Muss ich eine Schularbeit in Österreich nachschreiben oder nachholen?
Kurzantwort: In Österreich muss eine versäumte Schularbeit grundsätzlich nur dann nachgeholt werden, wenn eine Schülerin oder ein Schüler in einem Gegenstand im jeweiligen Semester mehr als die Hälfte der vorgesehenen Schularbeiten versäumt hat. In der Regel ist dafür eine Nachschrift vorgesehen. In bestimmten Schulformen der Sekundarstufe II (insbesondere AHS-Oberstufe sowie BAfEP/BASOP) gilt zusätzlich: Es sind so viele versäumte Schularbeiten nachzuholen, dass im Semester mindestens zwei Schularbeiten von der Schülerin bzw. dem Schüler erbracht wurden.
Damit du das Thema rechtssicher einordnen kannst, findest du hier alle wichtigen Regeln, Unterschiede nach Schulform und Praxisfälle als Beispiele.
| Situation | Was gilt in der Praxis? | Konsequenz |
|---|---|---|
| Im Semester sind mehrere Schularbeiten vorgesehen, aber es wurde höchstens die Hälfte versäumt. | Keine Nachschriftpflicht (Nachholen ist nicht vorgesehen). | Beurteilung erfolgt aus den vorhandenen Schularbeiten und sonstigen Leistungen. |
| Im Semester wurde mehr als die Hälfte der Schularbeiten versäumt. | Grundsätzlich ist eine Schularbeit nachzuholen (Nachschrift). | Die Nachschrift schafft die nötige schriftliche Beurteilungsgrundlage. |
| AHS-Oberstufe bzw. BAfEP/BASOP: Im Semester sind mehr als eine Schularbeit vorgesehen und es wurden Schularbeiten versäumt. | Es sind so viele Schularbeiten nachzuholen, dass mindestens zwei Schularbeiten im Semester von der Schülerin / dem Schüler erbracht wurden. | Je nach Ausfall können ein oder in seltenen Fällen zwei Nachschriften nötig sein. |
| Berufsschule: Es wurden Schularbeiten versäumt. | Eine Nachschrift ist nicht erforderlich, wenn bereits mindestens eine Schularbeit erbracht wurde und sonst eine sichere Beurteilung möglich ist. | Beurteilung kann ohne Nachschrift erfolgen (je nach Leistungsbild). |
Rechtslage und Regeln in Österreich
1) Was ist eine „Schularbeit“ im rechtlichen Sinn?
Schularbeiten sind schriftliche Leistungsfeststellungen, die in vielen Pflichtgegenständen (typisch: Deutsch, Mathematik, Fremdsprachen; je nach Schulform auch andere Fächer) in festgelegter Anzahl pro Schuljahr oder Semester vorgesehen sind. Anzahl und Dauer ergeben sich aus Lehrplanregelungen, schulautonomen Vorgaben sowie den einschlägigen Bestimmungen zur Leistungsbeurteilung.
2) Ab wann muss eine Schularbeit nachgeholt werden?
Eine Nachschrift ist nicht automatisch bei jeder Abwesenheit vorgesehen. Entscheidend ist die Quote der versäumten Schularbeiten im Semester:
- Keine Nachschrift: Wenn höchstens die Hälfte der vorgesehenen Schularbeiten im Semester versäumt wurde.
- Nachschriftpflicht: Wenn mehr als die Hälfte der vorgesehenen Schularbeiten im Semester versäumt wurde.
3) Wie viele „Nachschriften“ sind vorgesehen?
Grundsätzlich ist in diesem Fall eine Schularbeit nachzuholen. Das Ziel ist nicht, „alle“ versäumten Arbeiten nachzuschreiben, sondern eine ausreichende schriftliche Grundlage für eine faire Beurteilung herzustellen.
4) Sonderregel: AHS-Oberstufe sowie BAfEP/BASOP (mindestens zwei Schularbeiten)
In bestimmten Schulformen der Sekundarstufe II gilt zusätzlich eine Mindestanzahl an erbrachten Schularbeiten im Semester. Wenn im Semester mehr als eine Schularbeit vorgesehen ist, müssen so viele versäumte Schularbeiten nachgeholt werden, dass im Semester mindestens zwei Schularbeiten von der Schülerin / dem Schüler erbracht wurden.
