Wer die Pflichtschule nicht regulär abgeschlossen hat oder dessen Zeugnis als nicht ausreichend gilt, steht vor einer wichtigen Frage: Wie lässt sich dieser Abschluss nachholen – und was ist dafür notwendig? In Österreich gibt es dafür klare Wege, die auch Erwachsenen offenstehen, die seit Jahren im Berufsleben sind oder andere Umbrüche hinter sich haben.
Der Pflichtschulabschluss ist in vielen Situationen eine entscheidende Grundlage – für den Einstieg in eine Berufsausbildung, für weiterführende Bildungsangebote oder schlicht für eine bessere Ausgangslage am Arbeitsmarkt. Fehlt er, können bestimmte Ausbildungen oder Förderungen nicht in Anspruch genommen werden. Das Nachholen ist aber in jedem Alter möglich und wird in Österreich institutionell gut unterstützt.
Dieser Ratgeber erklärt, wer den Pflichtschulabschluss nachholen kann, wie das Verfahren abläuft, wie lange es dauert und welche Angebote in Österreich zur Verfügung stehen.
Was bedeutet „Pflichtschulabschluss nachholen“ genau?
In Österreich umfasst die Schulpflicht neun Jahre. Wer diese neun Jahre absolviert hat, gilt als schulpflichtig entlassen – aber nicht zwingend als jemand mit einem positiv abgeschlossenen Pflichtschulabschluss. Der Unterschied ist wichtig: Die bloße Erfüllung der Schulpflicht bedeutet nicht automatisch, dass alle Pflichtgegenstände positiv bewertet wurden oder dass ein Abschlusszeugnis der achten oder neunten Schulstufe vorliegt.
Der Pflichtschulabschluss bezieht sich auf das erfolgreiche Abschließen der 8. Schulstufe, also in der Regel des letzten Pflichtschuljahres. Wer diesen Abschluss nicht vorweisen kann – weil er die Schule frühzeitig verlassen hat, wiederholt negativ beurteilt wurde oder nie in Österreich zur Schule gegangen ist – hat die Möglichkeit, ihn nachträglich zu erwerben.
Wer kann den Pflichtschulabschluss nachholen?
Das Angebot richtet sich grundsätzlich an alle Personen, die das schulpflichtige Alter überschritten haben und keinen positiven Pflichtschulabschluss besitzen. Es gibt keine Altersobergrenze. Auch Personen, die aus dem Ausland zugewandert sind und in Österreich keine vergleichbare Bildungsgrundlage anerkannt bekommen, können das Verfahren in Anspruch nehmen.
Typische Zielgruppen sind unter anderem:
- Jugendliche, die die Schule ohne positiven Abschluss verlassen haben
- Erwachsene, die nach langer Erwerbsunterbrechung in den Arbeitsmarkt zurückkehren möchten
- Personen mit Migrationshintergrund, deren ausländische Bildungsabschlüsse nicht anerkannt werden
- Menschen, die eine Lehre oder Berufsausbildung beginnen wollen und den Pflichtschulabschluss dafür benötigen
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?
Die wichtigste Voraussetzung ist, dass die allgemeine Schulpflicht bereits beendet ist. Das bedeutet, dass die betreffende Person das schulpflichtige Alter überschritten hat – in Österreich endet die Schulpflicht mit dem Ende des neunten Schuljahres oder mit Vollendung des 15. Lebensjahres, je nachdem, was zuerst eintritt.
Für die Teilnahme an einem Vorbereitungskurs oder einer Prüfung zum Pflichtschulabschluss ist kein bestimmtes Vorwissen verpflichtend. Allerdings empfehlen viele Einrichtungen vorab eine Beratung oder einen Einstufungstest, um festzustellen, in welchen Bereichen Lernbedarf besteht.
Dokumente, die häufig benötigt werden, sind ein Lichtbildausweis sowie – wenn vorhanden – frühere Schulzeugnisse oder Bildungsnachweise. Beim Fehlen solcher Dokumente lässt sich in der Regel eine individuelle Lösung finden.
Wie läuft das Verfahren ab?
In Österreich ist das Nachholen des Pflichtschulabschlusses seit der gesetzlichen Verankerung im Jahr 2012 geregelt. Die Prüfung wird als externe Prüfung an einer Schule abgelegt und setzt sich aus mehreren Gegenständen zusammen, darunter typischerweise Deutsch, Mathematik und Englisch sowie weitere Fächer je nach Lehrplan der achten Schulstufe.
