Digitale Schulsoftware ist aus dem österreichischen Schulalltag nicht mehr wegzudenken. Gleichzeitig gelten für Schulen besonders strenge Datenschutzregeln, weil sie mit sensiblen Daten von Kindern und Jugendlichen arbeiten.
Die zentrale Frage lautet daher: Welche Schulsoftware ist DSGVO-konform – und was ist in Österreich erlaubt?
Fakten zu Schulsoftware und Datenschutz – Österreich
| Thema | Rechtslage in Österreich | Praxisrelevanz |
|---|---|---|
| Rechtsgrundlage | DSGVO + DSG + Schulrecht | Verpflichtend für alle Schulen |
| Daten von Minderjährigen | Besonders schutzwürdig | Hohe Anforderungen an Anbieter |
| Cloud-Software | Erlaubt, wenn DSGVO-konform | Serverstandort & Verträge entscheidend |
| US-Anbieter | Nur mit Zusatzmaßnahmen | Datentransfers besonders kritisch |
| Einwilligung Eltern | Nicht immer ausreichend | Schule bleibt verantwortlich |
1) Warum ist Schulsoftware datenschutzrechtlich so sensibel?
- Schulen verarbeiten personenbezogene Daten von Minderjährigen (Name, Geburtsdatum, Klasse, Leistungsdaten).
- Teilweise werden auch besondere Kategorien von Daten berührt (z. B. Förderbedarf, Abwesenheiten, gesundheitliche Hinweise).
- Schulen sind öffentliche Stellen und unterliegen daher besonders strengen Datenschutzpflichten.
2) Welche rechtlichen Grundlagen gelten in Österreich?
- Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) – EU-weit verbindlich.
- Datenschutzgesetz (DSG) – nationale Ergänzung.
- Schulunterrichtsgesetz (SchUG) und landesspezifische Schulvorschriften.
- Vorgaben des BMBWF (z. B. Empfehlungen zu digitalen Lernplattformen).
3) Wann ist Schulsoftware DSGVO-konform?
Schulsoftware gilt als DSGVO-konform, wenn unter anderem:
- eine klare Rechtsgrundlage für die Datenverarbeitung besteht,
- ein Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) abgeschlossen wurde,
- Daten zweckgebunden und sparsam verarbeitet werden,
- Serverstandorte und Datenflüsse transparent sind,
- keine unzulässige Datenweitergabe an Dritte erfolgt.
4) Dürfen Schulen Cloud-Software nutzen?
- Ja – Cloud-Lösungen sind erlaubt, wenn sie DSGVO-konform umgesetzt sind.
- Bevorzugt werden Serverstandorte in der EU.
- Bei Drittstaaten (z. B. USA) sind zusätzliche Schutzmaßnahmen erforderlich.
5) Reicht eine Einwilligung der Eltern?
- Eine Einwilligung kann notwendig sein, ist aber nicht immer ausreichend.
- Bei verpflichtender Schulsoftware kann Einwilligung rechtlich problematisch sein.
- Die Verantwortung bleibt bei der Schule, nicht bei den Eltern.
6) Übersicht: Häufig genutzte Schulsoftware in Österreich (Stand 2026)
Hinweis: Die Nutzung ist abhängig von Konfiguration, Vertrag und Schulträger. Die folgende Übersicht ersetzt keine Einzelfallprüfung.6) Übersicht: Häufig genutzte Schulsoftware in Österreich (Stand 2026)
Hinweis: Welche Software tatsächlich eingesetzt wird, hängt vom Bundesland, Schulerhalter und der jeweiligen Schule ab. Die DSGVO-Konformität ist immer eine Frage von Vertrag (AVV), Konfiguration und Datenflüssen.
- GeoGebra (Mathe/Geometrie-Software) – sehr häufig für Mathematik-Unterricht genutzt
- eduvidual.at (Lernplattform/LMS) – in Österreich häufig genutzt; basiert auf Moodle und wird u. a. im Schulkontext eingesetzt.
- Moodle (Lernplattform/LMS) – sehr verbreitet (Schulen, Hochschulen, Weiterbildung); häufig als eigene Instanz betrieben.
