Viele Schüler:innen in Österreich müssen 2026 ein Pflichtpraktikum absolvieren – oft in den Sommerferien, manchmal auch während anderer unterrichtsfreier Zeiten.
Wichtig ist: Pflichtpraktikum klingt einfach, kann aber rechtlich sehr unterschiedlich aussehen – je nachdem, ob wirklich ein Ausbildungsverhältnis oder ein echtes Arbeitsverhältnis vorliegt.
Wer muss ein Praktikum machen? – Bezahlung und Arbeitszeiten
| Thema | Pflichtpraktikum 2026 in Österreich |
| Zielgruppe | Schüler:innen berufsbildender Schulen, Eltern und Betriebe |
| Zweck | Praktische Ergänzung zur schulischen Ausbildung |
| Wichtig vor Beginn | Mit der Schule klären, ob der Betrieb und die Tätigkeit für das Pflichtpraktikum anerkannt werden |
| Vertrag | Beginn, Ende, Arbeitszeit, Tätigkeit, Entlohnung und Ansprechperson schriftlich festhalten |
| Bezahlung | Bei einem echten Arbeitsverhältnis ist Entlohnung nach Kollektivvertrag beziehungsweise Vereinbarung wichtig |
| Arbeitszeit unter 18 | Grundsätzlich besondere Schutzregeln nach dem Kinder- und Jugendlichen-Beschäftigungsgesetz beachten |
| Praktischer Tipp | Arbeitszeiten und Tätigkeiten täglich mitschreiben |
Warum das Pflichtpraktikum 2026 so wichtig ist
Ein Pflichtpraktikum ist mehr als ein Ferienjob. Es ist Teil der Ausbildung und soll Schüler:innen helfen, berufliche Praxis zu sammeln. Besonders in berufsbildenden Schulen wie HAK, HAS, HTL, HLW, Tourismusschulen oder Fachschulen gehört ein Praktikum häufig zum Ausbildungsweg dazu.
Für viele Jugendliche ist das Pflichtpraktikum gleichzeitig der erste direkte Kontakt mit Arbeitsvertrag, Dienstplan, Vorgesetzten, Arbeitszeiten und beruflicher Verantwortung. Genau deshalb ist gute Vorbereitung wichtig. Wer noch grundsätzlich überlegt, welcher Bildungsweg nach der Pflichtschule passt, findet im Beitrag Wohin nach der Pflichtschule in Österreich? einen hilfreichen Überblick zu Schule, Lehre und weiteren Möglichkeiten.
Für wen ist ein Pflichtpraktikum verpflichtend?
Ob ein Pflichtpraktikum vorgeschrieben ist, hängt vom jeweiligen Schultyp, Lehrplan und Ausbildungsschwerpunkt ab. Häufig betrifft es Schüler:innen berufsbildender mittlerer und höherer Schulen. Dazu zählen zum Beispiel wirtschaftliche, technische, soziale, touristische oder kaufmännische Ausbildungen.
Wichtig ist: Nicht jedes Praktikum in den Ferien ist automatisch ein Pflichtpraktikum. Entscheidend ist, ob die Schule das Praktikum im Lehrplan verlangt und ob die konkrete Stelle für die Ausbildung anerkannt wird. Deshalb sollte vor der Zusage immer mit der Schule geklärt werden, ob Betrieb, Zeitraum und Tätigkeiten passen.
Pflichtpraktikum, Ferialjob oder Volontariat: Wo liegt der Unterschied?
Viele Begriffe werden im Alltag durcheinandergebracht. Für Schüler:innen ist aber wichtig, die Unterschiede zu kennen, weil davon Bezahlung, Versicherung, Arbeitszeit und Rechte abhängen können.
Pflichtpraktikum
Ein Pflichtpraktikum ist Teil einer schulischen Ausbildung. Der Ausbildungszweck steht im Vordergrund. Die Tätigkeit soll zur Schule beziehungsweise zum Ausbildungsschwerpunkt passen und muss in der Regel nachgewiesen werden.
Ferialjob
Ein Ferialjob ist meist ein normales befristetes Arbeitsverhältnis in den Ferien. Dabei geht es in erster Linie um Arbeitsleistung gegen Bezahlung. Für viele Jugendliche ist ein Ferialjob interessant, wenn sie Geld verdienen möchten, aber kein vorgeschriebenes Praktikum erfüllen müssen.
