„Edu-Marktplatz“ – Marktplatz Lernapps startet Probebetrieb – Tipps für Schulen

 

Der neue „Marktplatz Lernapps“ (in manchen Medien auch „Edu-Marktplatz“ genannt) startet als Probebetrieb im Sommersemester 2025/26. Wichtig für Schulen: Der Katalog ist ab 23.02.2026 öffentlich einsehbar, Bestellungen sind bis 27.03.2026 möglich – und pro Schüler:in stehen 13 € Förderbetrag zur Verfügung.

Empfehlung: Wenn ihr teilnehmen wollt, sollte die Schulleitung die Anmeldung früh erledigen und im Bildungsportal klare Zuständigkeiten fürs Bestellen definieren.

Faktencheck für den Probebetrieb

Fakt Stand Bedeutung für Schulen
Start Katalog (öffentlich) ab 23.02.2026 Kollegium und Eltern können sich vorab informieren; Auswahl kann intern vorbereitet werden.
Katalog wird ergänzt bis 15.03.2026 App-Auswahl kann sich in den ersten Wochen noch erweitern.
Anmeldung Pilotphase 26.01.–27.03.2026 Freiwillig; muss durch die Schulleitung erfolgen.
Bestellzeitraum 23.02.–27.03.2026 In dieser Zeit können Klassen- oder Schullizenzen ausgewählt und bestellt werden.
Förderbetrag 13 € pro Schüler:in Schulkontingent wird im Warenkorb angezeigt und reduziert sich nach jeder Bestellung.
Berechnungsbasis Kontingent BilDok 2024/25 Schülerzahlen aus BilDok bestimmen das Budget je Standort.
Lieferfrist der Lizenzen innerhalb 5 Werktage Planbarkeit: Apps sind in der Regel rasch einsatzbereit.
Testphase / Storno 14 Tage nach Lieferung Risikoreduktion: Apps können in der Praxis getestet und bei Bedarf storniert werden.
Nutzungsdauer (Semesterlizenz) 01.03.–31.08.2026 Geeignet für Unterrichtsphasen und Selbstlernfenster bis Sommer.
Teilnahmeberechtigung Sek I & II, ohne Berufsschulen Für Berufsschulen wird auf eine eigene Plattform verwiesen; alle anderen Sek-Schulen können teilnehmen.

Was hinter dem Marktplatz steckt – und wie Schulen das Maximum herausholen

Was ist der „Marktplatz Lernapps“ genau?

Der Marktplatz ist eine Initiative des Bundesministeriums für Bildung (BMB) und soll Schulen einen zentralen, möglichst unkomplizierten Zugang zu qualitätsgeprüften digitalen Lern-Apps geben. Statt viele Einzellösungen separat zu suchen, zu prüfen und administrativ zu beschaffen, werden Apps gebündelt in einem Katalog angeboten. Schulen wählen schulautonom aus und bestellen Lizenzen über einen digitalen Warenkorb – ohne dass für Schulen selbst eine direkte Verrechnung anfällt.

Warum der Probebetrieb 2026 wichtig ist – auch wenn eure Schule noch zögert

Der Probebetrieb ist die „Generalprobe“ vor dem geplanten Regelbetrieb ab dem Schuljahr 2026/27. Für Schulen ist das eine Chance, ohne langfristige Bindung zu testen, welche Apps im Alltag wirklich funktionieren: didaktisch, technisch, organisatorisch und im Zusammenspiel mit Geräten, WLAN, MDM/Benutzerverwaltung und Unterrichtsabläufen. Wer als Early Adopter dabei ist, sammelt Erfahrungswerte, die später Zeit und Geld sparen können – und liefert Feedback, das die Plattform verbessern soll.

Schritt-für-Schritt: So läuft Teilnahme, Bestellung und Nutzung

  1. Anmeldung durch die Schulleitung: Registrierung als Early Adopter auf der Plattform im Anmeldefenster.
  2. Rollen klären: Die Schulleitung kann im Bildungsportal Lehrpersonen berechtigen, die Bestellungen vorzunehmen.
  3. Interne Auswahl organisieren: Fachgruppen/Teams definieren, welche Apps zu welchen Zielen passen (z. B. Üben, Diagnostik, Selbstlernphasen, Differenzierung).
  4. Bestellen im Warenkorb: Klassen- oder Schullizenzen auswählen; Schulkontingent wird angezeigt.
  5. Lieferung & Aktivierung: Anbieter stellen Lizenzen bereit; Authentifizierung/Freischaltung erfolgt direkt über Anbieter; Bestellende erhalten Info.
  6. 14 Tage testen: Im Testfenster kann storniert werden; danach – solange Bestellzeitraum läuft – ggf. nachjustieren und weitere Apps bestellen.

