Die österreichische Bundesregierung hat ein neues Modell der Weiterbildungszeit verabschiedet. Ab 2026 ersetzt es die bisherige Bildungskarenz. Das Ziel ist eine bessere Qualifizierung von Beschäftigten. Die Reform soll den Arbeitsmarkt stärken und gleichzeitig die finanzielle Sicherheit der Teilnehmer gewährleisten.
Die wichtigsten Änderungen durch die neue Weiterbildungszeit in Österreich sind:
- Einführung eines Mindestausmaßes und ECTS-Punktesystems für Ausbildungen
- Verpflichtende Bildungsberatung vor Antritt der Weiterbildungszeit
- Festlegung einer Mindestbeschäftigungszeit und Einschränkungen für Wiederholungen
- Fokus auf arbeitsmarktpolitisch relevante Ausbildungen
- Wichtig: Alle Angaben ohne Gewähr
Neue Anforderungen und Regelungen der Weiterbildungszeit
Das neue Modell der Weiterbildungszeit bringt wichtige Änderungen für Arbeitnehmer in Österreich. Der Qualifizierungsansatz steht im Mittelpunkt dieser Reform, die darauf abzielt, den Wirtschaftsstandort zu stärken und Fachkräfte zu fördern.
Mindestausmaß und ECTS-Punkte
Für Weiterbildungsmaßnahmen gilt nun ein Mindestausmaß von 20 Wochenstunden. Bei einem Studium sind 20 ECTS-Punkte erforderlich. Personen mit Betreuungspflichten müssen 16 Wochenstunden oder 16 ECTS-Punkte nachweisen. Diese Regelung soll eine nachhaltige Qualifizierung sicherstellen.
Verpflichtende Bildungsberatung
Eine neue Komponente ist die verpflichtende Bildungsberatung vor der Antragstellung. Sie dient dazu, die Arbeitsmarktrelevanz der gewählten Ausbildungen zu prüfen und Arbeitnehmer bei ihrer Entscheidung zu unterstützen.
Beschäftigungszeit und Einschränkungen
Das Modell sieht eine Mindestbeschäftigungszeit beim aktuellen Arbeitgeber vor. Zudem gibt es Einschränkungen, wie das Verbot, die Weiterbildungszeit direkt nach der Elternkarenz zu nutzen. Diese Maßnahmen zielen darauf ab, echte Weiterbildung zu fördern und zur Budgetkonsolidierung beizutragen.
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