Die Bildungslandschaft erlebt einen bedeutenden Wandel. Im Zentrum steht die Geräteinitiative „Digitales Lernen“, die Schülerinnen und Schülern der 5. Schulstufe den Zugang zu modernen Technologien ermöglicht. Diese bundesweite Maßnahme verändert den Unterricht grundlegend.
Im Schuljahr 2025/26 beteiligen sich 1.576 Schulen an dieser Initiative. Das entspricht beeindruckenden 98% aller teilnahmeberechtigten Bildungseinrichtungen in Österreich. Das Bundesministerium für Bildung koordiniert das Projekt, während der OeAD die praktische Umsetzung übernimmt.
Die Finanzierung erfolgt anteilig durch die Europäische Kommission über das Aufbauinstrument NextGenerationEU. Die rechtliche Grundlage bildet das Bundesgesetz zur Finanzierung der Schuldigitalisierung (SchulDigiG). Diese Initiative schafft gleiche Rahmenbedingungen für alle Lernenden.
Erziehungsberechtigte, Lehrkräfte und bildungspolitische Akteure profitieren von diesem umfassenden Programm. Die digitale Transformation des Unterrichts eröffnet neue Möglichkeiten für zeitgemäßes Lehren und Lernen.
Die wichtigsten Fakten im Überblick
- Rekord-Teilnahme: 98% aller berechtigten Bildungseinrichtungen (1.576 Standorte) nehmen im Schuljahr 2025/26 teil
- Zielgruppe: Schülerinnen und Schüler der 5. Schulstufe erhalten digitale Endgeräte für den Unterricht
- Koordination: Das Bundesministerium für Bildung leitet die Initiative, der OeAD wickelt sie praktisch ab
- EU-Förderung: Anteilige Finanzierung durch NextGenerationEU sichert die Umsetzung
- Rechtliche Basis: Das SchulDigiG (Bundesgesetz zur Finanzierung der Digitalisierung) bildet den gesetzlichen Rahmen
- Chancengleichheit: Alle Lernenden erhalten gleichen Zugang zu digitaler Bildung unabhängig vom sozioökonomischen Hintergrund
Was ist die Geräteinitiative des Bundesministeriums für Bildung?
Die systematische Ausstattung von Schülerinnen und Schülern mit digitalen Endgeräten bildet das Herzstück der österreichischen Bildungsdigitalisierung. Die Geräteinitiative Digitales Lernen stellt eine zentrale Maßnahme des Bundesministeriums für Bildung dar, um Schulen fit für die digitale Zukunft zu machen. Sie ermöglicht es, dass junge Menschen bereits in der Sekundarstufe I wichtige digitale Kompetenzen erwerben und diese im täglichen Unterricht anwenden können.
Das Programm versorgt Schülerinnen und Schüler der 5. und 6. Schulstufe mit hochwertigen Laptops oder Tablets. Damit schafft Österreich gleiche Voraussetzungen für alle Lernenden, unabhängig vom sozialen Hintergrund ihrer Familien.
Zielsetzung und Vision der Schuldigitalisierung in Österreich
Die Vision der Bildungsdigitalisierung reicht weit über die bloße Bereitstellung von Geräten hinaus. Im Mittelpunkt steht der systematische Aufbau digitaler Kompetenzen, die in Alltag und Berufsleben unverzichtbar geworden sind. Junge Menschen sollen lernen, digitale Werkzeuge sicher und verantwortungsvoll zu nutzen.
Die Initiative verfolgt drei zentrale Ziele. Erstens sollen alle Schülerinnen und Schüler gleiche Rahmenbedingungen beim Zugang zu digitaler Bildung erhalten. Zweitens wird der Unterricht durch digitale Medien abwechslungsreicher und kann besser auf individuelle Bedürfnisse eingehen.
Drittens bereitet die frühe Integration digitaler Tools die Jugendlichen optimal auf die Anforderungen einer digitalisierten Arbeitswelt vor. Lehrkräfte können durch den Einsatz moderner Technologien neue pädagogische Methoden anwenden und den Lernprozess individueller gestalten.
Gesetzliche Grundlagen und strategischer Rahmen
Das Bundesgesetz zur Finanzierung der Digitalisierung des Schulunterrichts (SchulDigiG) bildet die rechtliche Basis für die gesamte Initiative. Dieses Gesetz regelt präzise, welche Schulen teilnehmen können, wie die Finanzierung erfolgt und welche Fristen einzuhalten sind. Es schafft Rechtssicherheit für alle Beteiligten und definiert klare Verantwortlichkeiten.
Für das Schuljahr 2025/26 gelten wichtige Termine, die Schulen beachten müssen. Die Erfassung der voraussichtlich auszustattenden Klassen und Schülerinnen und Schüler ist ab dem 3. März 2025 über die Schülergeräteverwaltung möglich. Diese Plattform erreichen Schulen unter https://app.digitaleslernen.gv.at.
Eine zentrale Frist stellt der 15. April 2025 dar. Bis zu diesem Datum müssen Schulen den voraussichtlichen Gerätebedarf für das kommende Schuljahr bekannt geben, wie in § 2 Abs. 3 SchulDigiG festgelegt ist. Diese Bedarfsmeldung ermöglicht eine vorausschauende Planung und rechtzeitige Beschaffung der Geräte.
Das Gesetz regelt außerdem die Finanzierungsaufteilung zwischen Bund und Erziehungsberechtigten. Es definiert Ausnahmeregeln für soziale Härtefälle und legt fest, welche technischen Mindeststandards die Geräte erfüllen müssen.
Einordnung in die europäische Bildungsdigitalisierung
Die österreichische Geräteinitiative steht nicht isoliert, sondern fügt sich in einen europaweiten Digitalisierungsschub im Bildungsbereich ein. Viele EU-Mitgliedstaaten haben ähnliche Programme gestartet, um die digitale Transformation ihrer Schulsysteme voranzutreiben. Österreich nimmt dabei eine Vorreiterrolle ein.
Ein wichtiger Baustein der Finanzierung stammt aus dem EU-Aufbauinstrument NextGenerationEU. Dieses Programm unterstützt Mitgliedstaaten bei Investitionen in digitale Infrastruktur und Bildung. Die anteilige Finanzierung durch europäische Mittel unterstreicht die strategische Bedeutung der Bildungsdigitalisierung auf kontinentaler Ebene.
Im europäischen Vergleich zeichnet sich das österreichische Modell durch seinen systematischen Ansatz aus. Die Kombination aus Geräteausstattung, Lehrerfortbildung und curricularer Integration durch das Fach Digitale Grundbildung gilt als Best Practice.
Zeitplan und Rollout-Phasen für das Schuljahr 2025
Der Zeitplan für das Schuljahr 2025/26 folgt einem klar strukturierten Ablauf. Die Anmeldephase beginnt bereits im Frühjahr 2025, damit alle Prozesse rechtzeitig vor Schulbeginn abgeschlossen werden können. Schulen müssen sich frühzeitig registrieren und ihre Teilnahme bestätigen.
Nach der Bedarfsmeldung bis 15. April 2025 folgt die Phase der Geräteauswahl. Erziehungsberechtigte erhalten Informationen über verfügbare Laptop- und Tablet-Modelle und können ihre Präferenzen angeben. Die Schulen koordinieren diesen Prozess und sammeln die Rückmeldungen.
Die Bestellung über zertifizierte Lieferanten erfolgt in den Sommermonaten 2025. Diese Partner garantieren die Einhaltung technischer Standards und die termingerechte Lieferung. Die Auslieferung der Geräte ist für den Beginn des Schuljahres 2025/26 geplant.
Idealerweise erhalten die Schülerinnen und Schüler ihre digitalen Endgeräte in den ersten Schulwochen. So können die Geräte vom ersten Tag an in den Unterricht integriert werden und die Lehrkräfte haben ausreichend Zeit für die Einführung und erste Übungen.
Geschichte und Entwicklung der Bildungsdigitalisierung in Österreich
Österreichs Weg zur digitalen Schule begann nicht erst 2021, sondern wurzelt in einer längeren Entwicklungsgeschichte der Bildungsdigitalisierung. Bereits in den Jahren vor der großangelegten Geräteinitiative gab es verschiedene Pilotprojekte und regionale Ansätze zur Integration digitaler Medien im Unterricht. Die systematische Umsetzung auf nationaler Ebene markiert jedoch einen bedeutenden Wendepunkt für das österreichische Bildungssystem.
Die Erfahrungen aus früheren Digitalisierungsprojekten bildeten das Fundament für die heutige Initiative. Sie zeigten deutlich, dass erfolgreiche Bildungsdigitalisierung mehr erfordert als nur die Bereitstellung von Hardware.
Der Start der Geräteinitiative ab 2021
Seit dem Schuljahr 2021/22 koordiniert der OeAD die Geräteinitiative „Digitales Lernen“ im Auftrag des Bundesministeriums für Bildung. Dieser offizielle Startschuss bedeutete eine fundamentale Neuausrichtung der digitalen Bildungsstrategie in Österreich. Die Initiative startete mit den 5. und 6. Schulstufen und erreichte bereits im ersten Jahr mehrere tausend Schülerinnen und Schüler.
Die Anfangsphase war geprägt von intensiven Vorbereitungen auf allen Ebenen. Schulen mussten sich registrieren, technische Voraussetzungen schaffen und pädagogische Konzepte entwickeln. Der OeAD übernahm dabei eine zentrale Koordinationsrolle zwischen dem Ministerium, den Schulen und den Gerätelieferanten.