Praxisbeispiele:
| Beispiel | Geplant im Semester | Versäumt | Was ist nachzuholen? |
|---|---|---|---|
| Unterstufe / Mittelschule | 2 | 1 | Keine Nachschrift (genau die Hälfte versäumt). |
| Unterstufe / Mittelschule | 3 | 2 | Eine Nachschrift (mehr als die Hälfte versäumt). |
| AHS-Oberstufe | 2 | 1 | In der Praxis Nachschrift, damit mindestens zwei Arbeiten erbracht wurden. |
| AHS-Oberstufe | 2 | 2 | Zwei Nachschriften, sofern im Semester organisatorisch möglich, um zwei Ergebnisse zu erhalten. |
5) Sonderregel: Berufsschule
In der Berufsschule kann die Nachschrift entfallen, wenn bereits mindestens eine Schularbeit geschrieben wurde und zusammen mit sonstigen Leistungsfeststellungen eine sichere Beurteilung möglich ist. Hintergrund ist der oft kompakte Unterrichtszeitraum und die Praxisorientierung.
6) Fristen und Organisation: Gibt es fixe Zeitvorgaben?
Es gibt üblicherweise keine starre gesetzliche „X-Tage-Frist“ für eine Nachschrift. Schulen setzen Nachschriften in der Praxis möglichst zeitnah an, sobald die Schülerin / der Schüler wieder teilnahmefähig ist. Entscheidend sind:
- Gesundheitliche Situation (z.B. längere Krankheit, ärztliche Bestätigung, Belastbarkeit).
- Schulorganisatorische Möglichkeiten (Termine, Stundenplan, Prüfungsdichte).
- Einhalten von Regeln zur Prüfungsbelastung (z.B. keine unzulässige Häufung an einem Tag).
7) Was, wenn die Nachschrift im Semester nicht mehr möglich ist?
Wenn eine Nachschrift im betroffenen Semester nicht mehr möglich ist (z.B. sehr spätes Semesterende, lange Abwesenheit), wird die Beurteilung anhand anderer Leistungsfeststellungen vorgenommen. Reicht das für eine sichere Beurteilung nicht aus, kann es zu einer Feststellungsprüfung kommen, damit am Ende dennoch eine rechtskonforme Beurteilung möglich ist.
8) Rechte und Pflichten von Schüler:innen, Eltern und Lehrkräften
- Schüler:innen: Pflicht zur Teilnahme an angesetzten Leistungsfeststellungen; Pflicht zur Nachschrift nur in den gesetzlich vorgesehenen Fällen.
- Eltern/Erziehungsberechtigte: Pflicht zur Entschuldigung bzw. Bekanntgabe von Abwesenheiten; Mitwirkung bei organisatorischen Fragen, insbesondere bei minderjährigen Schüler:innen.
- Lehrkräfte/Schule: Pflicht zur rechtskonformen Leistungsbeurteilung; Nachschriften ansetzen, wenn gesetzlich erforderlich; gleichzeitig darauf achten, dass Schularbeiten nicht die einzige Notengrundlage sind.
9) Wichtige Abgrenzung: Nachschrift vs. Wiederholungsschularbeit (für die ganze Klasse)
Eine Nachschrift betrifft einzelne Schüler:innen, die eine Schularbeit versäumt haben. Eine Wiederholungsschularbeit betrifft die gesamte Klasse und kommt dann in Betracht, wenn die Ergebnisse der ursprünglichen Schularbeit für einen sehr großen Teil der Klasse nicht ausreichend sind. Das ist ein anderer Rechtsfall mit eigenen Voraussetzungen und Folgen (u.a. welcher Versuch für die Note zählt).
