Nachteilsausgleich bei der Matura 2026 in Österreich

Ein Nachteilsausgleich (auch: ausgleichende Maßnahmen / angemessene Vorkehrungen) soll verhindern, dass eine Behinderung, chronische Erkrankung oder bestimmte Beeinträchtigungen das Matura-Ergebnis verfälschen. Wichtig: Es geht um faire Bedingungen – nicht um „leichtere“ Anforderungen. Jetzt im Ratgeber alle Fakten und Details rund um Nachteilsausgleich bei der Matura 2026 in Österreich: Anspruch, Antrag, Fristen & konkrete Beispiele (AD(H)S, Autismus, LRS, chronische Erkrankung, Seh-/Hörbeeinträchtigung) lesen!

Damit das klappt, müssen Vorkehrungen rechtzeitig geplant, gut begründet und passend zur konkreten Auswirkung (z. B. Zeitdruck, Reizüberflutung, Seh-/Hörbarrieren, Schreib-/Lesebarrieren, Fatigue) beantragt werden.

Fakten zum Nachteilsausgleich in Österreich – Matura 2026

ThemaStand 2026 Tipp
Rechtsgrundlage Matura (AHS/BMHS/AHS-B)Bei Körper- oder Sinnesbehinderung: barrierefreie Ablegung ohne Niveau-Senkung; Vorsitz legt Vorkehrungen festIm Antrag immer die konkrete Auswirkung beschreiben (was genau erschwert ist) – nicht nur die Diagnose
Wer entscheidet?Vorsitzende:r der Prüfungskommission legt Vorkehrungen fest; Schulleitung organisiert die UmsetzungFrühzeitig Termin mit Schulleitung/Koordination vereinbaren – organisatorische Umsetzung braucht Vorlauf
Was darf angepasst werden?Organisation & Durchführung: Zeit, Pausen, Raum, Hilfsmittel, technische/mediale Umsetzung, Aufgabenformat (ohne Inhalt zu verändern)Konkrete Maßnahme pro Prüfungsteil vorschlagen (schriftlich/mündlich/Präsentation)
Was darf nicht passieren?Keine Änderung des Anforderungsniveaus; Lernziele/Kompetenzen bleiben gleichFormulierung im Antrag: „Kompensation ohne Anforderungsniveau zu verändern“
FristenKeine einheitliche bundesweite „Fixfrist“ im Gesetz – Schulen/Bildungsdirektionen setzen organisatorische DeadlinesSpätestens zu Schuljahresbeginn der Abschlussklasse starten; bei barrierefreien Aufgaben/Technik deutlich früher

Wer hat Anspruch – und worauf genau?

  • Körper- oder Sinnesbehinderung (z. B. Seh- oder Hörbeeinträchtigung, motorische Einschränkungen): In den Prüfungsordnungen ist ausdrücklich vorgesehen, dass organisatorische und durchführungsbezogene Vorkehrungen festzulegen sind, damit die Prüfung „nach Möglichkeit barrierefrei“ abgelegt werden kann – ohne Änderung des Anforderungsniveaus.
  • Chronische Erkrankungen (z. B. Diabetes, Epilepsie, Morbus Crohn/Colitis, Multiple Sklerose, schwere Migräne, Long-COVID/Fatigue): Hier geht es typischerweise um Pausen, Zeitmanagement, Ruhe, medizinische Erfordernisse (z. B. Messen/Medikation) und darum, gesundheitliche Gefährdung zu vermeiden.
  • LRS / Legasthenie: In Österreich gibt es dafür klare schulische Richtlinien (Rundschreiben) und fachliche Hinweise, etwa zum sinnvollen Einsatz zeitgemäßer Hilfsmittel (z. B. Rechtschreibunterstützung) und zur fairen Beurteilung.
  • Autismus-Spektrum und AD(H)S: In den Richtlinien zu angemessenen Vorkehrungen im Rahmen abschließender Prüfungen werden konkrete organisatorische Unterstützungen genannt (z. B. reizärmere Umgebung, Pausen, Strukturierung, Vorbereitung, klare Abläufe).