Die ersten Monate brachten wichtige Erkenntnisse über logistische Herausforderungen. Die Auslieferung der Geräte, die Einrichtung der Verwaltungssysteme und die Schulung der Lehrpersonen erforderten präzise Abstimmung. Viele Schulen sammelten wertvolle Praxiserfahrungen im Umgang mit den neuen digitalen Endgeräten.
Besonders die Einbindung aller Beteiligten erwies sich als kritischer Erfolgsfaktor. Eltern, Lehrkräfte und Schulleitungen mussten gleichermaßen in den Prozess eingebunden werden. Die anfänglichen Unsicherheiten wichen schrittweise einem wachsenden Vertrauen in die Initiative.
Erfahrungswerte und Erkenntnisse aus den bisherigen Durchgängen
Die bisherigen Durchgänge der Initiative lieferten wertvolle Erfahrungswerte für die Weiterentwicklung der Bildungsdigitalisierung. Zahlreiche Schulen berichteten von positiven Veränderungen im Unterrichtsgeschehen. Die digitalen Endgeräte ermöglichten neue Lernformate, individuellere Förderung und zeitgemäße Kompetenzvermittlung.
Der Rechnungshof betont in seinem Prüfbericht zum 8-Punkte-Plan zentrale Erfolgsfaktoren. Der Erfolg des „Digitalen Lernens“ hängt maßgeblich von mehreren Faktoren ab:
- Individuelle schulische Auseinandersetzung mit den lokalen Gegebenheiten und Bedürfnissen
- Pädagogisch sinnvoller Einsatz der digitalen Endgeräte im Unterricht
- Digital-didaktische Fähigkeiten der Lehrpersonen als Grundvoraussetzung
- Technische Infrastruktur und zuverlässige Internetverbindungen
- Kontinuierliche Fortbildung und Support-Angebote für Lehrkräfte
Die Praxis zeigte deutlich: Schulen mit ausgereiften pädagogischen Konzepten erzielten bessere Ergebnisse. Die bloße Verfügbarkeit von Geräten garantierte noch keinen Lernerfolg. Vielmehr kam es auf die methodisch-didaktische Integration in den Unterrichtsalltag an.
Herausforderungen traten vor allem in drei Bereichen auf. Erstens benötigten manche Schulen zusätzliche technische Unterstützung bei der Geräteverwaltung. Zweitens erforderte die Entwicklung digitaler Kompetenzen bei Lehrkräften mehr Zeit als ursprünglich eingeplant. Drittens zeigten sich Unterschiede in der digitalen Infrastruktur zwischen städtischen und ländlichen Regionen.
Erfolgsgeschichten kamen von Schulen, die digitales Lernen als Schulentwicklungsprozess verstanden. Diese Einrichtungen integrierten die Geräteinitiative in umfassende Konzepte zur Unterrichtsentwicklung. Sie nutzten die Chance, traditionelle Lernformate zu überdenken und innovative Ansätze zu erproben.
Anpassungen aufgrund von Feedback aus Schulen
Das direkte Feedback aus der Schulpraxis führte zu konkreten Verbesserungen und Anpassungen der Initiative. Das Bundesministerium für Bildung und der OeAD reagierten auf die Rückmeldungen mit gezielten Optimierungsmaßnahmen. Diese Anpassungsfähigkeit trägt wesentlich zum langfristigen Erfolg der Bildungsdigitalisierung bei.
Bei der Geräteauswahl wurden wichtige Änderungen vorgenommen. Die Palette verfügbarer Modelle wurde erweitert, um unterschiedlichen pädagogischen Anforderungen gerecht zu werden. Schulen erhielten mehr Flexibilität bei der Entscheidung zwischen Laptops, Tablets und Convertible-Geräten.
Administrative Prozesse wurden deutlich vereinfacht. Die Registrierungs- und Bestellabläufe erfuhren Optimierungen, um den Verwaltungsaufwand für Schulen zu reduzieren. Digitale Plattformen und Schnittstellen wurden benutzerfreundlicher gestaltet.
Die Support-Angebote wurden systematisch ausgebaut:
- Technischer Helpdesk mit erweiterten Servicezeiten und schnelleren Reaktionszeiten
- Pädagogische Beratungsangebote zur Unterrichtsentwicklung mit digitalen Medien
- Austauschplattformen für Erfahrungsaustausch zwischen Schulen
- Erweiterte Fortbildungsprogramme für Lehrkräfte und IT-Beauftragte
Besonders die pädagogischen Begleitkonzepte erfuhren substanzielle Weiterentwicklungen. Schulen erhielten mehr Unterstützung bei der Erstellung schulspezifischer Nutzungskonzepte. Best-Practice-Beispiele wurden systematisch aufbereitet und anderen Schulen zur Verfügung gestellt.
Die Reparatur- und Garantieabwicklung wurde ebenfalls optimiert. Klarere Prozesse und kürzere Bearbeitungszeiten reduzierten Ausfallzeiten defekter Geräte. Ersatzgeräte standen schneller zur Verfügung, um den Unterricht nicht zu beeinträchtigen.
Diese kontinuierlichen Anpassungen zeigen: Die Initiative versteht sich als lernendes System, das sich fortlaufend an die Bedürfnisse der Schulpraxis anpasst. Die Kombination aus strategischer Planung und praktischer Flexibilität bildet die Grundlage für den nachhaltigen Erfolg der österreichischen Bildungsdigitalisierung.
Welche Schulen und Schüler sind berechtigt?
Die Berechtigung zur Teilnahme an der Schuldigitalisierung folgt präzisen Kriterien, die im SchulDigiG rechtlich verankert sind. Diese Regelungen stellen sicher, dass die Initiative gezielt jene Bildungseinrichtungen und Schülerinnen und Schüler erreicht, für die der Einsatz digitaler Technologien den größten pädagogischen Nutzen bringt. Das Bundesministerium für Bildung hat klare Voraussetzungen definiert, um eine faire und transparente Verteilung der Geräte zu gewährleisten.
Berechtigte Schulstufen: 5. und 6. Klasse im Fokus
Die Geräteinitiative konzentriert sich primär auf Schülerinnen und Schüler, die erstmals eine 5. Schulstufe besuchen. Dies umfasst die erste Klasse der Mittelschule, des Gymnasiums oder der Sonderschule. Genau in dieser Phase beginnt für viele Lernende ein neuer Bildungsabschnitt, in dem digitale Kompetenzen systematisch aufgebaut werden.
Zusätzlich erhalten Schülerinnen und Schüler ein Gerät, wenn sie neu in eine bestehende digitale Klasse der 6. bis 8. Schulstufe eingeteilt werden. Diese Regelung gilt jedoch nur, wenn sie bis zu diesem Zeitpunkt noch kein digitales Endgerät aus der Initiative erhalten haben.
Eine wichtige Einschränkung betrifft die Eigentumsübertragung: Pro Schülerin bzw. Schüler darf nur einmal ein Gerät übertragen werden. Dies verhindert Mehrfachausstattungen und stellt eine gerechte Verteilung der verfügbaren Ressourcen sicher.
Teilnehmende Schultypen
Die Initiative richtet sich an spezifische Schultypen mit gesetzlich geregelter Schulartbezeichnung. Folgende Bildungseinrichtungen sind zur Teilnahme berechtigt:
- Alle AHS-Unterstufen in ganz Österreich
- Mittelschulen (ehemals Neue Mittelschulen)
- Sonderschulen mit gesetzlich geregelter Schulartbezeichnung
- Praxismittelschulen der Pädagogischen Hochschulen
Diese Auswahl deckt die gesamte Sekundarstufe I ab und stellt sicher, dass digitale Endgeräte Schule-übergreifend zum Einsatz kommen. Berufsbildende Schulen und Oberstufenformen sind von dieser Initiative nicht umfasst, da sie anderen Regelungen folgen.
Voraussetzungen für die Teilnahme der Bildungseinrichtungen
Schulen müssen mehrere Bedingungen erfüllen, um an der Geräteinitiative teilnehmen zu können. Die zentrale Voraussetzung ist das Vorhandensein eines Digitalisierungskonzepts gemäß § 2 Abs. 1 und 2 SchulDigiG. Dieses Konzept definiert, wie digitale Technologien pädagogisch sinnvoll in den Unterricht integriert werden.
Die Teilnahme erfordert einen demokratischen Beschluss im Schulgemeinschaftsausschuss bzw. Schulforum. Alle Schulpartner – Lehrkräfte, Eltern und Schülervertretung – müssen der Teilnahme zustimmen. Dies gewährleistet breite Akzeptanz und gemeinsame Verantwortung.
Zudem muss die Schulleitung einen Letter of Intent unterzeichnen. Dieser bekräftigt die Absicht der Bildungseinrichtung, sich als digitale Schule zu entwickeln und die notwendigen organisatorischen sowie pädagogischen Maßnahmen umzusetzen. Ohne diese dokumentierte Selbstverpflichtung ist eine Teilnahme nicht möglich.
Die technische Infrastruktur muss ebenfalls gewährleisten, dass die digitale Endgeräte Schule-intern sinnvoll genutzt werden können. Dazu gehören ausreichende Internetanbindung, WLAN-Versorgung und die Möglichkeit zur Geräteverwaltung über Mobile Device Management-Systeme.
Laptop für Schüler Österreich: Geräteauswahl und technische Ausstattung
Für das Schuljahr 2025/26 wurden speziell ausgewählte digitale Endgeräte über ein EU-weites Ausschreibungsverfahren beschafft. Die Beschaffung erfolgt zentral über die Bundesbeschaffung GmbH (BBG), die den gesamten Prozess koordiniert. Schulen und Erziehungsberechtigte können aus einem vielfältigen Angebot an Laptops, Tablets und Convertible-Geräten wählen.