- Microsoft 365 Education inkl. Microsoft Teams (Kommunikation/Kollaboration) – verbreitet für Unterricht, Aufgaben, Austausch; erfordert saubere Datenschutz-Einstellungen und AVV.
- Google Workspace for Education (Kollaboration/Cloud) – wird punktuell genutzt; erfordert besonders sorgfältige Datenschutzprüfung (v. a. bei Datenübermittlungen).
- WebUntis (Stundenplan/Vertretung/Kommunikation) – sehr häufig im Schulbetrieb für Stunden- und Vertretungsplanung.
- Untis Mobile (App zu WebUntis) – Zugriff für Schüler:innen/Eltern/Lehrkräfte auf Stundenplan, Änderungen etc. (je nach Schule freigeschaltet).
- SchoolFox (Schule–Eltern-Kommunikation) – in Österreich weit verbreitet für Nachrichten, Abmeldungen, Termine (je nach Schule/Bundesland).
- eduFLOW (Schule–Eltern-Kommunikation) – Alternative für Kommunikation/Organisation (je nach Schule genutzt).
- SOKRATES (Schulverwaltung/Administration) – Verwaltungssoftware, je nach Schulform/Träger im Einsatz.
- Digitale Schulbücher (österreich.gv.at / Eduthek-Bereich je nach Zugang) – Nutzung digitaler Lehr- und Lernmittel im Schulkontext (Zugänge je nach Schule/Verlag).
- ANTON (Lern-App) – häufig in der Volksschule/Unterstufe für Übungsinhalte; Einsatz abhängig von Schule und datenschutzrechtlicher Freigabe.
7) Was ist 2026 besonders zu beachten?
- Transparenz: Schulen müssen Eltern und Schüler:innen klar informieren.
- Datensparsamkeit: Nicht jede Funktion darf automatisch genutzt werden.
- Regelmäßige Überprüfung: Software-Updates können Datenschutz ändern.
- Schulträger einbinden: Gemeinden und Länder tragen Mitverantwortung.
FAQ: DSGVO-konforme Schulsoftware in Österreich
Darf meine Schule jede beliebige Lern-App einsetzen?
Nein. Die Schule muss prüfen, ob die App DSGVO-konform ist und einen gültigen Vertrag zur Auftragsverarbeitung abschließen.
Sind US-Anbieter grundsätzlich verboten?
Nein, aber sie sind rechtlich sensibler. Zusätzliche Garantien und Prüfungen sind erforderlich.
Müssen Eltern immer zustimmen?
Nicht immer. Bei verpflichtender Schulsoftware ist Einwilligung oft keine geeignete Rechtsgrundlage.
Wer haftet bei Datenschutzverstößen?
Die Schule bzw. der Schulträger trägt die Verantwortung – nicht die Eltern.
Ist Open-Source-Software automatisch DSGVO-konform?
Nein. Open Source erleichtert Transparenz, ersetzt aber keine rechtliche Prüfung.
Wo bekomme ich offizielle Orientierung?
Beim Bildungsministerium, der Datenschutzbehörde und den jeweiligen Schulträgern.
Quellen & Grundlagen
- Europäische Union. (2016). Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). https://eur-lex.europa.eu/eli/reg/2016/679/oj
- Republik Österreich. (2018). Datenschutzgesetz (DSG). https://www.ris.bka.gv.at
- Österreichische Datenschutzbehörde. (2025). Datenschutz an Schulen. https://www.dsb.gv.at
- BMBWF. (2025). Digitale Bildung und Datenschutz. https://www.bmbwf.gv.at
- Europäischer Datenschutzausschuss. (2024). Guidelines on data processing in education. https://edpb.europa.eu
Hinweis: Die rechtliche Bewertung von Schulsoftware hängt immer vom konkreten Einsatz, Vertrag und der technischen Konfiguration ab. Dieser Überblick ersetzt keine individuelle Datenschutz- oder Rechtsberatung. Informieren Sie sich als Schule genau bei Ihrem Dienstleister bzw. der Software, die Sie einsetzen möchten.

