Was ist ein „Nachteilsausgleich“ bei der Matura – und was nicht?

  • Ja: Bedingungen so anpassen, dass Ihre Leistung sichtbar wird (z. B. mehr Zeit, Pausen, separater Raum, technische Hilfsmittel, barrierefreie Darstellung).
  • Nein: Inhalte weglassen, Anforderungen senken, Aufgaben „leichter“ machen oder Kompetenzen nicht prüfen.
  • Merksatz für den Antrag: „Ausgleich der behinderungs-/beeinträchtigungsbedingten Nachteile ohne Änderung des Anforderungsniveaus.“

Welche Maßnahmen sind in der Praxis typisch?

Zeit & Pausen

  • Zeitverlängerung (z. B. +10–30 %, je nach Begründung und Prüfungsteil)
  • Zusatzpausen (kurz, planbar; ggf. „Pausenzeit stoppt die Arbeitszeit“ – je nach schulischer Umsetzung)
  • Aufteilung/Etappierung (wenn organisatorisch möglich, vor allem bei medizinischem Bedarf)

Räumliche & organisatorische Vorkehrungen

  • Separater Raum (z. B. bei AD(H)S, Autismus, Hör-/Sehbeeinträchtigung, starken Schmerzen/Fatigue)
  • Reizreduktion (weniger Störquellen, fixer Sitzplatz, klare Regeln, minimaler Personenwechsel)
  • Vorab-Besichtigung des Prüfungsraums und „Ablaufplan“ (hilfreich bei Autismus/Angst)

Technische/mediale Hilfsmittel und deren Nutzung

  • Computer/Notebook statt Handschrift (z. B. motorische Einschränkung, LRS – je nach Regelung und Prüfungsteil)
  • Assistive Technologien (Screenreader, Braillezeile, Vergrößerung, spezielle Eingabegeräte)
  • Barrierefreie Aufgabenformate (größere Schrift, hoher Kontrast, alternative Darstellung von Grafiken, ggf. digitale Formate)

3.4 Kommunikationsunterstützung (Hören/Sehen/Sprache)

  • Gebärdensprachdolmetsch oder andere Kommunikationsformen
  • Optimierte Akustik/Technik (z. B. FM-Anlage)
  • Hörverstehen-Anpassungen nur in engen Grenzen und typischerweise mit entsprechender fachlicher Begründung/Gutachten

Antrag: Schritt für Schritt

Schritt 1: Frühzeitig Gespräch & Ansprechstelle klären

  • Starten Sie zu Beginn der Abschlussklasse (oder früher, wenn schon absehbar).
  • Kontaktpunkte: Schulleitung, Klassenvorstand, Inklusions-/SEN-Koordination, Schulpsychologie, ggf. Schulärztlicher Dienst.

Schritt 2: Unterlagen vorbereiten – nicht „Diagnose“, sondern „Auswirkung“

  • Fachärztliche/psychologische/klinisch-psychologische Bestätigung (je nach Thema) mit Fokus auf: Welche Funktionen sind beeinträchtigt (z. B. Lesen, Schreiben, Aufmerksamkeit, Belastbarkeit, Hören, Sehen) und welche Prüfungssituation verstärkt das?
  • Bei LRS: Nachweis/Abklärung gemäß fachlichen Standards und schulischen Richtlinien; sinnvoll ist eine klare Beschreibung, welche Bereiche besonders betroffen sind (Lesegenauigkeit, Lesefluss, Rechtschreibung, Arbeitsgedächtnis, Zeitbedarf).
  • Bei Hörbeeinträchtigung (Hörverstehen): Rechnen Sie damit, dass dafür besonders strenge Nachweise verlangt werden können.