Die Gerätepalette wurde sorgfältig zusammengestellt, um unterschiedliche Unterrichtsszenarien und pädagogische Konzepte zu unterstützen. Jedes verfügbare Modell erfüllt definierte Qualitätsstandards und wurde speziell für den Schulalltag konzipiert. Die Auswahl reicht von klassischen Notebooks über flexible Tablet-Lösungen bis hin zu nachhaltigen Refurbished-Geräten.
Verfügbare Laptop-Modelle 2025 und 2026
Das zentrale Windows-Notebook für die Geräteinitiative ist das Lenovo V14 Gen4 AMD. Dieses Modell bietet ein ausgewogenes Verhältnis zwischen Leistung und Wirtschaftlichkeit. Der verbaute AMD Ryzen 3-7320U Prozessor sorgt für ausreichend Rechenleistung im Schulalltag.
Die technischen Spezifikationen des Lenovo V14 Gen4 AMD umfassen:
- Wahlweise 8GB oder 16GB DDR5-Arbeitsspeicher für flüssiges Multitasking
- 256GB M.2 NVME SSD Speicher für schnelle Zugriffe und ausreichend Speicherplatz
- 14 Zoll Full-HD Display mit 1920×1080 Pixel Auflösung
- Diverse Anschlüsse: USB-A, USB-C, HDMI und Ethernet
- Windows Betriebssystem vorinstalliert
Die Gesamtkosten für diesen Laptop für Schüler Österreich betragen 354,00 Euro. Der Elternbeitrag liegt bei 88,50 Euro, während der Bund 75 Prozent der Kosten übernimmt. Diese Kalkulation macht hochwertige digitale Endgeräte schule-tauglich und erschwinglich.
Als weitere Option steht das Dell Latitude 3440 XCTO von Bechtle Austria zur Verfügung. Dieses Modell bietet vergleichbare Leistungsmerkmale und erweitert die Auswahlmöglichkeiten für Schulen. Beide Notebooks verfügen über eine 4-jährige Garantie, die Sicherheit über die gesamte Nutzungsdauer bietet.
Tablet-Optionen und Convertible-Geräte
Für Schulen, die flexiblere Einsatzszenarien bevorzugen, stehen verschiedene Tablet-Lösungen bereit. Windows-Tablets kombinieren die Mobilität eines Tablets mit der Funktionalität des Windows-Betriebssystems. Das Lenovo Ideapad Duet 3 11IAN8 verfügt über einen Intel N200 Prozessor, 8GB RAM und 256GB Speicher auf einem 11,5 Zoll Display. Die Kosten betragen 540,00 Euro.
Das Microsoft Surface Go4 ist eine weitere Windows-Tablet-Option. Mit Intel N200 Prozessor, 8GB RAM und 128GB Speicher auf 10,5 Zoll bietet es kompakte Abmessungen. Der Preis liegt ebenfalls bei 540,00 Euro, der Elternbeitrag somit bei 135,00 Euro.
iPads erfreuen sich großer Beliebtheit im Bildungsbereich. Zwei Modelle stehen zur Auswahl:
- iPad A16 128GB Wi-Fi: Ausgestattet mit Apple A16 Bionic Chip, 6GB RAM, 128GB Speicher und 11,0 Zoll Display für 381,73 Euro
- iPad 64GB Wi-Fi 9.Gen: Mit Apple A13 Bionic, 3GB RAM, 64GB Speicher und 10,2 Zoll Display für 346,46 Euro
Das Samsung Galaxy Tab S6 Lite SM-P610 repräsentiert die Android-Tablet-Kategorie. Mit Exynos 9611 Prozessor, 4GB RAM, 64GB Speicher und 10,4 Zoll Display kostet es 349,70 Euro. Android-Tablets eignen sich besonders für Schulen, die offene Systeme bevorzugen.
Chromebooks bieten eine cloudbasierte Alternative. Das Acer R756TN-C9CC-justEDU mit Intel N100, 8GB RAM, 64GB Flash und 11,6 Zoll Display kostet 459,60 Euro. Diese Geräte arbeiten mit Chrome OS und sind auf Google-Dienste optimiert.
Technische Mindestanforderungen und Leistungsmerkmale
Alle verfügbaren digitale Endgeräte schule-gerecht erfüllen definierte Mindeststandards. Diese Standards garantieren, dass die Geräte für typische Schulanwendungen geeignet sind. Prozessorleistung, Arbeitsspeicher und Speicherkapazität wurden so gewählt, dass aktuelle Lernsoftware problemlos läuft.
Die wichtigsten Leistungsmerkmale umfassen:
- Ausreichend Rechenleistung für Office-Anwendungen, Bildbearbeitung und einfache Programmierung
- Mindestens 8GB Arbeitsspeicher für flüssiges Arbeiten mit mehreren Anwendungen gleichzeitig
- Speicherplatz zwischen 64GB und 256GB, je nach Gerätetyp und Betriebssystem
- Displays zwischen 10,2 und 14 Zoll für gute Lesbarkeit und Portabilität
- WLAN-Konnektivität für den Zugang zu Lernplattformen und Unterrichtsmaterialien
Besonders hervorzuheben sind die Refurbished-Notebooks, die eine nachhaltige Alternative darstellen. Das HP Elitebook 830 G6 mit Intel Core i5-8250U, 8GB RAM und 250GB Speicher auf 13 Zoll kostet nur 196,90 Euro. Der Elternbeitrag liegt hier bei lediglich 49,23 Euro.
Das Lenovo Thinkpad X380/X390 Yoga bietet ähnliche Spezifikationen für 246,40 Euro. Die Premium-Option ist das Refurbished A2C Lenovo Thinkpad T480S für 453,60 Euro mit Intel i5-8250U, 8GB RAM und 256GB SSD auf 14 Zoll. Diese generalüberholten Geräte tragen zur Nachhaltigkeit bei und verfügen über eine 2-jährige Garantie.
Mitgeliefertes Zubehör: Tastatur, Stift und Schutzhüllen
Die digitale Endgeräte werden nicht allein ausgeliefert. Jedes Gerät kommt mit essenziellen Zubehörteilen, die den sofortigen Einsatz im Unterricht ermöglichen. Das mitgelieferte Zubehör ist auf den jeweiligen Gerätetyp abgestimmt und erfüllt pädagogische Anforderungen.
Notebooks werden standardmäßig mit Netzteil und Ladekabel ausgeliefert. Die integrierte Tastatur ermöglicht komfortables Tippen für längere Texte. Manche Modelle beinhalten auch Schutztaschen für den sicheren Transport zwischen Schule und Zuhause.
Bei Tablets und Convertibles variiert das Zubehör je nach Modell:
- Tastaturhüllen mit Schutzfunktion für Windows-Tablets und iPads
- Eingabestifte für handschriftliche Notizen und kreative Arbeiten
- Ladekabel und Netzteile mit ausreichender Leistung
- Schutzhüllen zum Schutz vor Stößen und Kratzern
Die Tastaturen sind speziell für Schülerhand konzipiert. Sie bieten einen angenehmen Tastenhub und sind robust gebaut. Die Eingabestifte unterstützen Druckstufen und ermöglichen präzises Arbeiten in Zeichen- und Notizanwendungen.
Besonders praktisch sind die Schutzhüllen mit integrierter Standfunktion. Sie schützen die Geräte im Schulalltag und ermöglichen verschiedene Aufstellwinkel für ergonomisches Arbeiten. Das Zubehör ist im Gerätepreis bereits inkludiert und muss nicht separat erworben werden.
Die Komplettausstattung stellt sicher, dass Schülerinnen und Schüler ab dem ersten Tag produktiv arbeiten können. Schulen müssen kein zusätzliches Zubehör beschaffen, was den organisatorischen Aufwand deutlich reduziert. Die 4-jährige Garantie (bei Refurbished-Geräten 2 Jahre) deckt sowohl das Hauptgerät als auch das mitgelieferte Zubehör ab.
Finanzierung: Kosten, Förderung und Elternbeitrag
Ein transparentes Finanzierungskonzept macht die digitale Ausstattung für alle Schülerinnen und Schüler in Österreich zugänglich. Die Geräteinitiative 2025 und 2026 setzt auf eine faire Kostenteilung zwischen Staat und Familien. Durch staatliche Unterstützung bleiben die Ausgaben für Erziehungsberechtigte überschaubar.
Das folgende Kapitel erklärt alle finanziellen Aspekte der Initiative detailliert. Von der Förderung durch den Bund bis zu den Zahlungsmöglichkeiten für Familien wird jeder Punkt verständlich dargestellt.
Aufteilung der Gerätekosten zwischen Bund und Familien
Das Bundesministerium für Bildung trägt den größten Teil der Anschaffungskosten für die digitalen Endgeräte. Konkret übernimmt der Staat 75 Prozent des Gerätepreises als direkte Förderung. Die Erziehungsberechtigten zahlen gemäß SchulDigiG einen einmaligen Eigenanteil von 25 Prozent.
Diese Aufteilung gilt für alle teilnehmenden Schulen und Schulstufen einheitlich. Nach vollständiger Bezahlung des Eigenanteils geht das Gerät in das persönliche Eigentum des Kindes über. Die Schülerinnen und Schüler können die Geräte dann auch privat nutzen.
Das 75-25-Modell wurde bewusst gewählt, um eine breite Teilnahme zu ermöglichen. Die Digitale Schule Österreich soll allen Kindern offenstehen, unabhängig vom Haushaltseinkommen der Familie.
Staatliche Unterstützung und europäische Kofinanzierung
Die Bundesförderung wird im Rahmen des Schuldigitalisierungsgesetzes (SchulDigiG) gewährt. Der staatliche Zuschuss macht hochwertige Geräte für die Geräteinitiative 2025 und 2026 in Österreich erschwinglich. Ein Teil der Mittel stammt aus dem EU-Aufbauinstrument NextGenerationEU.