Wer sich auf diese Prüfung vorbereiten möchte, kann Vorbereitungskurse besuchen, die von verschiedenen Bildungseinrichtungen, Volkshochschulen, dem AMS oder gemeinnützigen Organisationen angeboten werden. Diese Kurse bereiten gezielt auf die Prüfungsinhalte vor und berücksichtigen häufig individuelle Vorkenntnisse und Lerntempos.
Welche Fächer werden geprüft?
Der Pflichtschulabschluss umfasst mehrere Pflichtgegenstände, die dem Lehrplan der achten Schulstufe der Neuen Mittelschule oder Hauptschule entsprechen. Dazu zählen in der Regel Deutsch, Mathematik, Englisch sowie gesellschaftliche und naturwissenschaftliche Fächer. Die genauen Prüfungsgegenstände können je nach Bundesland und prüfender Schule leicht variieren.
Die Prüfungen können schriftlich und mündlich abgehalten werden. Nicht alle Gegenstände müssen zwingend gleichzeitig abgelegt werden – je nach Einrichtung ist eine stufenweise Absolvierung möglich, was besonders für berufstätige Erwachsene eine große Erleichterung darstellt.
Wird der Abschluss anerkannt?
Ja. Der nachgeholte Pflichtschulabschluss ist dem regulären Abschluss rechtlich gleichgestellt. Er berechtigt zur Anmeldung für weiterführende Ausbildungen, für Lehrberufe sowie für Förderprogramme, die diesen Abschluss als Mindestvoraussetzung verlangen. Einige Institutionen verlangen zusätzlich zur Anmeldung eine Bestätigung der ausstellenden Schule – das sollte im Einzelfall geprüft werden.
Wie lange dauert die Vorbereitung?
Die Vorbereitungsdauer hängt stark von den individuellen Vorkenntnissen, dem Lernaufwand und dem gewählten Kursformat ab. Wer Grundkenntnisse mitbringt und bereits etwas Lernroutine hat, kann sich in wenigen Monaten auf die Prüfung vorbereiten. In intensiven Kursprogrammen ist eine Vorbereitung von drei bis sechs Monaten typisch, bei Teilzeitformaten kann es entsprechend länger dauern.
Viele Einrichtungen bieten zu Beginn eine Bestandsaufnahme der vorhandenen Kenntnisse an. Auf dieser Grundlage wird ein individueller Lernplan erstellt, der den Vorbereitungszeitraum realistisch einschätzt. Erfahrungsgemäß profitieren Lernende besonders dann, wenn sie regelmäßig und strukturiert lernen – auch außerhalb des Kursangebots.
Welche Angebote gibt es in Österreich?
Österreichweit gibt es zahlreiche Einrichtungen, die Vorbereitungskurse und Beratung zum Pflichtschulabschluss anbieten. Das Angebot ist regional unterschiedlich, deckt aber alle Bundesländer ab. Zu den häufigen Anlaufstellen zählen:
- Volkshochschulen (VHS): Bieten flächendeckend Kurse zur Vorbereitung auf den Pflichtschulabschluss an, häufig auch in Teilzeit oder Abendformat.
- BFI (Berufsförderungsinstitut): Bietet strukturierte Kurse mit Zertifizierung an, oft in Kombination mit Berufsberatung.
- Arbeiterkammer (AK): Informiert und berät zu Bildungsangeboten und kann auf passende Kurse verweisen.
- AMS (Arbeitsmarktservice): Fördert unter bestimmten Voraussetzungen die Teilnahme an Vorbereitungskursen, etwa für arbeitslose Personen.
- Gemeinnützige Bildungseinrichtungen: Besonders in städtischen Gebieten gibt es spezialisierte Angebote, die auf bestimmte Zielgruppen ausgerichtet sind, etwa auf Jugendliche oder Menschen mit Migrationshintergrund.
In der Steiermark sind unter anderem das BFI Steiermark, die VHS Steiermark sowie verschiedene Sozialprojekte und Bildungsvereine aktiv, die gezielt Beratung und Begleitung für Personen anbieten, die ihren Pflichtschulabschluss nachholen möchten. Die regionalen Bildungsberatungsstellen können beim Finden des passenden Angebots helfen und sind häufig kostenlos zugänglich.
Welche Kosten entstehen und gibt es Förderungen?
Die Kosten für Vorbereitungskurse variieren je nach Anbieter, Umfang und Format erheblich. Manche Kurse sind kostenlos oder werden durch das AMS finanziert, andere kosten einige hundert Euro. Eine pauschale Aussage ist hier nicht möglich.