Schritt 3: Antrag schreiben

Ein guter Antrag enthält immer:

  • Was ist beeinträchtigt? (Funktion/Alltag in Prüfungssituationen)
  • Wo wirkt es sich aus? (schriftlich/mündlich, Sprache/Mathe, Hörverstehen, Präsentation usw.)
  • Welche Maßnahme kompensiert das – ohne Niveauänderung?
  • Wie wird es umgesetzt? (Raum, Zeit, Technik, Betreuung, Pausenregel)

Schritt 4: Entscheidung & Dokumentation

  • Die Vorsitzende oder der Vorsitzende legt die Vorkehrungen im organisatorischen Ablauf und in der Durchführung fest.
  • Die Schulleitung trifft die erforderlichen organisatorischen Veranlassungen (Raum, Technik, Aufsicht, Bestellung/Adaptierung von Aufgaben).
  • Bestehen Sie auf eine klare schriftliche Festlegung (für Sie und für die prüfenden Personen).

Schritt 5: Probelauf

  • Wenn möglich: Test unter „Prüfungsbedingungen“ (z. B. Schularbeit/Übungsset mit Zeitverlängerung, Hilfsmitteln, Pausenregel).
  • Falls es nicht passt: rechtzeitig nachjustieren – nicht erst kurz vor der Klausur.

Fristen & Timing: Was „rechtzeitig“ 2026 praktisch bedeutet

  • Grundregel: Je „aufwendiger“ die Vorkehrung (Technik, barrierefreie Aufgaben, Dolmetsch, separate Räumlichkeiten), desto früher müssen Sie starten.
  • Empfehlung für den Haupttermin 2026:
    • September/Oktober 2025: Erstgespräch, Unterlagen sammeln, Bedarf klären.
    • Bis Ende 1. Semester (Jänner 2026): Antrag finalisieren, Umsetzung planen, Probeläufe.
    • Spätestens 8–12 Wochen vor der ersten Klausur: alles schriftlich fixiert (damit Organisation/Bestellungen/Technik gesichert sind).
  • Wichtig: Manche Bildungsdirektionen/Schulen haben interne Deadlines. Fragen Sie diese aktiv ab – aber warten Sie nicht darauf.

Konkrete Beispiele

6.1 AD(H)S – Beispielpakete

  • Klausur (z. B. Deutsch/Mathe): separater Raum + Zeitverlängerung (z. B. +15–25 %) + kurze Bewegungs-/Atempausen nach Plan.
  • Prüfungsdurchführung: klare schriftliche Arbeitsanweisungen; Uhr sichtbar; Checkliste „Start–Zwischenschritt–Abgabe“.
  • Warum das fair ist: Die Kompetenz bleibt gleich – die Rahmenbedingungen reduzieren Störfaktoren und impulsbedingte Fehler.

6.2 Autismus-Spektrum – Beispielpakete

  • Reizreduktion: ruhiger Einzelraum, stabile Sitzordnung, keine unnötigen Wechsel, ggf. Lärmschutz (wenn zulässig und nicht als unerlaubtes Hilfsmittel wirkt).
  • Planbarkeit: Vorab-Besichtigung, Ablaufplan, klare Zeitstruktur; Möglichkeit kurzer Pausen in einem fix definierten Nebenraum.
  • Kommunikation: eindeutige Aufgabenklärung, Nachfragen in klarer Form (z. B. schriftlich, wenn das hilft).

6.3 LRS (Legasthenie) – Beispielpakete

  • Schriftliche Arbeiten: Zeitverlängerung + klare Lesbarkeit der Unterlagen (Schriftgröße, Zeilenabstand) + ggf. technische Unterstützung beim Schreiben (je nach schulischer Festlegung/Regelwerk).
  • Bewertungstransparenz: In Bereichen, in denen Rechtschreibung nicht Prüfungsgegenstand ist, darf Schreibrichtigkeit nicht „alles überdecken“. In Deutsch muss jedoch weiterhin die Bildungs- und Lehraufgabe grundsätzlich erreicht werden.
  • Praxisbeispiel: Bei einer schriftlichen Analyse wird stärker auf Inhalt/Argumentation/Struktur geachtet; Rechtschreibung wird im Rahmen der geltenden Kriterien bewertet, aber nicht als alleiniger Maßstab.