Diese europäische Kofinanzierung unterstützt die digitale Transformation des österreichischen Bildungssystems. Die zentrale Beschaffung erfolgt über die Bundesbeschaffung GmbH (BBG). Durch EU-weite Ausschreibungsverfahren werden günstige Konditionen für die Geräte erreicht.
Die Lieferanten müssen strenge Qualitätskriterien erfüllen. Das Vergabeverfahren stellt sicher, dass nur zertifizierte Anbieter zum Zug kommen. So garantiert der Bund hohe technische Standards bei kontrollierten Kosten.
Konkrete Beträge und flexible Zahlungsoptionen
Der Elternbeitrag variiert je nach gewähltem Gerätetyp zwischen etwa 85 und 135 Euro. Die günstigsten Optionen sind Refurbished-Notebooks und Android-Tablets mit einem Eigenanteil von circa 85 Euro. Windows-Tablets und Chromebooks liegen im oberen Bereich bei rund 135 Euro.
Für jedes verfügbare Gerätemodell wird der exakte Betrag im Auswahlprozess angezeigt. Die Erziehungsberechtigten erhalten vollständige Transparenz über die Kosten, bevor sie ihre Entscheidung treffen.
Die Bezahlung erfolgt über das Online-Formular prs.digitaleslernen.gv.at. Dort stehen mehrere Zahlungsmethoden zur Verfügung:
- Kreditkarte: Direktzahlung mit VISA oder Mastercard
- EPS-Überweisung: Online-Banking-Zahlung österreichischer Banken
- Klassische Banküberweisung: Überweisung mit Zahlungsreferenz
Bei der Banküberweisung ist die korrekte Angabe der Zahlungsreferenz unbedingt erforderlich. Ohne diese Referenznummer kann die Zahlung nicht zugeordnet werden. Die Zahlungsreferenz wird im Online-Formular angezeigt und sollte genau übernommen werden.
Nach Zahlungseingang wird das Gerät für die Auslieferung freigegeben. Die Bearbeitungszeit bei Banküberweisungen kann einige Werktage betragen.
Unterstützung für Familien mit geringem Einkommen
Die Digitale Schule Geräteinitiative 2025 und 2026 berücksichtigt soziale Aspekte durch eine umfassende Härtefallregelung. Familien in schwierigen finanziellen Situationen können einen Antrag auf vollständige Befreiung vom Eigenanteil stellen.
Folgende Befreiungsgründe sind gesetzlich definiert:
- Bezug von Schulbeihilfe, Heimbeihilfe, außerordentlicher Unterstützung oder Studienbeihilfe für ein Geschwisterkind im gleichen Haushalt
- Bezug von Mindestsicherung, Sozialhilfe, Ausgleichszulage oder Notstandshilfe im Haushalt
- Befreiung von ORF-Beitragspflicht, EAG-Kosten-Deckelung oder Fernsprechentgelt-Zuschuss
- Volle Erziehung im Sinne der Kinder- und Jugendhilfegesetze
Der Befreiungsantrag kann ebenfalls über das Online-Portal gestellt werden. Entsprechende Nachweise müssen hochgeladen oder nachgereicht werden. Die Antragstellung ist bis zum Ende des Unterrichtsjahres möglich.
Für die Bundesländer Burgenland, Niederösterreich und Wien endet die Antragsfrist am 3. Juli 2026. In Kärnten, Oberösterreich, Salzburg, Steiermark, Tirol und Vorarlberg gilt der 10. Juli 2026 als Stichtag.
Diese großzügige Frist ermöglicht es Familien, auch nachträglich einen Antrag zu stellen. Ändert sich die finanzielle Situation während des Schuljahres, besteht noch ausreichend Zeit zur Antragstellung. So stellt die Geräteinitiative in Österreich sicher, dass kein Kind aus finanziellen Gründen ausgeschlossen wird.
So funktioniert die Beantragung und Beschaffung der Geräte
Die Beantragung und Beschaffung der Geräte im Rahmen der Schuldigitalisierung erfolgt durch ein transparentes, digitales Verfahren, das alle Beteiligten Schritt für Schritt begleitet. Schulen, Erziehungsberechtigte und zertifizierte Lieferanten arbeiten dabei koordiniert zusammen. Der gesamte Prozess ist so gestaltet, dass er effizient abläuft und für alle Beteiligten nachvollziehbar bleibt.
Das zentrale Werkzeug für die Organisation ist die Schülergeräteverwaltung, eine digitale Plattform, über die alle wichtigen Schritte abgewickelt werden. Sie ermöglicht eine strukturierte Erfassung aller benötigten Informationen und sorgt für Transparenz während des gesamten Ablaufs.
Registrierungsprozess für Schulen
Alle teilnehmenden Bildungseinrichtungen müssen sich in der Schülergeräteverwaltung unter https://app.digitaleslernen.gv.at registrieren und ihre Daten aktualisieren. Die Erfassung des voraussichtlichen Gerätebedarfs ist ab dem 3. März 2025 möglich. Schulen haben dann Zeit bis zum 15. April 2025, um ihre verbindliche Bedarfsmeldung abzugeben.
Für Schulen, die bereits in früheren Jahren an der Initiative teilgenommen haben, ist der Prozess vereinfacht. Diese Bildungseinrichtungen aktualisieren lediglich ihre bestehenden Daten in der Plattform. Sie erfassen die Anzahl der auszustattenden Klassen und Schülerinnen und Schüler für die kommenden fünften und sechsten Schulstufen.
Neue Schulen durchlaufen einen erweiterten Registrierungsprozess. Sie müssen zunächst einen Letter of Intent unterzeichnen und in der Schülergeräteverwaltung hochladen. Dieses Dokument bestätigt die Verpflichtung der Schule zur Entwicklung und Umsetzung eines pädagogischen Digitalisierungskonzepts.
Nach dem Upload des unterfertigten Dokuments führen neue Schulen folgende Schritte durch:
- Erfassung der Anzahl der auszustattenden Klassen und Schülerinnen und Schüler
- Bestätigung des gewählten Gerätetyps entsprechend dem pädagogischen Konzept
- Eingabe der Kontaktdaten aller relevanten Ansprechpersonen für die weitere Kommunikation
- Überprüfung und Bestätigung aller eingegebenen Informationen
Die Frist für die Bekanntgabe des voraussichtlichen Gerätebedarfs endet am 15. April 2025. Diese Deadline ist verbindlich und sollte von allen Schulen eingehalten werden, um eine rechtzeitige Auslieferung der digitalen Endgeräte zu gewährleisten.
Geräteauswahl und Wahlmöglichkeiten für Erziehungsberechtigte
Die Entscheidung über den grundsätzlichen Gerätetyp liegt bei der Schule und basiert auf deren pädagogischem Konzept. Diese Wahl wird im Schulgemeinschaftsausschuss beziehungsweise im Schulforum diskutiert und beschlossen. Die Schulleitung orientiert sich dabei an den didaktischen Zielen und den Anforderungen des Unterrichts.
Schulen können zwischen verschiedenen Gerätekategorien wählen, darunter Windows-Notebooks, iPads, Android-Tablets, Chromebooks oder Convertible-Geräte. Die Entscheidung wird getroffen, bevor die Erziehungsberechtigten informiert werden. So ist sichergestellt, dass alle Schülerinnen und Schüler einer Klasse mit dem gleichen Gerätetyp arbeiten.
Innerhalb der gewählten Gerätekategorie können manchmal verschiedene Modelle verfügbar sein, die sich in Details wie Bildschirmgröße, Speicherkapazität oder Prozessorleistung unterscheiden. Die Schule legt fest, welche dieser Varianten für die Erziehungsberechtigten zur Auswahl stehen.
Nachdem die Schule ihre Entscheidung getroffen und in der Schülergeräteverwaltung bestätigt hat, erhalten die Erziehungsberechtigten ein detailliertes Informationsschreiben. Dieses enthält folgende wichtige Informationen:
- Den von der Schule gewählten Gerätetyp und gegebenenfalls verfügbare Modellvarianten
- Eine individuelle Zahlungsreferenz für die Bezahlung des Eigenanteils
- Die Allgemeinen Vertragsbedingungen (AVB) zur Kenntnisnahme
- Anleitung zur Online-Bestätigung und zum weiteren Vorgehen
Die Erziehungsberechtigten müssen die AVB online über das Portal prs.digitaleslernen.gv.at bestätigen. Anschließend bezahlen sie den Eigenanteil von 25 Prozent der Gerätekosten oder stellen einen Antrag auf Befreiung, falls eine soziale Härtefallregelung greift.
Bestellung über zertifizierte Lieferanten
Die Beschaffung der digitalen Endgeräte erfolgt ausschließlich über vom Bundesministerium für Bildung zertifizierte Lieferanten. Diese Partner wurden in einem Ausschreibungsverfahren ausgewählt und erfüllen strenge Qualitäts- und Servicestandards. Die Zusammenarbeit mit autorisierten Anbietern garantiert die technische Qualität und die rechtzeitige Lieferung.
Für das Schuljahr 2025/2026 sind folgende zertifizierte Lieferanten im Einsatz:
- ACP TechRent GmbH – zuständig für iPads, Android-Tablets, Chromebooks und Refurbished-Geräte
- CANCOM a+d IT Solutions GmbH – spezialisiert auf Windows-Notebooks und Windows-Tablets
- Bechtle Austria GmbH – Anbieter für Dell-Notebooks und verwandte Systeme
- AfB gemeinnützige GmbH – fokussiert auf professionell aufbereitete Refurbished-Geräte
- A1 Telekom Austria – Lieferant für ausgewählte Tablet-Modelle
Die Lieferanten sind verpflichtet, die Geräte mit der erforderlichen Grundkonfiguration auszustatten und termingerecht an die Schulen zu liefern. Sie sind zudem Ansprechpartner für technische Fragen und Gewährleistungsangelegenheiten während der Garantielaufzeit.