Volontariat
Ein Volontariat dient vor allem dem Kennenlernen eines Berufsfeldes. Wenn aber tatsächlich wie in einem normalen Dienstverhältnis gearbeitet wird, kann aus dem angeblichen Volontariat rechtlich ein Arbeitsverhältnis werden. Dann sind Anmeldung, Entlohnung und arbeitsrechtliche Regeln besonders wichtig.
Muss ein Pflichtpraktikum bezahlt werden?
Das ist eine der häufigsten Fragen. Die Antwort hängt davon ab, wie das Praktikum tatsächlich ausgestaltet ist. Wenn Schüler:innen in den Betrieb eingegliedert sind, konkrete Arbeitsleistungen erbringen, an Arbeitszeiten gebunden sind und wie Arbeitnehmer:innen eingesetzt werden, spricht vieles für ein Arbeitsverhältnis. Dann sind Bezahlung, Anmeldung und arbeitsrechtliche Ansprüche relevant.
Liegt hingegen kein Arbeitsverhältnis vor und steht ausschließlich der Ausbildungszweck im Vordergrund, kann die rechtliche Situation anders sein. Dann gibt es nicht automatisch Lohn nach Kollektivvertrag. Deshalb sollte vor Beginn genau geklärt werden, ob und wie bezahlt wird.
Besonders wichtig: Bezahlung, Arbeitszeit, Tätigkeit und Zeitraum sollten nicht nur mündlich vereinbart werden. Ein schriftlicher Vertrag schützt Schüler:innen, Eltern und Betriebe vor Missverständnissen.
Was sollte im Praktikumsvertrag stehen?
Ein schriftlicher Praktikumsvertrag ist dringend zu empfehlen. Er hilft, spätere Streitigkeiten zu vermeiden und macht klar, was wirklich vereinbart wurde.
| Punkt im Vertrag | Warum er wichtig ist |
| Beginn und Ende | Damit klar ist, welcher Zeitraum für das Praktikum gilt und ob er zur schulischen Vorgabe passt. |
| Arbeitsort | Damit Schüler:innen wissen, wo sie eingesetzt werden und ob der Ort erreichbar ist. |
| Tätigkeiten | Damit das Praktikum zum Ausbildungszweck passt und später von der Schule anerkannt werden kann. |
| Arbeitszeit | Damit tägliche und wöchentliche Arbeitszeiten nachvollziehbar sind. |
| Bezahlung | Damit klar ist, ob Entgelt, Taschengeld, Kost, Quartier oder andere Leistungen vereinbart sind. |
| Ansprechperson | Damit Schüler:innen wissen, wer im Betrieb für Einschulung, Fragen und Probleme zuständig ist. |
| Bestätigung | Damit nach dem Praktikum eine schriftliche Bestätigung oder ein Praktikumszeugnis ausgestellt werden kann. |
Welche Arbeitszeiten gelten für Schüler:innen?
Bei Jugendlichen unter 18 Jahren gelten besondere Schutzvorschriften. Grundsätzlich dürfen Jugendliche nicht beliebig lange arbeiten. Häufig gelten als Orientierung 8 Stunden täglich und 40 Stunden wöchentlich. Je nach Branche, Kollektivvertrag und konkreter Situation können aber Sonderregeln eine Rolle spielen.
Wenn die tägliche Arbeitszeit mehr als 4,5 Stunden beträgt, ist für Jugendliche eine Pause von mindestens einer halben Stunde wichtig. Nach der täglichen Arbeit muss außerdem ausreichend Ruhezeit eingehalten werden. Nachtarbeit, Sonn- und Feiertagsarbeit sowie Überstunden sind bei Jugendlichen besonders streng geregelt und nicht einfach frei vereinbar.
Für Schüler:innen heißt das praktisch: Dienstpläne sollten vorab klar sein. Wer unter 18 ist, sollte besonders genau prüfen, ob Arbeitszeit, Pausen und freie Tage passen.
Was gilt bei Krankheit im Pflichtpraktikum?
Wer während des Pflichtpraktikums krank wird, sollte sofort den Betrieb und – je nach Vorgabe – auch die Schule informieren. Außerdem sollte ärztlich bestätigt werden, wenn eine Krankmeldung notwendig ist.