10) Unterschiede nach Schulform und Altersstufe (Überblick)
| Schulform | Typische Relevanz der Nachschrift | Besonderheiten |
|---|---|---|
| Volksschule | Schularbeiten nur in bestimmten Klassen/Fächern; Nachschrift selten, aber möglich. | Beurteilung stark durch laufende Mitarbeit geprägt. |
| Mittelschule / AHS-Unterstufe | Nachschrift erst bei > 50% versäumt. | Schularbeiten wichtig, aber nicht alleinige Grundlage. |
| AHS-Oberstufe | Nachschrift teils schon bei einem Ausfall relevant (mind. zwei Arbeiten). | Mindestanzahl von erbrachten Schularbeiten pro Semester kann entscheidend sein. |
| BHS / BMHS | Meist Anwendung der Grundregel; Praxis kann schulautonom geprägt sein. | Fach- und praxisbezogene Leistungsfeststellungen spielen oft große Rolle. |
| Berufsschule | Nachschrift kann entfallen, wenn Beurteilung auch so sicher möglich ist. | Kurze Unterrichtsblöcke, starker Praxisbezug. |
| Sonderschule / SPZ-Kontexte | Grundregel gilt, aber Umsetzung wird an Förderbedarf angepasst. | Individuelle Förderpläne und angepasste Beurteilung sind zentral. |
| Privatschulen (auch reformpädagogisch) | Wenn Öffentlichkeitsrecht bzw. Anerkennung: schulrechtliche Kernregeln sind maßgeblich. | Schulprofil kann die Form der Leistungsfeststellung beeinflussen, nicht aber die Mindestanforderungen an Beurteilungsgrundlagen. |
Praxisleitfaden: So gehst du bei einer versäumten Schularbeit sinnvoll vor
- Abwesenheit korrekt entschuldigen: Schule/Lehrkraft zeitnah informieren (Krankheit, familiärer Anlass etc.).
- Klärung, ob Nachschrift notwendig ist: Entscheidend ist die Zahl der vorgesehenen Schularbeiten im Semester und wie viele davon versäumt wurden.
- Termin abstimmen: Nachschrift möglichst zeitnah, aber realistisch (Genesung, Vorbereitung).
- Prüfungsbelastung beachten: Kollisionen mit anderen Prüfungen vermeiden.
- Wenn keine Nachschrift vorgesehen ist: Fokus auf laufende Mitarbeit und andere Leistungsnachweise legen.
- Bei sehr langer Abwesenheit: Frühzeitig mit Klassenvorstand/Schulleitung sprechen (Beurteilungsgrundlage, mögliche Feststellungsprüfung).
💬 FAQ
Muss jede versäumte Schularbeit automatisch nachgeschrieben werden?
Nein. Eine Nachschrift ist grundsätzlich nur vorgesehen, wenn im Semester mehr als die Hälfte der Schularbeiten in einem Fach versäumt wurde. Sonst wird die Beurteilung aus den vorhandenen Schularbeiten und anderen Leistungen gebildet.
Wie viele Nachschriften gibt es pro Fach und Semester?
Üblicherweise ist eine Nachschrift vorgesehen. In der AHS-Oberstufe sowie BAfEP/BASOP kann es je nach Ausfall nötig sein, mehr als eine Nachschrift anzusetzen, damit im Semester mindestens zwei Schularbeiten erbracht wurden.
Gilt „mehr als die Hälfte“ auch dann, wenn im Semester nur zwei Schularbeiten geplant sind?
Ja. Bei zwei Schularbeiten wäre „mehr als die Hälfte“ erst bei zwei versäumten Schularbeiten erfüllt. In bestimmten Schulformen der Sekundarstufe II ist aber zusätzlich wichtig, dass am Ende mindestens zwei Schularbeiten erbracht wurden.
Kann eine Nachschrift am Nachmittag stattfinden?
Ja, Nachschriften können aus organisatorischen Gründen auch außerhalb der regulären Unterrichtszeit stattfinden, wenn das erforderlich ist.
Was passiert, wenn auch der Nachschreibtermin versäumt wird?
