Wie funktionieren Themenbekanntgabe, Themenpools und schulinterne Vorgaben für die mündliche Matura?

Bei der mündlichen Matura (AHS) bzw. Reife- und Diplomprüfung (BMHS) ist der „Stoff“ nicht nur allgemein durch Lehrplan und Kompetenzen definiert, sondern zusätzlich durch Themenbereiche (Themenpool), aus denen am Prüfungstag gezogen wird. Für 2025/26 sind dabei vor allem drei Dinge entscheidend: Wer legt die Themen fest, bis wann müssen sie offiziell bekannt gemacht werden und welche schulinternen Regeln dürfen ergänzend gelten (ohne die bundesweiten Mindestvorgaben zu verletzen).

Die bundesweiten Grundregeln sind österreichweit einheitlich, weil sie in bundesrechtlichen Prüfungsordnungen geregelt sind. Unterschiede ergeben sich dort, wo die Prüfungsordnung ausdrücklich Schulautonomie zulässt (z. B. schulautonome Gegenstände, alternative Prüfungsformen, organisatorische Umsetzung der Kundmachung, konkrete Ausgestaltung kompetenzorientierter Aufgabenstellungen).

Aktuelle Fakten 2025/26 (Österreich, AHS & BMHS)

ThemaAHS (Prüfungsordnung AHS)BMHS (Prüfungsordnung BMHS)Praktische Konsequenz für 2025/26
Wer legt den Themenpool fest?Lehrer:innenkonferenz je Prüfungsgebiet, einberufen durch die Schulleitung.Lehrer:innenkonferenz je Prüfungsgebiet, einberufen durch die Schulleitung.Themen entstehen nicht „privat“ pro Lehrkraft, sondern in einem formalen Schritt unter Leitung der Schule.
Frist für die offizielle Bekanntgabe (Kundmachung)Bis spätestens Ende November der letzten Schulstufe; Kundmachung nach den Regeln des § 79 SchUG.Bis spätestens Ende November der letzten Schulstufe; Kundmachung nach den Regeln des § 79 SchUG.Bei Matura im Schuljahr 2025/26 muss der Pool spätestens bis Ende November 2025 offiziell veröffentlicht sein.
Anzahl / Größe des ThemenpoolsPro Wochenstunde in der Oberstufe mindestens 2, höchstens 3 Themenbereiche; insgesamt max. 18 (mit einzelnen Sonderregeln je Fach).„Angemessene“ Anzahl, abhängig von Gegenstand(en), Wochenstunden und Lernjahren.AHS ist zahlenmäßig klar normiert; BMHS hat mehr Spielraum, muss aber sachlich begründbar sein.
Ziehung am PrüfungstagIn der Regel werden zwei Themenbereiche gezogen; die Kandidat:in wählt einen davon.Zwei Themenbereiche ziehen, einen davon auswählen; bei alternativer Prüfungsform gelten Sonderregeln.Vorbereitung muss breit sein: Auswahl aus zwei gezogenen Themen.
Wahl der mündlichen PrüfungsgebieteBekanntgabe bis 15. Jänner der letzten Schulstufe.Je nach Schulform geregelt; Themenpool-Frist bleibt Ende November.Spätestens im Jänner steht fest, in welchen Fächern mündlich geprüft wird.
Schulinterne VorgabenMöglich, aber nur im Rahmen der Prüfungsordnung.Möglich, aber nur im Rahmen der Prüfungsordnung.Zusatzregeln müssen rechtlich sauber beschlossen und kundgemacht sein.

1) Begriffe: Themenbereich, Themenpool, Themenbekanntgabe

Themenbereich ist der offiziell festgelegte inhaltliche Rahmen, aus dem am Prüfungstag eine kompetenzorientierte Aufgabenstellung abgeleitet wird. Alle Themenbereiche zusammen bilden den Themenpool.