6.4 Chronische Erkrankung/Fatigue – Beispielpakete

  • Medizinische Sicherheit: Zugang zu Medikamenten/Notfallset; Sitzplatz nahe Ausgang; definierte Pausenregel; Erlaubnis, Wasser/Snack mitzunehmen (wenn medizinisch nötig und transparent geregelt).
  • Belastungssteuerung: zusätzliche Pausen; ggf. zeitliche Staffelung von Prüfungsteilen, soweit organisatorisch möglich.
  • Beispiel Diabetes: kurze Unterbrechung für Blutzuckermessung/Insulin ohne „Zeitverlust“ durch klare Regelung im Ablauf.

6.5 Sehbeeinträchtigung – Beispielpakete

  • Materialzugang: Großdruck/hoher Kontrast oder digitale barrierefreie Darstellung.
  • Hilfsmittel: Vergrößerungssoftware, Screenreader, Braillezeile (je nach Bedarf).
  • Aufgabenformat: Grafiken/Tabellen müssen so bereitgestellt werden, dass die Information zugänglich bleibt (ggf. alternative Beschreibung).

6.6 Hörbeeinträchtigung – Beispielpakete

  • Akustik/Technik: ruhiger Raum, gute Sicht, ggf. technische Hörunterstützung.
  • Kommunikation: schriftliche Wiederholung organisatorischer Hinweise; ggf. Dolmetsch/Unterstützung.
  • Hörverstehen: Nur mit sehr guter Begründung und den dafür vorgesehenen Nachweisen/Regelungen anpassbar.

Häufige Fehler – und wie Sie sie vermeiden – Vorbereitung & Antrag

  • Zu spät starten: Viele Vorkehrungen scheitern nicht an der Idee, sondern an fehlender Organisation (Räume, Technik, barrierefreie Aufgaben).
  • Nur „Diagnose“ statt „Auswirkung“: Ein Attest ohne Funktionsbeschreibung ist oft zu wenig.
  • „Ein Paket für alles“: Sinnvoller ist: Maßnahme pro Prüfungsteil (schriftlich/mündlich/Präsentation).
  • Keine schriftliche Festlegung: Mündliche Absprachen gehen in Stressphasen unter – lassen Sie es dokumentieren.
  • Kein Probelauf: Was im Alltag hilft, muss unter Prüfungsbedingungen nicht automatisch funktionieren.

Mini-Vorlage: So kann ein Antrag aussehen

Betreff: Antrag auf Nachteilsausgleich / angemessene Vorkehrungen im Rahmen der Matura 2026

Sehr geehrte Frau Direktorin / sehr geehrter Herr Direktor,

hiermit beantrage ich angemessene Vorkehrungen (Nachteilsausgleich) für die abschließenden Prüfungen (Matura 2026). Bei mir liegt eine diagnostizierte Beeinträchtigung vor, die in Prüfungssituationen insbesondere folgende Auswirkungen hat: [kurz: z. B. erhöhter Zeitbedarf beim Lesen, rasche Reizüberlastung, starke Ermüdung, eingeschränkte Hörwahrnehmung, motorische Einschränkung].

Ich ersuche daher um folgende Vorkehrungen, die eine barrierefreie Ablegung ohne Änderung des Anforderungsniveaus ermöglichen:

  • [Prüfungsteil A]: [Maßnahme 1, Maßnahme 2]
  • [Prüfungsteil B]: [Maßnahme 1, Maßnahme 2]

Beigefügt übermittle ich die entsprechenden fachlichen Nachweise. Für ein Abstimmungsgespräch stehe ich gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen
[Name]