Nach Eingang der Bestellungen durch die Schulen und der Zahlungsbestätigungen der Erziehungsberechtigten koordinieren die Lieferanten die Auslieferung. Die Geräte werden zentral an die Schuladresse geliefert, nicht an die Privatadressen der Familien. Diese Vorgehensweise ermöglicht eine organisierte Übergabe im schulischen Kontext.
Zeitplan: Von der Anmeldung bis zur Auslieferung
Der gesamte Ablauf der Geräteinitiative folgt einem festgelegten Zeitplan mit klar definierten Meilensteinen. Diese Struktur hilft allen Beteiligten, ihre Aufgaben rechtzeitig zu erledigen und die Schuldigitalisierung erfolgreich umzusetzen.
Ab 3. März 2025: Schulen können mit der Erfassung des voraussichtlichen Gerätebedarfs in der Schülergeräteverwaltung beginnen. Neue Schulen laden ihren unterfertigten Letter of Intent hoch. Dieser Zeitpunkt markiert den offiziellen Start der Registrierungsphase.
Bis 15. April 2025: Alle Schulen müssen ihre verbindliche Bedarfsmeldung abgeschlossen haben. Diese Frist ist entscheidend für die weitere Planung und Logistik. Verspätete Meldungen können zu Verzögerungen bei der Geräteauslieferung führen.
April bis Mai 2025: Die Schulen versenden Informationsschreiben an die Erziehungsberechtigten. Diese erhalten ihre individuellen Zahlungsreferenzen und können die AVB online bestätigen. In diesem Zeitraum erfolgt auch die Bezahlung des Eigenanteils oder die Beantragung einer Befreiung.
Mai bis Juni 2025: Nach Eingang der Zahlungen und Bestätigungen lösen die zertifizierten Lieferanten die Bestellungen aus. Die Produktion, Konfiguration und Vorbereitung der Geräte erfolgt in dieser Phase. Die Lieferanten koordinieren die Logistik mit den Schulen.
Sommer 2025: Die Auslieferung der digitalen Endgeräte an die Schulen beginnt. Die Garantielaufzeit startet mit der Erstauslieferung an die Bildungseinrichtung, nicht erst mit der Übergabe an die Schülerinnen und Schüler. Schulen übernehmen die Geräte und bereiten die Verteilung vor.
Schulbeginn September 2025: Die Schulen übergeben die Geräte offiziell an die Schülerinnen und Schüler. Die Übergabe erfolgt im Rahmen einer schulischen Veranstaltung, bei der auch Nutzungsvereinbarungen unterzeichnet werden. Ab diesem Zeitpunkt können die digitalen Endgeräte im Unterricht eingesetzt werden.
Diese zeitliche Struktur ermöglicht eine koordinierte Umsetzung der Geräteinitiative und stellt sicher, dass alle Schülerinnen und Schüler zum Schulstart mit den erforderlichen digitalen Endgeräten ausgestattet sind. Die klare Kommunikation der Termine hilft, Missverständnisse zu vermeiden und den Prozess für alle Beteiligten transparent zu gestalten.
Aufgaben und Verantwortung der Schulen
Mit der Teilnahme an der Geräteinitiative übernehmen Schulen vielfältige Aufgaben, die weit über die reine Geräteausgabe hinausgehen. Die erfolgreiche Digitalisierung im Unterricht erfordert ein koordiniertes Zusammenspiel aus organisatorischen, technischen und pädagogischen Maßnahmen. Bildungseinrichtungen gestalten die Implementierung aktiv mit und schaffen die notwendigen Rahmenbedingungen für den sinnvollen Einsatz digitaler Technologien.
Die Schulen tragen dabei eine umfassende Verantwortung für die gesamte Umsetzung der Initiative. Sie koordinieren interne Abläufe, kommunizieren mit allen Beteiligten und entwickeln passende Konzepte für ihre spezifische Situation.
Organisatorische Verantwortlichkeiten der Bildungseinrichtungen
Jede teilnehmende Schule muss zunächst klare Strukturen und Zuständigkeiten für die Geräteinitiative etablieren. Die Benennung von Ansprechpersonen ist dabei ein zentraler Schritt. Schulen müssen mindestens zwei verschiedene Kontaktpersonen definieren: eine für die Lieferung der Geräte und eine für das Gerätemanagement und MDM.
Diese Ansprechpersonen koordinieren alle Schritte von der Anmeldung bis zur Auslieferung. Sie kommunizieren mit Erziehungsberechtigten, informieren über Wahlmöglichkeiten und organisieren die Geräteübergabe an die Schülerinnen und Schüler.
Die administrativen Aufgaben umfassen auch die ordnungsgemäße Dokumentation aller Vorgänge. Bei einem Schulwechsel trägt die abgebende Schule die Verantwortung, das Gerät aus ihrer Verwaltung herauszulösen. Nur so kann die neue Schule das Gerät in ihr eigenes System einbinden und weiter verwalten.
Weitere organisatorische Aufgaben beinhalten:
- Koordination der Anmeldung und Registrierung im System
- Organisation von Informationsveranstaltungen für Eltern
- Verwaltung der Einverständniserklärungen
- Planung der Geräteausgabe und Ersteinrichtung
- Dokumentation von Schäden und Reparaturanfragen
Mobile Device Management und Geräteverwaltung
Das Mobile Device Management (MDM) bildet das technische Rückgrat für die sichere und effiziente Geräteverwaltung. MDM-Systeme ermöglichen es Schulen, alle ausgegebenen digitalen Endgeräte zentral zu verwalten und zu kontrollieren. Diese Systeme sind unverzichtbar für den reibungslosen Betrieb im Schulalltag.
Über die MDM-Plattformen können Schulen gezielt Anwendungen installieren und aktualisieren. Sie können Sicherheitsrichtlinien durchsetzen, den Zugriff auf bestimmte Inhalte steuern und bei technischen Problemen Unterstützung leisten.
Die verschiedenen Gerätelieferanten stellen spezifische Service-Portale zur Verfügung. ACP TechRent bietet das Portal www.justedu.at, während CANCOM das Portal education.cancom.at bereitstellt. Diese Plattformen dienen als zentrale Anlaufstelle für alle Verwaltungsaufgaben.
Die wichtigsten Funktionen des MDM umfassen:
- Zentrale Installation und Aktualisierung von Lern-Apps
- Durchsetzung von Sicherheitsrichtlinien und Passwortregeln
- Fernwartung und technische Problemlösung
- Sperrung verlorener oder gestohlener Geräte
- Monitoring der Gerätenutzung für pädagogische Zwecke
Die Geräteverwaltung erfordert kontinuierliche Aufmerksamkeit. Schulen müssen sicherstellen, dass alle Geräte stets auf dem aktuellen Stand sind und den pädagogischen Anforderungen entsprechen.
Pädagogische Konzepte für den Einsatz digitaler Endgeräte
Gemäß § 2 Abs. 2 SchulDigiG verpflichtet sich jede teilnehmende Schule zur Umsetzung eines Digitalisierungskonzepts. Dieses Konzept bildet die strategische Grundlage für die Schuldigitalisierung und definiert, wie digitale Technologien sinnvoll in den Unterricht integriert werden.
Das Digitalisierungskonzept stellt einen umfassenden Entwicklungs- und Umsetzungsplan dar. Es beschreibt die Nutzung digitaler Technologien und Medien im IKT-gestützten Unterricht sowie in der Schul-, Personal- und Unterrichtsentwicklung.
Die Konzeption umfasst drei zeitliche Dimensionen:
- Kurzfristige Ziele: Unmittelbare Maßnahmen zur Integration der Geräte in den laufenden Unterricht
- Mittelfristige Ziele: Entwicklung digitaler Kompetenzen bei Lehrenden und Lernenden über ein bis zwei Jahre
- Langfristige Ziele: Nachhaltige Verankerung der Digitalisierung im Unterricht als fester Bestandteil der Schulkultur
Schulen verpflichten sich, die digitalen Endgeräte pädagogisch sinnvoll einzusetzen. Dies bedeutet, dass Geräte nicht nur als technische Werkzeuge betrachtet werden, sondern als Mittel zur Erreichung klar definierter Lernziele.
Das pädagogische Konzept muss auch die erforderlichen Rahmenbedingungen beschreiben. Dazu gehören infrastrukturelle Voraussetzungen, Fortbildungsbedarfe und die Integration in bestehende Unterrichtsmethoden.
Nutzungsvereinbarungen und Verhaltensregeln
Für den verantwortungsvollen Umgang mit den digitalen Endgeräten erstellen Schulen klare Nutzungsvereinbarungen. Diese Regelwerke definieren Rechte und Pflichten aller Beteiligten und schaffen Transparenz im Schulalltag.
Die Nutzungsvereinbarungen legen fest, wann und wie die Geräte verwendet werden dürfen. Sie regeln sowohl die schulische als auch die private Nutzung und definieren klare Grenzen für beide Bereiche.
