: Es handelt sich noch nicht um endgültig beschlossenes Recht. Der Entwurf befindet sich derzeit in Begutachtung. Erst danach kann die Novelle im Landtag beschlossen werden.

Zur News im Original – Pressebericht – Land Steiermark: Newsquelle

Zusammenfassung zur Begutachtung – Reform

  • Begutachtung läuft: Die neue Novelle wurde am 31. März 2026 in Begutachtung geschickt.
  • Fokus auf Bau und Errichtung: Zunächst geht es vor allem um Entlastungen bei Planung, Umbau und Nutzung von Einrichtungen.
  • Mehr Spielraum für Gemeinden: Bestandsgebäude, Ortskerne und Provisorien sollen leichter genutzt werden können.
  • Weniger Bürokratie: Betriebsformen werden vereinfacht und Doppelgleisigkeiten im Prüfbereich sollen abgebaut werden.
  • Weitere Reform folgt: In einer zweiten Phase sollen später auch Betrieb, Personalfragen und Förderschienen überarbeitet werden.

Für wen ist das jetzt wichtig?

Die geplanten Änderungen sind vor allem für Gemeinden, Trägerorganisationen und Betreiber von Kinderbildungs- und -betreuungseinrichtungen relevant. Sie betreffen aber auch Familien indirekt, weil neue Plätze und Erweiterungen leichter umgesetzt werden könnten, wenn das Gesetz in dieser Form beschlossen wird. Besonders wichtig ist die Novelle dort, wo Einrichtungen in bestehenden Gebäuden, in Ortszentren oder unter engem Platzangebot entstehen sollen.

Was sich laut Entwurf ändern soll

Die Landesregierung will mehrere Punkte vereinfachen, die bisher bei der Errichtung und Erweiterung von Einrichtungen als Hürde gelten. Dazu gehört, dass die bisherigen Betriebsformen vereinheitlicht werden. Statt der Unterscheidung zwischen Ganzjahres-, Jahres- oder Saisonbetrieb soll es künftig nur noch eine Förderart geben. Das soll die Verwaltung einfacher machen.

Außerdem werden die Raumprogramme und Regeln für Freiflächen überarbeitet. Künftig soll erst ab der vierten Gruppe ein zusätzlicher Bewegungsraum notwendig sein. Gleichzeitig soll klargestellt werden, dass auch Schulturnsäle und Sporthallen mitgenutzt werden können, wenn Sicherheit und Kindeswohl gewährleistet sind.

Ein weiterer Punkt betrifft die Freiflächen. Hier soll eine prozentuelle Unterschreitung der Soll-Freiflächen möglich werden. Das soll vor allem dort helfen, wo neue Einrichtungen in Ortskernen oder in bestehenden Gebäuden entstehen und die Fläche knapp ist.

Zusätzlich will das Land die Nutzung von Bestandsgebäuden erleichtern. Auch Provisorien sollen länger genutzt werden können, damit akute Bedarfe besser abgedeckt werden. Gleichzeitig sollen Doppelgleisigkeiten bei Prüfungen reduziert werden.

Geplante ÄnderungWas das in der Praxis bedeuten soll
Vereinheitlichte BetriebsformenWeniger Verwaltungsaufwand für Träger und Erhalter.
Angepasste RaumprogrammeMehr Flexibilität bei Planung, Ausbau und Nutzung bestehender Gebäude.
Lockerung bei FreiflächenEinrichtungen in Ortskernen oder bei knappen Grundstücken könnten leichter realisierbar werden.
Längere Nutzung von ProvisorienAkute Engpässe könnten schneller und pragmatischer überbrückt werden.

Das bedeutet die Novelle konkret

Für Gemeinden könnte es einfacher und günstiger werden, neue Kinderkrippen oder Kindergärten zu errichten oder bestehende Standorte zu erweitern. Gerade in Ortszentren und in Altbauten ist das wichtig, weil dort oft nicht alle bisherigen Vorgaben leicht erfüllbar sind. Für Trägerorganisationen könnte die Novelle mehr Planungssicherheit bringen, weil Vorgaben klarer und teilweise flexibler werden sollen.

Für Familien ändert sich aber noch nicht sofort etwas. Solange die Novelle nicht beschlossen ist, bleibt die derzeitige Rechtslage maßgeblich. Erst nach dem Ende der Begutachtung und einem Beschluss im Landtag kann feststehen, welche Erleichterungen tatsächlich gelten werden.

Wichtige Termine und Fristen

  • 31. März 2026: Start der Begutachtung der Novelle.
  • 21. April 2026: Ende der Begutachtungsfrist laut Land Steiermark.

Was in einer zweiten Phase noch folgen soll

Die aktuelle Novelle ist laut Land nur der erste Schritt. In einer späteren Phase sollen auch Fragen zum laufenden Betrieb, zu Personalthemen und zu Förderschienen überarbeitet werden. Damit ist klar: Die nun gestartete Begutachtung ist nur ein Teil einer breiteren Reform im steirischen Kinderbildungs- und -betreuungsbereich.

FAQ zur Novelle in der Steiermark

Ist die Gesetzesnovelle schon beschlossen?

Nein. Der Entwurf befindet sich derzeit in Begutachtung. Erst danach kann die Vorlage im Landtag behandelt und beschlossen werden.

Worum geht es in dieser ersten Novelle hauptsächlich?

Im Mittelpunkt stehen Erleichterungen bei Bau, Erweiterung, Raumvorgaben, Freiflächen und der Nutzung bestehender Gebäude für Kinderbildungs- und -betreuungseinrichtungen.

Wer profitiert am stärksten von den geplanten Änderungen?

Vor allem Gemeinden, Trägerorganisationen und Betreiber von Kinderkrippen und Kindergärten. Indirekt könnten auch Familien profitieren, wenn dadurch neue Plätze leichter geschaffen werden.

Kommt nach dieser Novelle noch mehr?

Ja. Das Land Steiermark hat bereits angekündigt, dass in einer zweiten Phase auch der Betrieb der Einrichtungen, Personalfragen und Förderschienen überarbeitet werden sollen.

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