Wie viel Budget steht wirklich zur Verfügung – und wie „13 € pro Schüler:in“ in der Praxis wirkt

Im Probebetrieb wird ein Standort-Kontingent im Warenkorb geführt. Der Förderbetrag beträgt 13 € pro Schüler:in und wird aus den Schülerzahlen der BilDok-Daten übernommen. In der Praxis bedeutet das: Je größer der Standort, desto größer das Gesamtbudget – aber es muss trotzdem bewusst priorisiert werden. Tipp aus der Praxis: Statt „viele Apps für alle“ zu kaufen, starten viele Schulen erfolgreicher mit wenigen, klar definierten Use Cases (z. B. Mathematik-Üben in 1–2 Jahrgängen) und erweitern nach den ersten Ergebnissen.

Welche Lizenzmodelle sind typisch – und warum die Lehrerlizenzen wichtig sind

Der Marktplatz sieht unter anderem Klassen- und Schullizenzen vor. Für Schulen organisatorisch relevant: Pro Klassenlizenz sind zwei kostenlose Lehrerlizenzen vorgesehen; bei Schullizenzen erhalten Lehrpersonen der Schule kostenlose Lehrerlizenzen. Das ist entscheidend, weil Apps nur dann didaktisch sauber eingesetzt werden, wenn Lehrpersonen Zugang zu denselben Funktionen haben (z. B. Aufgaben verteilen, Auswertungen sehen, Differenzierung steuern).

Qualitätssicherung: Was wird geprüft – und wie streng ist das Verfahren wirklich?

Damit Apps im Marktplatz angeboten werden dürfen, müssen Anbieter ein Qualitätsprüfverfahren durchlaufen. Ein zentraler Baustein ist eine pädagogisch-didaktische Evaluation über vier Wochen durch Evaluator:innen (aus einem Evaluator:innen-Pool). Bewertet wird anhand eines standardisierten Kriteriensets.

Die Entscheidung folgt einer klaren Logik: Für eine positive Evaluation sind mindestens 65 % Gesamtpunkte erforderlich und mindestens 50 % in jeder der drei Hauptkategorien A–C.

Die Bewertungslogik (vereinfacht) umfasst:

  • A Pädagogische/didaktische Konzepte (Gewichtung 40 %)
  • B Funktionalität & mediale Gestaltung (Gewichtung 30 %)
  • C Lernendenorientierung (Gewichtung 30 %)
  • D Rolle der Lehrperson (deskriptiv, nicht Teil der Bewertung)

Datenschutz, Barrierefreiheit, Werbung: harte Mindeststandards, die viele unterschätzen

Für Schulen ist besonders wichtig, dass das Verfahren nicht nur „pädagogische Qualität“ adressiert, sondern auch formale KO-Kriterien. Dazu zählen unter anderem: Die App muss DSGVO-konform sein, keine Werbung enthalten und die Bestimmungen des Barrierefreiheitsgesetzes (BaFG) in der geltenden Fassung einhalten. Zusätzlich werden Anforderungen an die technische Verfügbarkeit und den schulischen Einsatz gestellt (z. B. plattformunabhängig/webbasiert und/oder kostenlos in iOS/Android-Stores verfügbar, ohne Zusatzhardware nutzbar, ohne umfangreiche Einschulung einsetzbar).

Besonders praxisrelevant (und für Anbieter oft ein Stolperstein): Der Einsatz von Google Analytics, webbasierten Google Fonts oder vergleichbaren Diensten kann die Zulassung zum Verfahren ausschließen. Für Schulen ist das ein Signal: Der Marktplatz setzt hier bewusst auf strengere Datenschutz- und Compliance-Linien, als sie in der „freien App-Wildnis“ üblich sind.

„KI-gestütztes Lernen“: Chance, aber nur mit klaren Spielregeln

Das Bildungsressort betont, dass der Marktplatz individualisiertes und KI-gestütztes Lernen erleichtern soll. Für Schulen heißt das in der Umsetzung: KI-Funktionen sind dann hilfreich, wenn sie didaktisch transparent sind (z. B. nachvollziehbare Übungslogik), Lehrpersonen steuernd eingreifen können und Datenschutz/Datensparsamkeit eingehalten werden. Praktischer Tipp: Bei KI-Features im Kollegium vorab klären, welche Daten verarbeitet werden, ob Profile/Diagnostik entstehen, wie Auswertungen genutzt werden – und ob das mit Schulkonzept, Elterninformation und schulinternen Datenschutzprozessen zusammenpasst.