Themenbekanntgabe bedeutet die formelle Kundmachung durch die Schule (z. B. Anschlag, digitale Veröffentlichung mit Nachweis), spätestens bis Ende November der letzten Schulstufe.

2) Wer legt den Themenpool fest – und wie entsteht er rechtlich korrekt?

In AHS und BMHS beruft die Schulleitung für jedes Prüfungsgebiet eine Lehrer:innenkonferenz ein. Diese legt die Themenbereiche fest und stellt Transparenz sowie Gleichbehandlung aller Kandidat:innen sicher.

3) Fristen 2025/26: Ende November ist der Schlüsseltermin

Die Themenbereiche müssen spätestens Ende November der letzten Schulstufe kundgemacht sein. Für Maturant:innen 2025/26 bedeutet das: spätestens Ende November 2025.

4) Kundmachung an der Schule: Was heißt das konkret?

Die Kundmachung erfolgt nach den Regeln des Schulunterrichtsgesetzes, in der Regel durch Anschlag in der Schule; häufig ergänzt durch digitale Systeme. Entscheidend sind Zugänglichkeit, Eindeutigkeit und Nachweisbarkeit.

5) Ziehung und Auswahl am Prüfungstag

In der Regel werden zwei Themenbereiche gezogen, aus denen ein Thema für die mündliche Prüfung gewählt wird. Daher ist eine breite, gleichmäßige Vorbereitung auf den gesamten Pool notwendig.

6) Schulinterne Vorgaben: Zulässig oder nicht?

Schulinterne Regelungen sind zulässig, sofern sie Organisation und Transparenz betreffen und die bundesrechtlichen Vorgaben nicht verändern. Unzulässig sind Regelungen, die Fristen, Poolgrößen oder Auswahlmechanismen unterlaufen.

7) Alternative Prüfungsform

Alternative Prüfungsformen (z. B. dialogische Elemente) erfordern ein formelles Verfahren und eine rechtzeitige Kundmachung. Ohne diese Voraussetzungen sind sie nicht zulässig.

8) Praxis-Checkliste für Schüler:innen

  • Liegt der Themenpool spätestens Ende November vor?
  • Ist klar ersichtlich, für welche Klasse und welches Fach er gilt?
  • Sind alle Themen vergleichbar breit formuliert?
  • Ist die Ziehung (zwei Themen – eines wählen) eindeutig geregelt?
  • Gibt es einen nachvollziehbaren Nachweis der Kundmachung?

💬 FAQ

Gilt die Frist „Ende November“ österreichweit?

Ja. Die Frist ist bundesrechtlich geregelt und gilt für alle Schulen in Österreich, unabhängig von regionaler Schulautonomie.

Darf der Themenpool nach Ende November geändert werden?

Nur in sehr eingeschränktem Umfang (z. B. Tippfehler). Inhaltliche Änderungen nach dem Stichtag sind kritisch und grundsätzlich unzulässig.

Wie viele Themen gibt es in der AHS pro Fach?

Grundsätzlich zwei bis drei Themenbereiche pro Wochenstunde in der Oberstufe, insgesamt maximal 18, mit fachbezogenen Sonderregelungen.

Was bedeutet „angemessene Anzahl“ in der BMHS?

Die Themenanzahl muss zur Unterrichtsdauer, Wochenstundenzahl und Fachbreite passen. Extreme Abweichungen sind begründungspflichtig.

Quellen 

  • Bundeskanzleramt. (2025). Prüfungsordnung AHS (Bundesrecht konsolidiert). Rechtsinformationssystem des Bundes.
  • Bundeskanzleramt. (2025). Prüfungsordnung BMHS (Bundesrecht konsolidiert). Rechtsinformationssystem des Bundes.
  • Bundeskanzleramt. (2015). Schulunterrichtsgesetz (SchUG), § 79 Kundmachung von Verordnungen. Rechtsinformationssystem des Bundes.
  • Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung. (2025). Informationen zur mündlichen Reife- und Diplomprüfung.
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