Expert:innen-Aussagen – offizielle Leitlinien & Fachstellen – 2026

  • BMBWF (Richtlinien zu abschließenden Prüfungen): Vorkehrungen sollen eine möglichst barrierefreie Prüfungsablegung ermöglichen, ohne das Anforderungsniveau zu ändern. Kontext: Richtlinien/Rundschreiben zu angemessenen Vorkehrungen bei abschließenden Prüfungen.
  • Prüfungsordnungen (AHS, AHS-B, BMHS): Bei Körper- oder Sinnesbehinderung legt die/der Vorsitzende Vorkehrungen im Ablauf und in der Durchführung fest; die Schulleitung organisiert die Umsetzung. Kontext: Bundesrecht (Prüfungsordnungen).
  • BMBWF (Ausgleichende Maßnahmen): Nachteilsausgleich ist Kompensation – keine Erleichterung der Leistungsanforderungen; Maßnahme muss auf die konkrete Beeinträchtigung bezogen sein. Kontext: Fachinformation „Ausgleichende Maßnahmen“.
  • BMB (Schulinfo LRS/Legasthenie): Zeitgemäße Hilfsmittel zur Überprüfung der Schreibrichtigkeit können bereitgestellt werden; Rechtschreibfehler dürfen nicht alleiniger Maßstab sein. Kontext: Schulinfo/Leistungsbeurteilungshinweise.
  • Schulpsychologie (LRS-Unterlagen): Bei LRS sind klare fachliche Nachweise wichtig; über konkrete Anpassungen im Rahmen der SRDP entscheidet die zuständige Prüfungsvorsitzführung im Rahmen der Vorgaben. Kontext: Schulpsychologische Fachinformationen.
  • Bildungsdirektion Wien (AD(H)S – Nachteilsausgleich): Ziel ist die Kompensation beeinträchtigungsbedingter Nachteile ohne Senkung der Anforderungen; Maßnahmen werden individuell festgelegt und dokumentiert. Kontext: Formblatt/FAQ „Schulischer Nachteilsausgleich bei AD(H)S“.
  • matura.gv.at (Detailinformation SRDP): Verweist auf barrierefreie Ablegung ohne Niveauänderung und ordnet die Regelungen den jeweiligen Prüfungsordnungen zu. Kontext: SRDP-Detailinformation/Beilage.
  • RIS (SchUG § 18 Abs. 6): Beurteilung muss den erreichbaren Unterrichtserfolg unter Bedachtnahme auf Behinderung/Gefährdung berücksichtigen, wenn Bildungs- und Lehraufgabe grundsätzlich erreicht wird. Kontext: Schulunterrichtsgesetz.
  • RIS (LBVO § 2 Abs. 4): Leistungsfeststellungen sind nicht durchzuführen, wenn eine Leistung wegen körperlicher Behinderung nicht erbracht werden kann oder gesundheitlich gefährdet wäre. Kontext: Leistungsbeurteilungsverordnung.
  • RIS (LBVO § 11 Abs. 8): Beurteilung orientiert sich an Lehrplanforderungen, unter Bedachtnahme auf den aufgrund der Behinderung erreichbaren Stand. Kontext: Leistungsbeurteilungsverordnung.
  • Alle Angaben und Aussagen ohne Gewähr

💬 FAQ

Gibt es „die“ eine Frist für den Nachteilsausgleich bei der Matura?

Eine bundesweit einheitliche Fixfrist steht nicht als einfache „Deadline“ im Gesetzestext. In der Praxis setzen Schulen und Bildungsdirektionen organisatorische Termine. Starten Sie daher so früh wie möglich – idealerweise zu Beginn der Abschlussklasse – und lassen Sie sich die schulinterne Frist schriftlich nennen.

Kann ich Nachteilsausgleich auch ohne „Behindertenpass“ bekommen?

Ja. Entscheidend ist die konkrete Beeinträchtigung und deren Auswirkung auf die Prüfungssituation. Für die schulische und prüfungsbezogene Entscheidung zählen fachliche Nachweise (ärztlich/psychologisch) und eine plausible, konkrete Begründung der benötigten Vorkehrungen.

Wer entscheidet letztlich über die Vorkehrungen in der Matura?

Für die Matura sieht das Bundesrecht vor, dass die/der Vorsitzende der Prüfungskommission Vorkehrungen im organisatorischen Ablauf und in der Durchführung festlegt. Die Schulleitung organisiert die praktische Umsetzung.