Wichtige Bestandteile der Verhaltensregeln umfassen:
- Erlaubte und unerlaubte Nutzungsformen während des Unterrichts
- Regeln für die private Nutzung außerhalb der Schulzeit
- Sicherheitsmaßnahmen und Datenschutzrichtlinien
- Pflegepflichten und sachgemäßer Umgang mit dem Gerät
- Konsequenzen bei Regelverstößen oder fahrlässiger Beschädigung
Die Verhaltensregeln werden gemeinsam mit Schülerinnen, Schülern und Erziehungsberechtigten besprochen. Durch diese Einbeziehung entsteht ein gemeinsames Verständnis für die Bedeutung der Schuldigitalisierung und die damit verbundene Verantwortung.
Schulen dokumentieren alle Vereinbarungen schriftlich und holen die Zustimmung der Erziehungsberechtigten ein. Dies schafft rechtliche Klarheit und bildet die Grundlage für ein erfolgreiches Miteinander im digitalen Lernumfeld.
Digitale Grundbildung als Unterrichtsfach
Als eigenständiges Unterrichtsfach bereitet die Digitale Grundbildung junge Menschen gezielt auf die Anforderungen einer digitalisierten Gesellschaft vor. Dieses verpflichtende Fach bildet einen wesentlichen Bestandteil der Geräteinitiative und stellt sicher, dass die bereitgestellten Laptops und Tablets sinnvoll im Unterricht eingesetzt werden. Schülerinnen und Schüler entwickeln systematisch die Fähigkeiten, die sie im Alltag und im späteren Berufsleben benötigen.
Die durch die Geräteinitiative geschaffene technische Infrastruktur ermöglicht erst die praktische Umsetzung der Lerninhalte. Ohne die entsprechenden Endgeräte wäre die Vermittlung digitaler Kompetenzen nur theoretisch möglich. Die Kombination aus Hardware und durchdachtem Lehrplan schafft optimale Bedingungen für zeitgemäße Bildung.
Lehrplaninhalte der Digitalen Grundbildung
Die Digitale Grundbildung ist für die 5. bis 8. Schulstufe verpflichtend und wird im Ausmaß von mindestens einer Unterrichtsstunde pro Woche unterrichtet. Der Lehrplan deckt alle wichtigen Bereiche ab, die für einen kompetenten Umgang mit digitalen Technologien erforderlich sind. Diese strukturierte Herangehensweise garantiert eine fundierte Ausbildung über vier Schuljahre hinweg.
Im Zentrum der Lehrplaninhalte steht der sichere und reflektierte Umgang mit digitalen Geräten und Medien. Schülerinnen und Schüler lernen nicht nur die technische Bedienung, sondern entwickeln auch ein kritisches Bewusstsein für die Chancen und Risiken der Digitalisierung. Diese ganzheitliche Betrachtung unterscheidet die Digitale Grundbildung von reinen Computerkursen.
Der Lehrplan umfasst folgende Themenbereiche:
- Grundlegende Informatikkonzepte: Verständnis für Algorithmen, Datenstrukturen und digitale Systeme
- Mediengestaltung: Erstellen und Bearbeiten von Texten, Bildern, Videos und Präsentationen
- Digitale Kommunikation: Kompetenter Umgang mit E-Mail, Messenger-Diensten und sozialen Medien
- Kollaboration: Gemeinsames Arbeiten an digitalen Projekten und Dokumenten
- Gesellschaftliche Aspekte: Auswirkungen der Digitalisierung auf Arbeitswelt, Umwelt und soziales Miteinander
Zentrale Kompetenzbereiche
Die Kompetenzbereiche der Digitalen Grundbildung orientieren sich am europäischen Referenzrahmen für digitale Kompetenzen, dem sogenannten DigComp. Dieser international anerkannte Standard garantiert eine qualitativ hochwertige und zukunftsorientierte Ausbildung. Österreich positioniert sich damit im europäischen Bildungsraum als Vorreiter der Digitalisierung im Unterricht.
Der erste zentrale Kompetenzbereich ist die Informations- und Datenkompetenz. Schülerinnen und Schüler lernen, gezielt nach Informationen zu suchen, Quellen kritisch zu bewerten und Daten sinnvoll zu organisieren. Diese Fähigkeiten sind in einer Welt der Informationsflut unverzichtbar geworden.
Der zweite Bereich Kommunikation und Zusammenarbeit bereitet junge Menschen auf die digitale Arbeitswelt vor. Sie üben den professionellen Austausch über digitale Kanäle und lernen, respektvoll und konstruktiv in Online-Communities zu agieren. Die aktive Teilhabe an der digitalen Gesellschaft wird dadurch gefördert.
Die Kreation digitaler Inhalte bildet den dritten Schwerpunkt. Von der Textverarbeitung über Bildbearbeitung bis hin zu ersten Programmiererfahrungen entwickeln Lernende kreative und technische Fertigkeiten. Dieser Bereich macht die Digitalisierung im Unterricht besonders anschaulich und motivierend.
Der Kompetenzbereich Sicherheit vermittelt essentielles Wissen zum Schutz der eigenen Daten und Geräte. Themen wie Passwortschutz, Virenschutz, Datenschutz und sicheres Verhalten im Internet stehen im Mittelpunkt. Dieser präventive Ansatz schützt Schülerinnen und Schüler vor digitalen Gefahren.
Abschließend fokussiert der Bereich Problemlösen und Weiterlernen auf die selbstständige Bewältigung technischer Herausforderungen. Jugendliche entwickeln Strategien, um technische Probleme zu analysieren und zu lösen. Sie erkennen außerdem die Notwendigkeit, ihre digitalen Kompetenzen kontinuierlich zu erweitern.
Integration in den Fachunterricht und fächerübergreifendes Lernen
Die Digitale Grundbildung wird nicht als isoliertes Fach verstanden, sondern als Querschnittsmaterie, die alle Unterrichtsbereiche durchdringt. Die erworbenen Kompetenzen finden unmittelbare Anwendung in Mathematik, Deutsch, Englisch, Naturwissenschaften und allen anderen Fächern. Diese Integration schafft einen echten Mehrwert und verhindert, dass digitale Bildung ein theoretisches Konstrukt bleibt.
Digitale Endgeräte ermöglichen innovativen, abwechslungsreichen und bedürfnisorientierten Unterricht in allen Fachbereichen. Im Mathematikunterricht visualisieren interaktive Programme komplexe Funktionen, im Deutschunterricht entstehen multimediale Buchprojekte, und im Biologieunterricht ermöglichen virtuelle Labore spannende Experimente. Die Digitalisierung im Unterricht eröffnet völlig neue didaktische Möglichkeiten.
Lehrkräfte aller Fächer sind angehalten, die digitalen Geräte sinnvoll in ihre Unterrichtsgestaltung einzubinden. Dies erfordert zwar eine Anpassung der Unterrichtsmethoden, führt aber zu einer deutlich höheren Motivation und besseren Lernergebnissen. Die Schülerinnen und Schüler arbeiten eigenständiger und können in ihrem individuellen Tempo lernen.
Durch diese ganzheitliche Herangehensweise entwickelt sich eine umfassende digitale Bildung, die weit über technische Fertigkeiten hinausgeht. Junge Menschen verstehen die Digitalisierung als gesellschaftliches Phänomen und können aktiv an deren Gestaltung mitwirken. Die Geräteinitiative schafft damit die Grundlage für eine Generation digital kompetenter Bürgerinnen und Bürger.
Fortbildung für Lehrkräfte und Support-Angebote
Um digitale Geräte sinnvoll einzusetzen, benötigen Lehrkräfte umfassende Unterstützung und Weiterbildung. Die Geräteinitiative des Bundesministeriums für Bildung stellt deshalb ein breites Spektrum an Fortbildungsprogrammen und Support-Strukturen bereit. Diese Angebote reichen von Online-Kursen über persönliche Beratung bis hin zu technischem Helpdesk-Service.
Alle wichtigen Ressourcen zur Digitalisierung im Unterricht sind zentral gebündelt. Die offizielle Plattform digitaleslernen.oead.at bietet Schulen einen übersichtlichen Zugang zu allen Fortbildungs- und Unterstützungsangeboten.
Schulungsprogramme für Pädagoginnen und Pädagogen
Das Fortbildungsangebot zur Bildungsdigitalisierung basiert auf einem Mix aus verpflichtenden Empfehlungen und freiwilligen Wahlmodulen. Das Bundesministerium setzt dabei auf verschiedene Formate und Anbieter.
Die lokalen Pädagogischen Hochschulen bieten standortbezogene Fortbildungen an. Ergänzend dazu unterstützt die Virtuelle Pädagogische Hochschule Lehrende durch flexible Online-Angebote.
Zu den beliebten Formaten gehören:
- MiniMOOCs für die fachdidaktische Nutzung in Deutsch, Mathematik und Englisch im Rahmen der Digitalen Grundbildung
- KI MOOC zur Einführung in Künstliche Intelligenz im Unterricht
- Onlineseminare „Digitale Werkzeugkiste“ mit praktischen Einführungen in verschiedene Tools
- Coffee Cup Learnings als kurze Lernimpulse zu verschiedenen digitalen Kompetenzbereichen
Die Pädagogischen Hochschulen Wien und Niederösterreich sowie die KPH Wien/Krems haben gemeinsam die „Digital LEVEL-UP Licence“ entwickelt. Dieses Programm bietet strukturierte Materialien und Lernimpulse für Lehrkräfte.
Auf der Bildungsplattform iMOOX.at stehen weitere Online-Kurse zur Verfügung:
- „simooc|Safer Internet – Das Internet in meinem Unterricht? Aber sicher!“ für den sicheren Umgang mit digitalen Medien
- „Digital Citizenship“-Kurse zur Vermittlung digitaler Bürgerrechte und -pflichten
- Verschiedene Fachmodule zur Integration digitaler Tools in spezifische Unterrichtsfächer
Diese Angebote sind größtenteils kostenlos und zeitlich flexibel nutzbar. Lehrkräfte können selbst entscheiden, welche Schwerpunkte sie setzen möchten.
