Mobbing in der Schule kann für Kinder und Jugendliche sehr belastend sein.
Nicht jeder Konflikt ist sofort ein Fall für die Polizei, aber bei Gewalt, Drohungen, Erpressung, Cybermobbing oder schweren Beleidigungen sollten Eltern und Betroffene rasch handeln.
Wichtig ist: Mobbing ist in Österreich nicht automatisch immer ein eigener Straftatbestand. Strafbar kann aber das konkrete Verhalten sein, zum Beispiel Körperverletzung, Nötigung, gefährliche Drohung, üble Nachrede, Beleidigung, Verleumdung, Datenbeschädigung oder Cyber-Mobbing. Parallel dazu muss die Schule aktiv werden, wenn ein Kind geschützt werden muss.
Das Wichtigste in Kürze
Bei Mobbing zählt nicht nur die rechtliche Frage, sondern zuerst der Schutz des betroffenen Kindes. Eltern sollten Vorfälle dokumentieren, die Schule einbeziehen und bei strafrechtlich relevanten Handlungen Anzeige erstatten.
| Anzeige sinnvoll bei | Körperlicher Gewalt, Drohungen, Erpressung, Cybermobbing, massiven Beleidigungen, veröffentlichten Bildern oder wiederholten schweren Angriffen. |
| Nicht jeder Streit | Ein einmaliger Konflikt ist noch kein Mobbing. Entscheidend sind Wiederholung, Systematik und ein Machtungleichgewicht. |
| Beweise sichern | Screenshots, Nachrichten, Profile, Datum, Uhrzeit, Zeug:innen und ein Gedächtnisprotokoll sammeln. |
| Polizei | Eine Anzeige kann bei jeder Polizeiinspektion erstattet werden. |
| Schule | Auch bei Anzeige bleibt die Schule wichtig, weil Schutz, Gespräche und schulische Maßnahmen am Standort nötig sind. |
Wann ist Mobbing ein Fall für die Polizei?
Eine Anzeige bei der Polizei ist vor allem dann sinnvoll, wenn es nicht mehr nur um pädagogische Konfliktlösung geht, sondern um mögliche Straftaten. Das kann bei körperlichen Angriffen, Drohungen, Erpressung, Sachbeschädigung, schweren Beleidigungen, Veröffentlichung privater Bilder oder Cybermobbing der Fall sein.
Typische Situationen
| Körperliche Gewalt | Schlagen, Treten, Würgen, Verletzen oder wiederholte körperliche Übergriffe. |
| Drohungen | Wenn ein Kind bedroht, eingeschüchtert oder zu etwas gezwungen wird. |
| Erpressung | Wenn Geld, Gegenstände, Bilder oder Handlungen erzwungen werden. |
| Cybermobbing | Wiederholte Angriffe über Messenger, soziale Netzwerke, Gruppen, Fake-Profile oder veröffentlichte Inhalte. |
| Bloßstellung | Wenn intime, private oder demütigende Inhalte verbreitet werden. |
Wenn unklar ist, ob ein Verhalten strafbar ist, kann man bei der Polizei nachfragen oder Beratung einholen. Eltern sollten nicht warten, bis ein Kind völlig zusammenbricht. Besonders bei Angst, Schlafproblemen, Schulvermeidung oder körperlichen Beschwerden ist rasches Handeln wichtig. Wenn dein Kind deshalb nicht mehr in die Schule möchte, passt ergänzend der Beitrag Kind will nicht in die Schule.
Mobbing oder normaler Konflikt?
Nicht jeder Streit ist Mobbing. Kinder und Jugendliche geraten in Konflikte, sagen verletzende Dinge oder streiten. Mobbing ist mehr: Es ist wiederholt, systematisch und richtet sich gegen eine Person, die sich zunehmend hilflos fühlt oder ausgegrenzt wird.