Welche Maßnahmen werden am häufigsten bewilligt?

Sehr häufig sind Zeitverlängerung, zusätzliche Pausen, ein ruhiger/separater Raum sowie technische/mediale Hilfsmittel (z. B. für Sehbeeinträchtigung oder bei motorischen Einschränkungen). Die Auswahl hängt davon ab, was konkret ausgeglichen werden soll.

Darf die Aufgabenstellung „leichter“ gemacht werden?

Nein. Vorkehrungen dürfen das Anforderungsniveau nicht verändern. Anpassungen betreffen vor allem Zugang, Darstellung, Ablauf, Zeit und Hilfsmittel – damit die gleiche Kompetenz unter fairen Bedingungen gezeigt werden kann.

Wie belege ich LRS/Legasthenie für die Matura?

Üblich sind fachlich fundierte Abklärungen (z. B. klinisch-psychologisch) und eine Beschreibung, wie sich die Lese-/Rechtschreibproblematik in Prüfungssituationen auswirkt. Wichtig ist die Funktionsbeschreibung (z. B. Zeitbedarf beim Lesen/Schreiben) und ein prüfungsbezogener Maßnahmenvorschlag.

Was ist bei Hörbeeinträchtigung und Hörverstehen zu beachten?

Hörverstehen ist ein eigener Prüfungsbereich. Anpassungen sind möglich, aber in der Regel an klare Nachweise und spezielle Voraussetzungen geknüpft. Klären Sie das sehr früh, weil Organisation/Technik und die formale Begründung zeitaufwendig sein können.

Was, wenn sich mein Gesundheitszustand kurz vor der Prüfung verschlechtert?

Melden Sie Änderungen sofort der Schulleitung. Je nach Situation kann eine Anpassung der Vorkehrungen, eine geänderte organisatorische Planung oder – falls nötig – eine Terminlösung im Rahmen der Prüfungsorganisation relevant werden. Wichtig ist eine rasche Dokumentation durch geeignete Fachstellen.

INFO

Dieser Beitrag dient der Orientierung und ersetzt keine individuelle rechtliche oder medizinische Beratung. Details können je nach Schulart, Standort und Bildungsdirektion abweichen. Klären Sie Fristen und konkrete Umsetzung immer direkt mit Ihrer Schule.

ALLE ANGABEN OHNE GEWÄHR – bei Ergänzungen, Hinweisen etc. – melden Sie sich gerne bei uns per Mail!