Technische Hilfe und Service-Strukturen
Bei technischen Problemen mit den Schulgeräten stehen mehrere Anlaufstellen zur Verfügung. Jeder zertifizierte Lieferant betreibt ein eigenes Service-Portal für seine Kunden.
Die wichtigsten Service-Portale der Lieferanten sind:
- www.justedu.at für ACP TechRent
- education.cancom.at für CANCOM
- Die jeweiligen Portale der weiteren zertifizierten Anbieter
Über diese Portale wickeln Schulen und Eltern Garantiefälle und Reparaturen ab. Die Lieferanten bieten auch direkte Hotlines und E-Mail-Support an.
Für allgemeine Fragen zur Geräteinitiative steht der zentrale „Digitales Lernen Support“ des OeAD zur Verfügung. Dieser Service ist unter digitaleslernen.oead.at/kontakt erreichbar. Das Team beantwortet Fragen zu Bestellung, Finanzierung, Lieferung und administrativen Abläufen.
Die Helpdesk-Strukturen sind bewusst zweistufig aufgebaut. Technische Gerätefragen gehen an die Lieferanten, organisatorische Fragen an den OeAD-Support.
Pädagogischer Austausch und Beratungsangebote
Neben technischer Unterstützung brauchen Lehrkräfte auch pädagogische Begleitung. Mehrere Initiativen fördern den fachlichen Austausch und bieten didaktische Beratung.
eEducation Austria spielt dabei eine zentrale Rolle. Die Initiative bietet:
- Vernetzungsangebote für Schulen und Lehrkräfte
- SCHILF-Angebote (Schulinterne Lehrerfortbildung) zu digitalen Themen
- SCHÜLF-Angebote (Schulübergreifende Lehrerfortbildung) zum überregionalen Austausch
- Regionale Netzwerktreffen zum Erfahrungsaustausch
Diese Formate ermöglichen den direkten Austausch zwischen Praktikern. Lehrkräfte können voneinander lernen und bewährte Konzepte übernehmen.
Saferinternet.at unterstützt Schulen mit Materialien und Beratung zum sicheren Umgang mit digitalen Medien. Die Initiative bietet Unterrichtsmaterialien, Leitfäden und Workshops an.
Ein besonderes Service ist „Frag Barbara“. Dieser Beratungsdienst gibt Antworten auf Herausforderungen bei der Erziehung im digitalen Zeitalter. Eltern und Lehrkräfte erhalten dort persönliche Unterstützung bei Fragen zu:
- Bildschirmzeiten und Nutzungsregeln
- Cybermobbing und Online-Konflikten
- Datenschutz und Privatsphäre-Einstellungen
- Altersgerechter Mediennutzung
Alle Fortbildungs- und Unterstützungsangebote sind auf der zentralen Plattform digitaleslernen.oead.at zusammengefasst. Schulen finden dort eine vollständige Übersicht aller verfügbaren Ressourcen zur Digitalisierung im Unterricht.
Dieses umfassende Support-Ökosystem stellt sicher, dass Lehrkräfte bei der Integration digitaler Endgeräte nicht allein gelassen werden. Von der ersten Schulung bis zur laufenden pädagogischen Begleitung stehen vielfältige Hilfsangebote zur Verfügung.
Herausforderungen der Digitalisierung im Unterricht
Die Digitalisierung österreichischer Schulen erfordert mehr als nur die Bereitstellung von Geräten – sie stellt Schulen vor komplexe Aufgaben. Die Schuldigitalisierung umfasst technische, pädagogische und organisatorische Dimensionen, die sorgfältig aufeinander abgestimmt werden müssen. Nur durch die systematische Bewältigung dieser Herausforderungen kann die Geräteinitiative ihr volles Potenzial entfalten.
Der Erfolg hängt davon ab, wie gut Schulen auf verschiedene Aspekte vorbereitet sind. Von der Infrastruktur über soziale Gerechtigkeit bis hin zu Sicherheitsfragen müssen viele Faktoren berücksichtigt werden.
Ausbau der technischen Infrastruktur
Eine leistungsfähige technische Infrastruktur bildet das Fundament für den erfolgreichen Einsatz digitaler Endgeräte in der Schule. Ohne stabiles WLAN und ausreichende Internetbandbreite können Laptops und Tablets ihr Potenzial nicht entfalten. Viele Schulgebäude benötigen umfassende Modernisierungen ihrer IT-Ausstattung.
Insbesondere Pflicht- und Privatschulen werden ersucht, vor ihrer ersten Anmeldung die Abstimmung mit ihrem Schulerhalter vorzunehmen. Diese Koordination betrifft die infrastrukturellen Rahmenbedingungen für den künftigen Geräteeinsatz. Die rechtzeitige Planung verhindert spätere technische Probleme.
Die technischen Anforderungen umfassen mehrere kritische Bereiche:
- WLAN-Netzwerke: Flächendeckende Abdeckung in allen Unterrichtsräumen mit ausreichender Kapazität für simultane Verbindungen
- Internetbandbreite: Leistungsfähige Anbindung, die den gleichzeitigen Zugriff vieler Geräte ermöglicht
- Stromversorgung: Ausreichende Steckdosen in allen Klassenräumen für das Laden der Geräte
- Aufbewahrung: Sichere Lademöglichkeiten und Aufbewahrungssysteme für die Geräte
Diese Investitionen in die IT-Infrastruktur sind unverzichtbar. Sie schaffen die Voraussetzungen für einen reibungslosen Betrieb im Schulalltag.
Chancengleichheit und Abbau der digitalen Kluft
Die Geräteinitiative zielt darauf ab, allen Schülerinnen und Schülern unabhängig vom sozioökonomischen Hintergrund Zugang zu verschaffen. Die Schuldigitalisierung darf nicht zu einer Vertiefung bestehender Bildungsungleichheiten führen. Vielmehr soll sie Chancen für alle eröffnen.
Das 75-25-Finanzierungsmodell bildet die Basis für soziale Gerechtigkeit. Der Bund übernimmt 75 Prozent der Kosten, während Erziehungsberechtigte nur 25 Prozent tragen. Dieses Modell macht digitale Endgeräte für die meisten Familien erschwinglich.
Für Familien in finanziell schwierigen Situationen besteht die Möglichkeit zur vollständigen Befreiung vom Eigenanteil. Diese Härtefallregelung stellt sicher, dass keine Schülerin und kein Schüler von der digitalen Bildung ausgeschlossen wird. Der Antrag auf Befreiung kann unkompliziert gestellt werden.
Über die Gerätebereitstellung hinaus müssen Schulen weitere Aspekte beachten. Nicht alle Schülerinnen und Schüler verfügen zu Hause über Internetzugang oder einen geeigneten Arbeitsplatz. Schulen sollten Lösungen anbieten, damit auch diese Kinder profitieren können.
Datenschutz, IT-Sicherheit und Jugendschutz
Der Schutz von Kindern und Jugendlichen im digitalen Raum erfordert besondere Aufmerksamkeit. Kinder stoßen online immer wieder auf bedenkliche Inhalte. Neben technischen Schutzmaßnahmen sind eine gute Vertrauensbasis und das Gespräch mit den Kindern wichtig.
Schulen müssen umfassende Sicherheitskonzepte implementieren. Diese umfassen technische Filterungen, aber auch pädagogische Maßnahmen. Die Vermittlung von Medienkompetenz steht dabei im Mittelpunkt der Schuldigitalisierung.
Informationen über Personen sollten geschützt werden. Besprechen Sie mit Ihrem Kind, welche Informationen es wo über sich preisgeben darf. Diese Aufklärung ist ebenso wichtig wie technische Schutzmaßnahmen.
Wichtige Sicherheitsaspekte im Überblick:
- Technische Filter: Schutz vor ungeeigneten Websites und schädlichen Inhalten
- Datenschutz: Sichere Verarbeitung personenbezogener Daten nach DSGVO-Standards
- Medienerziehung: Vermittlung eines verantwortungsvollen Umgangs mit persönlichen Informationen
- Support-Angebote: Unterstützung durch Saferinternet.at mit Materialien und dem Service „Frag Barbara“
Die Zusammenarbeit zwischen Schulen und Eltern ist für den Jugendschutz entscheidend. Nur gemeinsam können alle Beteiligten einen sicheren digitalen Lernraum schaffen.
Garantie, Wartung und Reparaturabwicklung
Für die Geräte gilt eine vierjährige Garantie, bei Refurbished-Geräten beträgt sie zwei Jahre. Diese deckt herkömmliche Leistungen ab und schließt einen Akkuwechsel ein. Die Garantielaufzeit beginnt mit der Lieferung an die Schule.
Die Geräte sind standardmäßig nicht versichert. Es wird empfohlen, eine Versicherung gegen gängige Schäden und Verlust abzuschließen. Diese zusätzliche Absicherung schützt Familien vor unerwarteten Kosten.
Die Abwicklung von Garantie- und Schadensfällen obliegt den Erziehungsberechtigten. Sie müssen sich selbstständig um Reparaturen und Ersatz kümmern. Garantiefälle sind auf der Service-Seite des jeweiligen Lieferanten zu melden.
Praktische Hinweise zur Geräteabsicherung:
- Garantieumfang: Herstellungsfehler, technische Defekte und Akkuwechsel sind abgedeckt
- Versicherung: Freiwilliger Schutz gegen Sturzschäden, Flüssigkeitsschäden und Diebstahl empfohlen
- Meldewege: Direkte Kontaktaufnahme mit dem Lieferanten über dessen Service-Portal
- Eigenverantwortung: Erziehungsberechtigte organisieren Reparatur und Ersatzgeräte
Eine klare Regelung der Verantwortlichkeiten hilft, Missverständnisse zu vermeiden. Schulen sollten Eltern frühzeitig über diese Abläufe informieren.