Die wichtigsten Unterschiede
| Konflikt | Meist zwischen gleich starken Personen, oft lösbar durch Gespräch, Regeln oder Vermittlung. |
| Mobbing | Wiederholte Angriffe, Ausgrenzung oder Demütigung mit Machtungleichgewicht. |
| Cybermobbing | Angriffe über digitale Kanäle, oft rund um die Uhr und für viele sichtbar. |
| Gewalt | Körperliche oder massive psychische Angriffe, bei denen sofortiger Schutz nötig sein kann. |
Wenn es noch nicht um Polizei, sondern um Klassenklima, Konflikte und Prävention geht, kann soziales Lernen in der Schule helfen. Bei echtem Mobbing reicht eine allgemeine Sozialübung aber nicht aus.
Was Eltern sofort tun sollten
Eltern sollten zuerst Ruhe in die Situation bringen und das Kind ernst nehmen. Sätze wie „Ignorier es einfach“ oder „Wehr dich halt“ helfen selten. Wichtig ist ein klarer Plan: zuhören, dokumentieren, Schule informieren, Schutz klären und bei strafbaren Handlungen Anzeige prüfen.
Erste Schritte
| 1. Zuhören | Das Kind ausreden lassen, nicht sofort bewerten und keine Schuld beim Kind suchen. |
| 2. Dokumentieren | Vorfälle mit Datum, Uhrzeit, Ort, Beteiligten, Zeug:innen und Beweisen festhalten. |
| 3. Schule kontaktieren | Klassenvorstand, Schulleitung oder Schulsozialarbeit einbeziehen und Schutzmaßnahmen verlangen. |
| 4. Anzeige prüfen | Bei Gewalt, Drohung, Erpressung, Cybermobbing oder schweren Angriffen die Polizei kontaktieren. |
| 5. Hilfe holen | Schulpsychologie, Rat auf Draht, Kinder- und Jugendanwaltschaft oder Opferhilfe einbeziehen. |
Wenn Mobbing mit Lernproblemen, Angst, Fehlzeiten oder familiärem Stress zusammenkommt, hilft eine breitere Einordnung. Dafür eignet sich der Beitrag Wenn es in der Schule nicht läuft.
Beweise sichern: Das ist vor der Anzeige wichtig
Je besser die Vorfälle dokumentiert sind, desto leichter können Schule, Polizei oder Beratungsstellen die Situation einordnen. Bei Cybermobbing sollten Inhalte nicht einfach gelöscht werden, bevor sie gesichert sind. Gleichzeitig ist bei intimen oder sexualisierten Bildern besondere Vorsicht nötig, weil das Weiterleiten oder Speichern solcher Inhalte rechtlich problematisch sein kann.
Hilfreiche Unterlagen
| Screenshots | Mit Datum, Uhrzeit, Profilnamen, Gruppenname und sichtbarer URL oder App-Ansicht sichern. |
| Nachrichten | Chats nicht löschen, sondern sichern und chronologisch ordnen. |
| Gedächtnisprotokoll | Aufschreiben, wann was passiert ist, wer dabei war und wie das Kind reagiert hat. |
| Zeug:innen | Namen von Personen notieren, die Vorfälle gesehen oder Nachrichten erhalten haben. |
| Schulunterlagen | Gesprächsnotizen, E-Mails, Maßnahmen der Schule und bereits gesetzte Schritte sammeln. |
Wenn Fehlzeiten entstehen, sollte die Schule sauber informiert werden. Wichtig ist dann die Unterscheidung zwischen entschuldigten Fehlzeiten, Schulangst und unentschuldigtem Fernbleiben. Dazu passt der Beitrag entschuldigte Fehlstunden in Österreich.
Wie läuft eine Anzeige bei der Polizei ab?
Eine Anzeige kann in Österreich bei jeder Polizeiinspektion erstattet werden. Die Polizei nimmt den Sachverhalt auf, sichert relevante Beweise und prüft die nächsten Schritte. Je nach Fall werden Beschuldigte, Zeug:innen oder weitere Beteiligte befragt.
Bei digitalen Vorfällen sollten Eltern möglichst gut vorbereitet zur Polizei gehen. Hilfreich sind Handy, Ausdrucke, Screenshots, Chatverläufe, Profilnamen, Links, Gruppenbezeichnungen und eine klare zeitliche Übersicht. Bei akuter Gefahr gilt: nicht abwarten, sondern sofort Hilfe holen.
Cybermobbing: Was ist in Österreich strafbar?