Bei entschuldigter Verhinderung wird in der Praxis ein weiterer Termin gesucht, sofern es möglich ist. Ist im Semester kein Termin mehr realistisch, muss die Schule eine rechtskonforme Beurteilung aus anderen Leistungsfeststellungen sicherstellen; wenn das nicht gelingt, kann eine Feststellungsprüfung notwendig werden.
Darf ich eine Nachschrift verlangen, um meine Note zu verbessern?
In der Regel nein. Nachschriften sind dafür vorgesehen, eine fehlende Beurteilungsgrundlage zu ersetzen – nicht als „Bonusversuch“ zur Notenverbesserung, wenn die Mindestanzahl an Leistungsfeststellungen bereits vorhanden ist.
Unterscheiden sich die Regeln zwischen Mittelschule, AHS und BHS?
Die Grundregel (Nachschrift bei > 50% versäumt) ist allgemein. Zusätzliche Mindestanforderungen (mindestens zwei erbrachte Schularbeiten im Semester) sind insbesondere in der AHS-Oberstufe sowie BAfEP/BASOP relevant.
Wie wirkt sich eine lange Krankheit auf die Beurteilung aus?
Wenn zu wenige Leistungsfeststellungen vorhanden sind, muss die Schule dennoch eine faire, rechtssichere Beurteilung ermöglichen. Ist das nicht möglich, kann eine Feststellungsprüfung angesetzt werden, um die Leistung nachträglich festzustellen.
Was gilt bei Berufsschulen?
In Berufsschulen kann eine Nachschrift entfallen, wenn bereits eine Schularbeit erbracht wurde und die Beurteilung auch ohne weitere Schularbeit sicher möglich ist.
Gilt das auch für Privatschulen (z.B. Waldorf)?
Wenn eine Privatschule nach den österreichischen Regeln anerkannt ist bzw. Öffentlichkeitsrecht hat, sind die grundlegenden Vorgaben zur Leistungsbeurteilung maßgeblich. Das Schulprofil kann die Ausgestaltung beeinflussen, nicht aber die Pflicht zu rechtskonformer Beurteilung.
Quellen
- Republik Österreich. (laufend aktualisiert). Leistungsbeurteilungsverordnung (LBVO). Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS). Relevanz: Zentrale Primärrechtsquelle zur Leistungsbeurteilung; enthält die Kernregeln zum Nachholen versäumter Schularbeiten und zur Wiederholung von Schularbeiten sowie Grundsätze zur Beurteilung.
- Republik Österreich. (laufend aktualisiert). Schulunterrichtsgesetz (SchUG). Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS). Relevanz: Primärrechtsquelle für Rechte und Pflichten im Schulunterricht, Beurteilungsvoraussetzungen und Maßnahmen bei fehlender Beurteilungsgrundlage (z.B. Feststellungsprüfung).
- Bildungsdirektion (je nach Bundesland). (laufend aktualisiert). Schulrechtliche Informationen/FAQs zur Leistungsbeurteilung. Offizielle Informationsseiten der Bildungsdirektionen. Relevanz: Verwaltungspraxis und verständliche Auslegung typischer Fälle (z.B. wann eine Nachschrift angesetzt wird, wie mit Abwesenheiten organisatorisch umgegangen wird).
- Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung (BMBWF). (laufend aktualisiert). Lehrpläne und schulorganisatorische Vorgaben. Amtliche Lehrplantexte und Erläuterungen. Relevanz: Festlegung, in welchen Schulstufen und Gegenständen Schularbeiten vorgesehen sind und in welchem Ausmaß; wichtig für die Berechnung „mehr als die Hälfte“ je Semester.
- Fachliche Übersichten von anerkannten Lehrer:innen- und Schulvertretungen (z.B. gewerkschaftliche oder schulische Fachinfos, die Lehrplanvorgaben tabellarisch darstellen). (laufend aktualisiert). Übersichten zu Anzahl und Dauer von Schularbeiten. Relevanz: Praxisnahe, strukturierte Aufbereitung der Lehrplan-Vorgaben; dient der Einordnung nach Schulform und Stufe (ohne Primärrecht zu ersetzen).
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