Kontroverse: Schulbuchverlage warnen – Ministerium hält dagegen

Rund um den Marktplatz gibt es eine öffentliche Diskussion über die Tiefe der Qualitätsprüfung. Der Österreichische Bundesverlag Schulbuch (ÖBV) begrüßt grundsätzlich die Finanzierung digitaler Bildungsmedien, kritisiert aber ein mögliches Ungleichgewicht gegenüber dem aufwendigen Approbationsprozess bei gedruckten Schulbüchern und fordert vergleichbare Qualitätsmaßstäbe. Das Bildungsressort verweist demgegenüber auf die Bewertungslogik: Apps mit gravierenden fachlichen Fehlern könnten das Verfahren nicht erfolgreich abschließen; die Mindestschwellen (65 % gesamt, 50 % je Hauptkategorie) sowie Kriterien zur fachlichen Korrektheit seien eingearbeitet.

Praxis-Tipps für Schulleitung und Kollegium: so wird’s kein „App-Zoo“

  • 1 Ziel, 1 Fach, 1 Jahrgang starten: Ein fokussierter Pilot (z. B. Mathe-Üben in der 1. Klasse MS) liefert schneller brauchbare Ergebnisse als „alles für alle“.
  • Vorab klären, wann Apps genutzt werden: Unterricht, Wochenplan, Lernbüro, Förderstunden, Hausübungsfenster – ohne Zeitfenster verpufft der Effekt.
  • Messbar machen: Legt vorher fest, woran ihr Erfolg erkennt (z. B. weniger Wiederholungsbedarf, bessere Übungsquote, mehr Selbstständigkeit, Diagnostik-Qualität).
  • Elternkommunikation einfach halten: Was ist die App, wozu dient sie, welche Daten werden verarbeitet, wie lange wird sie genutzt, wer hilft bei Problemen?
  • Technik-Check in 30 Minuten: WLAN/Netz, Login-Prozesse, Geräte-Kompatibilität, Kopfhörer-Regelung, Supportweg (wer hilft zuerst?).
  • Testphase konsequent nutzen: Innerhalb der 14 Tage wirklich im Unterricht testen – nicht nur „installieren“.

EdTech-Austria-Roadshow: Schnellüberblick und Fortbildungsnutzen

Begleitend wird der Marktplatz in einer digitalen Roadshow vorgestellt. Laut Berichten gibt es dort Einblicke in den Katalog, Beispiele aus der Praxis und Austauschmöglichkeiten; für Lehrkräfte kann die Teilnahme als Fortbildung anrechenbar sein. Wenn euer Kollegium noch unsicher ist, ob und wie der Marktplatz in den Schulalltag passt, ist so ein kurzer, strukturierter Einstieg oft der schnellste Weg, um eine fundierte Entscheidung zu treffen.

Einordnender Expertenblick – Meinungen & Politik

  • Christoph Wiederkehr (NEOS), Bildungsminister wird in Berichten zur Einführung mit dem Ziel zitiert, Schulen bürokratisch zu entlasten und einen Schritt Richtung „moderne Schule“ zu setzen; außerdem solle es erstmals ein klares Finanzierungsmodell für Lernapps geben.
  • Michael Maurer, Gründer von eSquirrel, beschreibt den Marktplatz in einem Interviewkontext als Reaktion auf einen zuvor fragmentierten Markt und sieht darin auch ein innovationspolitisches Signal: Ein transparenter, qualitätsgesicherter Zugang könne Investitionen in hochwertige digitale Produkte attraktiver machen.
  • Philipp Nussböck, Geschäftsführer ÖBV, begrüßt grundsätzlich die Finanzierung digitaler Bildungsmedien, warnt aber davor, dass digitale Angebote denselben Qualitätsansprüchen genügen sollten wie gedruckte Lehrwerke – und dass die Schulbuchaktion finanziell nicht geschwächt werden dürfe.

FAQ: Häufige Fragen aus Schulen (und klare Antworten)

Ab wann kann man den Katalog sehen – auch ohne Anmeldung?

Der Lernapp-Katalog ist ab 23.02.2026 öffentlich einsehbar. Das hilft, intern (Kollegium) und extern (Eltern) früh zu vergleichen, bevor ihr bestellt.

Wer darf am Probebetrieb teilnehmen?

Teilnahmeberechtigt sind Schulen der Sekundarstufe I und II mit gesetzlich geregelter Schulartenbezeichnung – ausgenommen Berufsschulen. Die Pilotphase ist freiwillig.

Wer muss die Schule anmelden?

Die Anmeldung muss durch die Schulleitung erfolgen. Danach kann die Schulleitung Lehrpersonen im Bildungsportal berechtigen, Bestellungen vorzunehmen.

Wie hoch ist das Budget – und ist das pro Semester oder pro Jahr?

Im Probebetrieb steht ein Förderbetrag von 13 € pro Schüler:in als Schulkontingent zur Verfügung. In der Pilotbeschreibung ist das Kontingent an den Pilotablauf (Sommersemester 2025/26) gekoppelt; entscheidend ist der Warenkorbstand eurer Schule im Pilotzeitraum.