Cybermobbing kann in Österreich nach § 107c StGB strafbar sein. Gemeint sind unter anderem länger andauernde, für mehrere Personen wahrnehmbare Ehrverletzungen oder das Veröffentlichen höchstpersönlicher Informationen oder Bilder über digitale Kanäle. Dazu können Messengergruppen, soziale Netzwerke, Fake-Profile, öffentliche Postings oder geteilte Bilder gehören.
Besonders gefährlich ist Cybermobbing, weil Inhalte schnell verbreitet werden, jederzeit abrufbar sind und Betroffene auch außerhalb der Schule erreichen. Deshalb sollten Beweise rasch gesichert, Plattformen gemeldet und die Schule informiert werden, wenn Mitschüler:innen beteiligt sind.
Was muss die Schule tun?
Eine Anzeige ersetzt nicht die schulische Verantwortung. Die Schule muss die Situation ernst nehmen, Schutzmaßnahmen prüfen und verhindern, dass das betroffene Kind weiter gefährdet wird. Dazu gehören Gespräche, klare Zuständigkeiten, Beobachtung, Dokumentation und bei Bedarf externe Unterstützung.
Wichtig ist aber: Bei echtem Mobbing sollte die Schule nicht einfach alle Beteiligten ohne Vorbereitung an einen Tisch setzen. Das kann Betroffene zusätzlich belasten oder Täter:innen ermöglichen, Druck aufzubauen. Gute Mobbingintervention braucht Struktur, Schutz und klare Verantwortung.
Wenn ein Kind wegen Mobbing, Überforderung oder fehlender Unterstützung dauerhaft leidet, kann ein Wechsel geprüft werden. Ein Schulwechsel sollte aber nicht der erste Schritt sein, solange Schutz und Intervention am Standort möglich sind. Mehr dazu findest du im Beitrag Schulwechsel während des Schuljahres.
Wann ein Schulwechsel sinnvoll sein kann
Ein Schulwechsel kann entlasten, wenn die Schule trotz Gesprächen nicht ausreichend schützt, das Kind massiv leidet oder sich die Situation über längere Zeit nicht verbessert. Trotzdem sollte der Wechsel gut vorbereitet werden, damit das Kind nicht mit denselben Ängsten, Lücken oder sozialen Unsicherheiten in eine neue Klasse startet.
Vor dem Wechsel prüfen
| Schutz | Welche konkreten Maßnahmen wurden an der bisherigen Schule versucht? |
| Belastung | Wie stark leidet das Kind psychisch, körperlich oder sozial? |
| Neue Schule | Gibt es einen freien Platz, passende Unterstützung und eine gute Übergabe? |
| Lernstand | Gibt es durch Mobbing, Fehlzeiten oder Angst bereits Lernlücken? |
Hilfe und Anlaufstellen in Österreich
Betroffene Kinder, Jugendliche und Eltern müssen Mobbing nicht allein klären. Je nach Situation können Schule, Schulpsychologie, Rat auf Draht, Kinder- und Jugendanwaltschaft, Opferhilfe, Polizei oder regionale Beratungsstellen helfen.
In der Steiermark kann auch die Bildungsdirektion Steiermark eine wichtige Anlaufstelle sein, wenn es um schulische Zuständigkeiten, Beschwerden, Unterstützungssysteme oder weitere Schritte im Schulsystem geht.
Häufige Fehler bei Mobbing und Anzeige
Zu lange abwarten
Mobbing löst sich selten von selbst, wenn eine Gruppe bereits gegen ein Kind arbeitet. Je früher Erwachsene reagieren, desto besser kann Schutz aufgebaut werden.
Beweise vorschnell löschen
Belastende Nachrichten oder Bilder sollten nicht einfach gelöscht werden. Vor allem bei Cybermobbing sind gesicherte Nachweise wichtig. Bei sexualisierten Bildern Minderjähriger sollte aber sofort fachliche Hilfe eingeholt und nichts weiterverbreitet werden.
Nur mit den Täter:innen sprechen
Ein direktes Gespräch kann bei einfachen Konflikten helfen. Bei Mobbing kann es aber gefährlich sein, wenn Betroffene dadurch weiter unter Druck geraten.