Ob Entgeltfortzahlung besteht, hängt wieder davon ab, ob ein Arbeitsverhältnis vorliegt. Deshalb ist auch hier wichtig, den Vertrag und die tatsächliche Ausgestaltung des Praktikums zu kennen. Wer unsicher ist, sollte frühzeitig bei der Schule, der Arbeiterkammer oder einer zuständigen Beratungsstelle nachfragen.
Was müssen Schüler:innen vor Praktikumsbeginn prüfen?
- Anerkennung durch die Schule: Vor der Zusage sollte geklärt werden, ob der Betrieb und die Tätigkeit wirklich für das Pflichtpraktikum gelten. Sonst kann es passieren, dass die geleistete Zeit später nicht anerkannt wird.
- Vertrag und Bezahlung: Schüler:innen sollten nicht ohne klare Vereinbarung starten. Besonders wichtig sind Zeitraum, Arbeitszeit, Tätigkeit, Entgelt und Ansprechperson.
- Versicherung und Anmeldung: Wenn ein Arbeitsverhältnis vorliegt, ist die Anmeldung bei der Sozialversicherung wichtig. Schüler:innen sollten darauf achten, dass sie eine Bestätigung beziehungsweise Abschrift der Anmeldung erhalten.
- Arbeitskleidung und Kosten: Wenn Arbeitskleidung, Unterkunft, Verpflegung oder Fahrtkosten eine Rolle spielen, sollte vor Beginn geklärt werden, wer was bezahlt.
- Dokumentation: Arbeitszeit und Tätigkeiten sollten täglich notiert werden. Das hilft bei der schulischen Bestätigung und bei möglichen Problemen mit Bezahlung oder Arbeitszeit.
Was tun, wenn es Probleme im Praktikum gibt?
Probleme sollten nicht zu lange hingenommen werden. Typische Warnsignale sind unbezahlte Vollzeitarbeit, fehlende Einschulung, gefährliche Tätigkeiten ohne Erklärung, Arbeitszeiten ohne Pausen, keine Bestätigung oder Tätigkeiten, die gar nichts mit der Ausbildung zu tun haben.
Der erste Schritt ist meist ein Gespräch mit der Ansprechperson im Betrieb. Wenn das nicht hilft, sollte die Schule informiert werden. Bei arbeitsrechtlichen Fragen können Arbeiterkammer oder Gewerkschaft weiterhelfen. Wichtig ist, Arbeitszeiten, Tätigkeiten, Nachrichten und Vereinbarungen aufzubewahren.
Warum das Thema auch für Eltern wichtig ist
Viele Eltern unterschätzen, wie unterschiedlich Pflichtpraktika rechtlich ausgestaltet sein können. Gerade bei minderjährigen Schüler:innen ist es sinnvoll, Vertrag, Arbeitszeiten, Erreichbarkeit und Ansprechperson gemeinsam zu prüfen.
Eltern sollten außerdem darauf achten, dass das Praktikum zum Ausbildungsziel passt. Ein guter Praktikumsplatz kann motivieren, Orientierung geben und spätere Bewerbungen erleichtern. Ein schlecht organisiertes Praktikum kann hingegen Frust auslösen oder sogar dazu führen, dass die Schule die Tätigkeit nicht anerkennt.
Pflichtpraktikum und spätere Ausbildung: Warum Praxis zählt
Ein Pflichtpraktikum kann bei der späteren Berufsentscheidung helfen. Schüler:innen merken oft erst im Betrieb, ob ein Berufsfeld wirklich zu ihnen passt. Das gilt besonders für Jugendliche, die zwischen Schule, Lehre, Studium oder direktem Berufseinstieg abwägen.
Wer nach der Schule weiterlernen möchte, findet auf Bildungsberatung Stmk auch Orientierung zu Lehre mit Matura in Österreich, zur Matura in Österreich und zu beliebten Studentenjobs in Österreich. Wer berufliche Perspektiven vergleichen möchte, kann außerdem den Beitrag bestbezahlte Berufe ohne Studium nutzen.