Können wir nur für einzelne Klassen bestellen?

Ja. Die Auswahl erfolgt schulautonom; es können auch nur einzelne Klassen oder Jahrgänge teilnehmen, wenn das didaktisch sinnvoller ist.

Wie schnell sind die Lizenzen nach der Bestellung verfügbar?

Anbieter sollen die bestellten Lizenzen innerhalb von fünf Werktagen bereitstellen. Die Aktivierung läuft über die jeweiligen Anbieter, die euch über die Freischaltung informieren.

Kann man Apps wieder „zurückgeben“, wenn sie nicht passen?

Ja. Nach Lieferung gibt es eine 14-tägige Testphase, in der eine Stornierung möglich ist. Das ist besonders wertvoll, wenn eine App technisch nicht sauber läuft oder didaktisch nicht überzeugt.

Müssen Eltern etwas bezahlen?

Nein. Die Abrechnung erfolgt zwischen den Anbietenden und dem OeAD; Schulen haben keine zu verrechnenden Kosten. Für Eltern ist der Katalog vor allem zur Information gedacht.

Wie wird sichergestellt, dass Inhalte fachlich stimmen?

Die Evaluation arbeitet mit einem Kriterienraster und Mindestschwellen (u. a. 65 % Gesamtpunkte, 50 % je Hauptkategorie). Zusätzlich wird im Kriterienbereich „pädagogische/didaktische Konzepte“ die fachliche Korrektheit der Inhalte gezielt adressiert. Trotzdem bleibt die schulische Auswahlverantwortung wichtig: Nutzt die Testphase und fachinterne Checks.

Dürfen Apps Werbung enthalten oder problematische Tracker nutzen?

Nein. Das Verfahren sieht KO-Kriterien vor: Apps dürfen keine Werbung enthalten und müssen Datenschutzanforderungen erfüllen. Bestimmte Tracking-/Webdienste (z. B. Google Analytics oder webbasierte Google Fonts) können die Zulassung ausschließen. Für Schulen ist das ein Pluspunkt bei Compliance und Elternvertrauen.

Was passiert nach dem Probebetrieb?

Geplant ist die Überführung in den Regelbetrieb ab dem Schuljahr 2026/27. Dann soll der Marktplatz breiter verfügbar sein; laut Berichten ist dafür ein jährliches Budget von rund 20 Mio. Euro vorgesehen.

Quellen & Einordnung

    • Bundesministerium für Bildung (BMB): Infoseite „Marktplatz Lernapps“ mit Ziel, Teilnahme (Sek I/II), Ausblick Regelbetrieb und Kontakt. URL: https://www.bmb.gv.at
    • OeAD – Informationen für Schulen: Offizieller Ablauf Pilotphase (Anmeldung, Bestellzeitraum, 13 € pro Schüler:in, Lieferfrist, Testphase, Nutzungsdauer, Kostenlogik). URL: https://oead.at/de/bildung-digital/marktplatz-lernapps/fuer-schulen
  • OeAD – Zulassungskriterien (PDF, Open-House-Verfahren): Bewertungslogik (Gewichtungen A–C), Mindestschwellen (65 % gesamt, 50 % je Kategorie), KO-Kriterien (u. a. DSGVO, BaFG, keine Werbung, Ausschluss bestimmter Webdienste). URL: https://oead.at
  • schule.at (09.12.2025): Überblick mit Budgetangabe für Regelbetrieb (~20 Mio. €/Jahr) und Zeitplan/Einordnung. URL: https://www.schule.at
  • futurezone (08.12.2025): APA-basierte Details zu Probebetrieb, Finanzierungsmodell, Qualitätssicherung (inkl. Evaluator:innen über 4 Wochen) und Zielen (individualisiert/KI). URL: https://futurezone.at/digital-life/marktplatz-lernapps-bildungsministerium-schulen-oesterreich/403110436
  • VIENNA.AT (06.02.2026): APA-Bericht zur Qualitätsdebatte (ÖBV-Kritik, Ministeriumsargumente, Einordnung Allianz Bildungsmedien). URL: https://www.vienna.at/schulbuchverlag-oebv-kritisiert-qualitaetssicherung-auf-marktplatz-lernapps/9971060
  • brutkasten (18.02.2026): Aktueller Medienbericht („Edu-Marktplatz“) mit Stimmen aus der EdTech-Szene und Roadshow-Hinweisen. URL: https://brutkasten.com/artikel/lernapps-edu-marktplatz-startet-probebetrieb

Hinweis: Prozesse, Fristen und Katalogumfang können sich im Pilotbetrieb noch ändern. Maßgeblich sind die jeweils aktuellen Angaben von BMB/OeAD.

Alle Angaben ohne Gewähr!

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