Das Leistungsstipendium ist ein gesetzlich geregeltes Stipendium nach dem Studienförderungsgesetz (StudFG) zur Anerkennung hervorragender Studienleistungen. Es wird von jeder Hochschule einmal pro Studienjahr ausgeschrieben und aus Mitteln des Bundes vergeben. Die genauen Kriterien, Fristen und Formulare veröffentlicht Ihre Universität/FH jeweils in der aktuellen Ausschreibung.
Das gilt österreichweit (Kurzüberblick)
- Rechtsgrundlage: §§ 57–61 StudFG (Leistungsstipendien).
- Höhe: pro Studienjahr mind. € 750, max. € 1.500 (je nach Hochschule/Budget).
- Wer kann ansuchen? Ordentliche Studierende (inkl. EU/EWR sowie gleichgestellte Personen gem. § 3 iVm § 4 StudFG) eines förderbaren Studiums.
- Vergabeprinzip: ausschließlich nach Studienerfolg (Notendurchschnitt i. d. R. ≤ 2,0; weitere Leistungskennzahlen nach Ausschreibung).
- Ausschreibung & Fristen: in der Regel im Herbst (Oktober/Ende Oktober). Die aktuellen Termine stehen in den Mitteilungsblättern/Studierendenportalen.
Voraussetzungen (typisch – Details je Hochschule)
- Studienerfolg im relevanten Studienjahr (z. B. alle im Zeitraum 1.10.–30.9. erbrachten Leistungen; exakte ECTS-/Notenregeln laut Ausschreibung).
- Notendurchschnitt der herangezogenen Leistungen meist nicht schlechter als 2,0.
- Einhaltung der Anspruchsdauer (vorgesehene Studienzeit + 1 Toleranzsemester; anerkannte Verlängerungsgründe möglich).
- Form- & Fristerfordernisse (Antrag/Portal, Belege, ggf. Studienfortschritt/Immatrikulation, Fristwahrung).
Antrag – so gehen Sie vor
- Ausschreibung Ihrer Hochschule für das laufende Studienjahr lesen (Mitteilungsblatt/Portal).
- Unterlagen vorbereiten (Erfolgsnachweis/Transcript, Immatrikulationsbestätigung, ggf. Nachweise Sonderfälle).
- Online-Antrag/Formblatt fristgerecht einreichen (meist im Oktober; teils fakultätsweise).
- Bescheid & Auszahlung abwarten (Zuerkennung nach Rang/Quote; kein Rechtsanspruch).
Typische Fehler vermeiden
- Fristen versäumen (Ausschreibung genau lesen; Einreichfenster oft nur wenige Wochen).
- Unvollständige Leistungsnachweise (alle Prüfungen des Studienjahres im System verbucht?).
- Falsche Zuordnung bei Mehrfachstudien (an der richtigen Fakultät/„Stammuni“ einreichen; Hinweise in der Ausschreibung beachten).
Links zu Details & Fristen – Universitäten & FHs
Die folgende Tabelle führt offizielle Seiten/Ausschreibungen mit Details & Antragsfristen. Prüfen Sie immer die aktuellste Ausschreibung Ihrer Hochschule.
FAQ – Häufige Fragen
1) Nach welchen Kriterien wird gereiht?
Primär nach Notendurchschnitt und Umfang/Qualität des Studienerfolgs im relevanten Studienjahr (Definition laut Ausschreibung). Bei Punktegleichheit können in der Ausschreibung zusätzliche Kriterien vorgesehen sein.
2) Muss ich gleichzeitig sozial bedürftig sein?
Nein. Das Leistungsstipendium ist eine reine Leistungsförderung. Soziale Kriterien spielen – anders als bei der Studienbeihilfe – keine Rolle.
3) Darf ich Leistungs- und Förderungsstipendium kombinieren?
Ja, grundsätzlich ist eine Kumulation möglich, sofern die jeweilige Ausschreibung nichts anderes vorsieht.
4) Gilt ein fixes ECTS-Minimum für alle?
Nein. Es gibt keine einheitliche ECTS-Zahl für alle Hochschulen. Viele Ausschreibungen nennen Richtwerte (z. B. Mindest-ECTS) – maßgeblich ist immer die aktuelle Ausschreibung Ihrer Hochschule.
5) Wie hoch ist das Stipendium?
Gesetzlich zwischen € 750 und € 1.500 pro Studienjahr. Die konkrete Höhe legt die Hochschule im Rahmen der verfügbaren Mittel fest.
WICHTIG: ALLE ANGABEN OHNE GEWÄHR – bitte selbst bei der jeweiligen FH & Uni prüfen! Sollten Ihnen Fehler im Text auffallen, gerne bei uns per Mail melden!

