Quellen und weiterführende Informationen

  • RIS (2026). Prüfungsordnung AHS § 3, Fassung vom 14.01.2026. (Rechtsgrundlage: Vorkehrungen bei Körper-/Sinnesbehinderung, Rolle der Prüfungsvorsitzführung). URL: https://www.ris.bka.gv.at/NormDokument.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Anlage=&Artikel=&FassungVom=2026-01-14&Gesetzesnummer=20007845&Paragraf=3&Uebergangsrecht=
  • RIS (2026). Prüfungsordnung AHS-B § 3, Fassung vom 14.01.2026. (Rechtsgrundlage: Vorkehrungen bei Körper-/Sinnesbehinderung). URL: https://ris.bka.gv.at/NormDokument.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Anlage=&Artikel=&FassungVom=2026-01-14&Gesetzesnummer=20009819&Paragraf=3&Uebergangsrecht=
  • RIS (2025). Prüfungsordnung BMHS § 3, Fassung vom 26.11.2025. (Rechtsgrundlage: Vorkehrungen bei Körper-/Sinnesbehinderung, Rolle Schulleitung). URL: https://ris.bka.gv.at/NormDokument.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Anlage=&Artikel=&FassungVom=2025-11-26&Gesetzesnummer=20007846&Paragraf=3&Uebergangsrecht=
  • RIS (2026). Schulunterrichtsgesetz § 18 Abs. 6, tagesaktuelle Fassung. (Beurteilung unter Bedachtnahme auf erreichbaren Unterrichtserfolg bei Behinderung/Gefährdung). URL: https://www.ris.bka.gv.at/NormDokument.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Anlage=&Artikel=&Gesetzesnummer=10009600&Paragraf=18&Uebergangsrecht=
  • RIS (2015). Leistungsbeurteilungsverordnung § 2 Abs. 4, tagesaktuelle Fassung. (Leistungsfeststellung entfällt bei Behinderung/Gefährdung). URL: https://www.ris.bka.gv.at/NormDokument.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Anlage=&Artikel=&Gesetzesnummer=10009375&Paragraf=2&Uebergangsrecht=
  • RIS (2020). Leistungsbeurteilungsverordnung § 11 Abs. 8, tagesaktuelle Fassung. (Beurteilung unter Bedachtnahme auf erreichbaren Stand). URL: https://www.ris.bka.gv.at/NormDokument.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Anlage=&Artikel=&Gesetzesnummer=10009375&Paragraf=11&Uebergangsrecht=
  • BMBWF (2021). Rundschreiben Nr. 11/2021: Richtlinien für Schülerinnen und Schüler mit Behinderungen, chronischen Krankheiten und Lese/Rechtschreibschwierigkeiten und angemessene Vorkehrungen im Rahmen abschließender Prüfungen. (Konkrete Vorkehrungen nach Beeinträchtigung, Organisation am Prüfungsstandort). URL: https://rundschreiben.bmbwf.gv.at/rundschreiben/?id=999
  • BMBWF (2021). Rundschreiben Nr. 24/2021: Richtlinien für den Umgang mit Lese-/Rechtschreibschwierigkeiten (LRS) im schulischen Kontext. (Definitionen, Umgang, schulische Praxis; Bezug zu Leistungsbeurteilung/Prüfung). URL: https://rundschreiben.bmbwf.gv.at/rundschreiben/?id=1016
  • BMB (o. J.). Ausgleichende Maßnahmen für Schülerinnen und Schüler – Nachteilsausgleich (Fachinformation). (Definition, Kategorien: zeitlich, technisch-medial, organisatorisch; Grundprinzip „ohne Niveauänderung“). URL: https://www.bmb.gv.at/dam/jcr:96a7e191-28a7-4b5a-9fe1-9d187ed3f98e/Ausgleichende_Massnahmen%20f%C3%BCr%20Sch%C3%BClerinnen%20und%20Sch%C3%BCler.pdf
  • BMB (2026). Lese-/Rechtschreibschwierigkeiten oder Legasthenie bei Schülerinnen und Schülern. (Hinweise zu Hilfsmitteln, faire Beurteilung, Verweis auf § 18 Abs. 6 SchUG). URL: https://www.bmb.gv.at/Themen/schule/beratung/schulinfo/legasthenie.html
  • matura.gv.at (2025). Beilage A: Detailinformation SRDP. (Zusammenfassung der Rechtslage zu barrierefreier Ablegung; Verweise auf Prüfungsordnungen). URL: https://www.matura.gv.at/index.php?eID=dumpFile&f=5810&t=f&token=def13831b8cafa7418a6b4557b0736bd0c6ab010
  • Bildungsdirektion für Wien (o. J.). Schulischer Nachteilsausgleich bei AD(H)S – Formblatt/FAQ. (Zielsetzung, Umsetzungsschritte, Beispielmaßnahmen). URL: https://www.bildung-wien.gv.at/fileadmin/user_upload/LSR-Wien/Schulservice/Antragsformulare/Schulischer_Nachteilsausgleich_bei_AD_H_S_.pdf
  • Bildungsdirektion Tirol / PH Tirol (o. J.). Rechtliches zu LRS (Unterlagen/Präsentation). (Hinweise zu SRDP/BRP/Externisten und Nachweisen). URL: https://www.ph-tirol.ac.at/fileadmin/bibliothek/03_Neuigkeiten/2020-21/Beitrag-LR-Schwerpunkt-SS-2021/Praesentation1.pdf
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