Perspektiven und Zukunft der Geräteinitiative nach 2026
Mit der Geräteinitiative hat Österreich einen wichtigen Meilenstein in der Bildungsdigitalisierung erreicht, doch die strategische Planung erstreckt sich bis weit über das Jahr 2026 hinaus. Die ersten Jahre der Umsetzung haben wertvolle Erfahrungen gebracht, die als Grundlage für die Weiterentwicklung dienen. Der Fokus liegt dabei auf einer nachhaltigen digitalen Transformation des gesamten Bildungssystems.
Die Geräteausstattung der 5. und 6. Schulstufen bildet nur den Anfang einer umfassenden Vision. Ziel ist es, digitale Kompetenzen systematisch über alle Bildungsstufen hinweg zu fördern. Die kommenden Jahre werden zeigen, wie sich die Initiative weiterentwickelt und welche neuen Impulse gesetzt werden.
Strategische Ausrichtung für die digitale Bildungszukunft
Das Bundesministerium für Bildung verfolgt eine langfristige Strategie, die über die aktuelle Geräteausstattung hinausgeht. Diese Vision umfasst die systematische Integration digitaler Technologien in alle Bereiche des Unterrichts. Die digitale Transformation soll nicht nur die technische Ausstattung, sondern auch pädagogische Konzepte und Lernmethoden umfassen.
Der Rechnungshof hat wichtige Empfehlungen ausgesprochen, die in die strategische Planung einfließen. Die pädagogische Umsetzung des Digitalisierungskonzepts soll durch das Schulqualitätsmanagement begleitet werden. Die Bildungsdirektionen haben die Aufgabe, Standards für einen wirksamen Geräteeinsatz in allen Klassen zu entwickeln und sicherzustellen.
Die Finanzierung durch das EU-Aufbauinstrument NextGenerationEU unterstreicht die europäische Dimension der Initiative. Diese anteilige Finanzierung ermöglicht nicht nur die aktuelle Umsetzung, sondern sichert auch die Weiterentwicklung ab. Der digitalpakt österreich ist Teil einer größeren europäischen Bewegung zur Modernisierung der Bildungssysteme.
Die strategische Ausrichtung berücksichtigt auch die kontinuierliche Weiterentwicklung der Technologie. Neue Gerätestandards und innovative Lernplattformen werden in die Planung einbezogen. So bleibt die Initiative auch in Zukunft auf dem neuesten Stand der Technik.
Erweiterung auf weitere Bildungsstufen
Die geplante Ausweitung der Geräteinitiative auf weitere Schulstufen steht im Mittelpunkt der Zukunftsplanungen. Während derzeit Schülerinnen und Schüler der 5. Schulstufe neue Geräte erhalten, gibt es konkrete Überlegungen zur Ausdehnung. Die Oberstufe sowie möglicherweise auch die Volksschule könnten in den kommenden Jahren einbezogen werden.
Eine schrittweise Expansion würde eine flächendeckende digitale Ausstattung aller Schülerinnen und Schüler ermöglichen. Dies hätte den Vorteil, dass digitale Kompetenzen von der Grundschule bis zur Matura kontinuierlich entwickelt werden können. Die Lernkurve würde sich über die gesamte Schullaufbahn erstrecken.
Die Erweiterung auf die Oberstufe erscheint besonders sinnvoll, da die Schülerinnen und Schüler ihre Geräte bereits bis zur 8. Schulstufe nutzen. Eine nahtlose Fortsetzung würde Brüche vermeiden und die Nachhaltigkeit der Investition erhöhen. Auch die pädagogischen Konzepte könnten aufeinander aufbauen.
Bei einer möglichen Ausweitung auf die Volksschule müssten besondere pädagogische und technische Überlegungen angestellt werden. Jüngere Kinder benötigen andere Gerätetypen und didaktische Ansätze. Die Erfahrungen aus den aktuellen Schulstufen würden als wertvolle Grundlage dienen.
Messung und Bewertung des Programmerfolgs
Die kontinuierliche Evaluation der Geräteinitiative bildet eine wichtige Grundlage für Anpassungen und Verbesserungen. Wissenschaftliche Untersuchungen analysieren die Wirksamkeit hinsichtlich verschiedener Dimensionen. Die Kompetenzentwicklung der Schülerinnen und Schüler steht dabei im Zentrum der Betrachtung.
Mehrere Erfolgsindikatoren werden systematisch erfasst und ausgewertet. Die Veränderungen in der Unterrichtspraxis geben Aufschluss über die tatsächliche Integration der Geräte. Die Akzeptanz bei Lehrkräften und Erziehungsberechtigten wird durch Befragungen ermittelt. Auch technische und organisatorische Herausforderungen werden dokumentiert.
Die Evaluierungsergebnisse fließen direkt in die Optimierung der Initiative ein. Wenn bestimmte Aspekte nicht wie erwartet funktionieren, können schnell Anpassungen vorgenommen werden. Dieser iterative Prozess stellt sicher, dass die Bildungsdigitalisierung kontinuierlich verbessert wird.
Folgende Bereiche werden besonders intensiv untersucht:
- Digitale Kompetenzen: Entwicklung von Medien- und Informationskompetenz bei Schülerinnen und Schülern
- Unterrichtsqualität: Veränderungen in Methodik, Didaktik und Lernformen durch digitale Medien
- Chancengerechtigkeit: Abbau der digitalen Kluft und Zugang für alle Schülerinnen und Schüler
- Technische Infrastruktur: Funktionsfähigkeit der Geräte, Netzwerkkapazität und Support-Strukturen
Lernen von internationalen Vorbildern
Die österreichische Geräteinitiative wird im Kontext ähnlicher Programme in anderen europäischen Ländern betrachtet. Internationale Vergleiche ermöglichen es, erfolgreiche Ansätze zu identifizieren und für Österreich zu adaptieren. Länder wie Dänemark, Estland und die Niederlande gelten als Vorreiter in der Bildungsdigitalisierung.
Dänemark hat bereits seit vielen Jahren digitale Geräte flächendeckend in Schulen eingeführt. Die dänischen Erfahrungen zeigen, wie wichtig die Verbindung von technischer Ausstattung und pädagogischer Weiterbildung ist. Lehrkräfte wurden umfassend geschult, um die Technologie sinnvoll im Unterricht einzusetzen.
Estland gilt als digitaler Pionier in Europa und hat ein hochmodernes E-Learning-System etabliert. Die estnischen Best Practices umfassen innovative Lernplattformen und die frühe Integration von Programmierung in den Lehrplan. Diese Ansätze könnten auch für die Weiterentwicklung in Österreich inspirierend sein.
Die Niederlande setzen stark auf die Eigenverantwortung der Schulen bei der digitalen Transformation. Jede Schule kann ihren eigenen Weg finden, wie sie digitale Medien am besten einsetzt. Dieser dezentrale Ansatz hat zu vielfältigen und kreativen Lösungen geführt.
Aus diesen internationalen Beispielen lassen sich wichtige Erkenntnisse ableiten:
- Ganzheitlicher Ansatz: Technische Ausstattung allein reicht nicht aus, pädagogische Konzepte müssen parallel entwickelt werden
- Lehrerfortbildung: Kontinuierliche Weiterbildung der Lehrkräfte ist entscheidend für den Erfolg
- Flexibilität: Schulen benötigen Spielraum, um digitale Medien an ihre spezifischen Bedürfnisse anzupassen
- Langfristigkeit: Bildungsdigitalisierung ist ein kontinuierlicher Prozess, keine einmalige Maßnahme
Die Zukunft der Geräteinitiative in Österreich wird von diesen Erfahrungen profitieren. Der digitalpakt österreich kann durch den Austausch mit anderen Ländern weiter optimiert werden. Die kommenden Jahre werden zeigen, wie sich die Initiative weiterentwickelt und welchen Beitrag sie zur Modernisierung des Bildungssystems leistet.
Fazit
Die Geräteinitiative 2025 & 2026 in Österreich zeigt beeindruckende Ergebnisse. Mit 1.576 teilnehmenden Schulen erreicht die digitale Schule eine Beteiligungsquote von 98 Prozent aller berechtigten Bildungseinrichtungen. Diese Zahl belegt das starke Vertrauen in das Programm.
Das 75-25-Finanzierungsmodell ermöglicht allen Familien den Zugang zu digitaler Bildung. Der Bund übernimmt drei Viertel der Gerätekosten und schafft damit gleiche Voraussetzungen für alle Schülerinnen und Schüler. Die Härtefallregelung stellt sicher, dass kein Kind aus finanziellen Gründen ausgeschlossen wird.
Die breite Geräteauswahl von Windows-Laptops über iPads bis zu Chromebooks bietet Flexibilität für unterschiedliche pädagogische Konzepte. Das Unterrichtsfach Digitale Grundbildung vermittelt systematisch die notwendigen Kompetenzen für die digitalisierte Arbeitswelt.
Die Initiative stellt einen Meilenstein für das österreichische Bildungssystem dar. Sie verbindet technische Ausstattung mit pädagogischen Konzepten und Lehrerfortbildung. Die geplante Ausweitung auf weitere Schulstufen zeigt die langfristige Strategie des Bundesministeriums für Bildung.
Die Geräteinitiative Österreich legt das Fundament für chancengerechte Bildung im digitalen Zeitalter. Sie bereitet junge Menschen optimal auf die Anforderungen einer vernetzten Gesellschaft vor.


