Wer beim AMS als arbeitssuchend gemeldet ist, hat unter bestimmten Bedingungen Anspruch auf eine Kursförderung. Auch die Arbeiterkammer, das Land Steiermark und andere Institutionen bieten teils Unterstützung an. Es lohnt sich in jedem Fall, vor der Kursanmeldung eine Beratung zu suchen und die aktuellen Fördermöglichkeiten zu klären, da diese sich ändern können.
Die Prüfung selbst ist in der Regel kostenpflichtig, wobei die Gebühren je nach Schule und Bundesland unterschiedlich festgelegt sein können. Auch hier gilt: Vorab informieren, um keine Kosten zu übersehen.
Was kommt nach dem Pflichtschulabschluss?
Der nachgeholte Pflichtschulabschluss öffnet viele Türen. Wer ihn erfolgreich abgelegt hat, kann eine Lehre beginnen, sich für weiterführende Schulen anmelden oder an Programmen teilnehmen, die diesen Abschluss als Einstiegsvoraussetzung voraussetzen. Auch der Weg zur Berufsreifeprüfung oder zum Hauptschulabschluss auf höherem Niveau steht damit grundsätzlich offen.
In vielen Fällen ist der Pflichtschulabschluss auch ein wichtiger psychologischer Meilenstein – er zeigt, dass Bildungswege nicht mit dem Schulalter enden und dass nachträgliche Abschlüsse gesellschaftlich und arbeitsmarktrechtlich vollwertig anerkannt werden.
Häufige Fragen zum Thema
Kann ich den Pflichtschulabschluss nachholen, wenn ich bereits über 40 Jahre alt bin?
Ja, es gibt keine Altersobergrenze. Das Nachholen des Pflichtschulabschlusses steht Erwachsenen jeden Alters offen. Viele Einrichtungen bieten speziell auf Erwachsene abgestimmte Kursformate an, etwa am Abend oder in Teilzeit, um die Vereinbarkeit mit Beruf oder Familie zu erleichtern.
Muss ich alle Prüfungsfächer auf einmal ablegen?
Nein, in der Regel ist eine schrittweise Absolvierung möglich. Je nach Schule und Vereinbarung können einzelne Gegenstände auch zu unterschiedlichen Terminen geprüft werden. Das ist besonders praktisch für Berufstätige, die sich die Vorbereitung zeitlich einteilen müssen. Die genauen Modalitäten sollten direkt mit der prüfenden Schule abgeklärt werden.
Was passiert, wenn ich eine Prüfung nicht bestehe?
Eine nicht bestandene Prüfung kann wiederholt werden. Die Anzahl der möglichen Wiederholungen und die dazugehörigen Wartezeiten richten sich nach den schulrechtlichen Regelungen und können je nach Schule leicht unterschiedlich gehandhabt werden. Eine Beratung durch die Schule oder eine Bildungsberatungsstelle hilft, den weiteren Weg zu planen.
Werden ausländische Bildungsabschlüsse angerechnet?
Das hängt vom jeweiligen Abschluss und dem Herkunftsland ab. In manchen Fällen können bereits absolvierte Bildungsjahre oder bestimmte Fächer anerkannt und einzelne Prüfungen erlassen werden. Die Bildungsberatung oder die zuständige Schulbehörde kann eine individuelle Einschätzung geben. Es lohnt sich, vorhandene Dokumente und Zeugnisse mitzubringen.
Wie finde ich das passende Kursangebot in meiner Region?
Bildungsberatungsstellen in ganz Österreich helfen kostenlos dabei, das richtige Angebot zu finden. In der Steiermark stehen regionale Beratungsstellen zur Verfügung, die gezielt auf die vorhandenen Kursangebote hinweisen können. Auch das AMS, die Volkshochschulen und die Arbeiterkammer bieten Orientierungsgespräche an. Ein erster Schritt kann auch der Anruf bei der Bildungsberatung Österreich sein, die bundesweit erreichbar ist.
Ist der nachgeholte Pflichtschulabschluss dem regulären gleichwertig?
Ja, rechtlich ist der nachgeholte Pflichtschulabschluss dem regulär erworbenen gleichgestellt. Er berechtigt zur Aufnahme einer Lehrausbildung, zu weiterführenden Schulformen und zu Bildungsförderungen, die diesen Abschluss als Voraussetzung nennen. Es gibt keinen Unterschied im Wert oder in der Anerkennung durch Arbeitgeber oder Bildungseinrichtungen.