Checkliste für das Pflichtpraktikum 2026
| Schritt | Was zu tun ist |
| 1. Schulvorgaben prüfen | Nachsehen, wie viele Wochen oder Stunden vorgeschrieben sind und welche Betriebe passen. |
| 2. Betrieb mit Schule abklären | Vor der Zusage bestätigen lassen, ob der Praktikumsplatz anerkannt werden kann. |
| 3. Vertrag schriftlich festhalten | Zeitraum, Tätigkeit, Arbeitszeit, Bezahlung und Ansprechperson dokumentieren. |
| 4. Arbeitszeiten mitschreiben | Täglich Beginn, Ende, Pausen und Tätigkeiten notieren. |
| 5. Bestätigung verlangen | Nach dem Praktikum eine schriftliche Bestätigung oder ein Zeugnis für die Schule holen. |
Fazit
Das Pflichtpraktikum 2026 ist für viele Schüler:innen in Österreich ein wichtiger Schritt in Richtung Berufspraxis. Entscheidend ist aber, dass vor Beginn alle wichtigen Punkte geklärt sind: Anerkennung durch die Schule, Vertrag, Arbeitszeit, Bezahlung, Versicherung und Ansprechperson.
Wer gut vorbereitet startet, kann aus dem Praktikum deutlich mehr mitnehmen: berufliche Erfahrung, bessere Orientierung und im Idealfall einen wertvollen Kontakt für spätere Bewerbungen.
Hinweis: Praktikumsregeln können je nach Schultyp, Branche, Kollektivvertrag, Alter und konkreter Tätigkeit unterschiedlich sein. Schüler:innen und Eltern sollten daher vor Beginn immer die aktuellen Informationen der Schule, des Betriebs und bei Bedarf der Arbeiterkammer prüfen.
FAQ zum Pflichtpraktikum 2026 in Österreich
Müssen alle Schüler:innen in Österreich ein Pflichtpraktikum machen?
Nein. Ob ein Pflichtpraktikum vorgeschrieben ist, hängt vom Schultyp und vom jeweiligen Lehrplan ab. Besonders häufig betrifft es berufsbildende Schulen.
Muss ein Pflichtpraktikum bezahlt werden?
Das hängt davon ab, ob tatsächlich ein Arbeitsverhältnis vorliegt. Wenn Schüler:innen wie normale Arbeitnehmer:innen eingesetzt werden, sind Entlohnung, Anmeldung und arbeitsrechtliche Regeln besonders wichtig.
Was ist der Unterschied zwischen Pflichtpraktikum und Ferialjob?
Das Pflichtpraktikum ist Teil der schulischen Ausbildung und dient dem Ausbildungszweck. Ein Ferialjob ist meist ein normales befristetes Arbeitsverhältnis in den Ferien, bei dem Arbeitsleistung gegen Bezahlung im Vordergrund steht.
Sollte man vor dem Praktikum einen Vertrag unterschreiben?
Ja. Ein schriftlicher Vertrag ist sehr wichtig. Darin sollten Beginn, Ende, Arbeitszeit, Tätigkeit, Bezahlung, Arbeitsort und Ansprechperson geregelt sein.
Welche Arbeitszeiten gelten für Jugendliche unter 18 Jahren?
Für Jugendliche gelten besondere Schutzregeln. Häufig gilt als Grundorientierung: nicht mehr als 8 Stunden täglich und 40 Stunden wöchentlich. Außerdem sind Pausen, Ruhezeiten und Einschränkungen bei Nacht-, Sonn- und Feiertagsarbeit zu beachten.
Was passiert, wenn das Praktikum nicht zur Ausbildung passt?
Dann kann es Probleme mit der Anerkennung durch die Schule geben. Deshalb sollte vor der Zusage immer geklärt werden, ob Betrieb und Tätigkeit den schulischen Anforderungen entsprechen.
Was sollten Schüler:innen während des Praktikums dokumentieren?
Sinnvoll sind tägliche Notizen zu Arbeitsbeginn, Arbeitsende, Pausen und Tätigkeiten. Diese Aufzeichnungen helfen bei der schulischen Bestätigung und bei möglichen arbeitsrechtlichen Fragen.
Wer hilft bei Problemen im Pflichtpraktikum?
Erste Anlaufstelle ist meist die Schule. Bei arbeitsrechtlichen Fragen können Arbeiterkammer oder Gewerkschaft weiterhelfen.