Schule und Polizei gegeneinander ausspielen
Bei strafbaren Handlungen ist die Polizei wichtig. Gleichzeitig muss die Schule den Alltag des Kindes schützen. Beides kann gleichzeitig nötig sein.
Checkliste: Was jetzt zu tun ist
Diese Checkliste hilft Eltern und Jugendlichen, die nächsten Schritte zu ordnen, ohne in Panik zu handeln.
| Kind schützen | Akute Gefahr klären, sichere Ansprechperson festlegen und belastende Situationen sofort reduzieren. |
| Vorfälle sammeln | Datum, Uhrzeit, Ort, Beteiligte, Screenshots, Nachrichten und Zeug:innen dokumentieren. |
| Schule informieren | Klassenvorstand und Schulleitung schriftlich oder nachweisbar einbeziehen. |
| Anzeige prüfen | Bei Gewalt, Drohung, Erpressung, Cybermobbing oder schweren Angriffen zur Polizei gehen. |
| Beratung holen | Schulpsychologie, Rat auf Draht, Kinder- und Jugendanwaltschaft oder Opferhilfe kontaktieren. |
Fazit: Anzeige ja, wenn Mobbing strafrechtlich relevant wird
Eine Anzeige bei der Polizei ist bei Mobbing in der Schule dann sinnvoll, wenn konkrete strafbare Handlungen im Raum stehen. Das gilt besonders bei Gewalt, Drohungen, Erpressung, Cybermobbing, schweren Beleidigungen oder der Verbreitung privater Bilder.
Gleichzeitig bleibt die Schule wichtig. Sie muss den Alltag des betroffenen Kindes schützen und pädagogisch handeln. Für Eltern ist deshalb der beste Weg meist zweigleisig: Beweise sichern, Schule einbeziehen, Beratung holen und bei strafrechtlich relevanten Vorfällen Anzeige erstatten.
FAQ zu Mobbing in der Schule und Anzeige
Kann man Mobbing in der Schule bei der Polizei anzeigen?
Ja, wenn das Verhalten strafrechtlich relevant sein könnte. Das ist zum Beispiel bei Körperverletzung, Drohung, Erpressung, Cybermobbing, schweren Beleidigungen, Verleumdung oder veröffentlichten privaten Bildern möglich. Die Polizei prüft dann den Sachverhalt.
Ist Mobbing automatisch strafbar?
Nicht automatisch. Strafbar ist nicht jedes unangenehme Verhalten, sondern ein konkreter Straftatbestand. Mobbing kann aber strafbar werden, wenn einzelne Handlungen wie Gewalt, Drohung, Nötigung, Beleidigung oder Cybermobbing vorliegen.
Wo kann man in Österreich Anzeige erstatten?
Eine Anzeige kann bei jeder Polizeiinspektion erstattet werden. Sinnvoll ist es, vorbereitet hinzugehen und Beweise, Ausweis, Screenshots, Chatverläufe und ein Gedächtnisprotokoll mitzunehmen.
Was soll ich bei Cybermobbing zuerst tun?
Sichere Beweise, lösche nichts vorschnell, blockiere oder melde Profile erst nach der Sicherung und hole Unterstützung. Bei strafbaren Inhalten oder konkreten Täter:innen kann eine Anzeige bei der Polizei sinnvoll sein.
Muss die Schule trotz Anzeige etwas tun?
Ja. Eine Anzeige ersetzt nicht die schulische Verantwortung. Die Schule muss prüfen, wie das betroffene Kind geschützt werden kann und welche Maßnahmen am Schulstandort nötig sind.
Quellen
- Bundeskriminalamt Österreich: Wie erstatte ich Anzeige?
- Bundesministerium für Inneres: Mobbing, Strafbarkeit und Anzeige
- oesterreich.gv.at: Strafbarkeit von Cyber-Mobbing und Cyber-Stalking
- Bundesministerium für Justiz: Cyber-Mobbing nach § 107c StGB
- Bundesministerium für Bildung: Cybermobbing und Schule
- Rat auf Draht: Mobbing in der Schule













