Die Geräteinitiative Digitales Lernen stattet Schüler:innen an teilnehmenden Schulen mit Notebook oder Tablet aus. Im Schuljahr 2026/2027 betrifft das vor allem Kinder, die erstmals eine Klasse der 5. Schulstufe besuchen und deren Schule an der Initiative teilnimmt.
Für Eltern ist wichtig: Das Gerät wird nicht einfach privat gekauft, sondern über die Schule und die Geräteinitiative abgewickelt. Erziehungsberechtigte bestätigen die Vertragsbedingungen, zahlen einen einmaligen Eigenanteil von 25 Prozent oder stellen bei Vorliegen der Voraussetzungen einen Antrag auf Befreiung.
Geräteinitiative 2026/2027 im Überblick
Wer ein Gerät bekommen kann
Die Geräteinitiative ist Teil der österreichischen Digitalisierungsstrategie für Schulen. Sie soll Schüler:innen der Sekundarstufe I zu vergleichbaren Rahmenbedingungen den Zugang zu digitalem Unterricht ermöglichen. Entscheidend ist aber, dass die Schule teilnimmt und ein entsprechendes Digitalisierungskonzept umsetzt.
| Gruppe | Anspruch im Schuljahr 2026/2027 | Wichtig für Eltern |
|---|---|---|
| 5. Schulstufe | Schüler:innen, die erstmals eine Klasse der 5. Schulstufe an einer teilnehmenden Schule besuchen. | Das betrifft typischerweise die 1. Klasse Mittelschule, AHS-Unterstufe oder eine entsprechende Sonderschulklasse. |
| 6. bis 8. Schulstufe | Schüler:innen, die neu in eine digitale Klasse eingeteilt werden und bisher kein Gerät aus der Initiative erhalten haben. | Wichtig bei Schulwechsel, Neueinstieg oder späterer Aufnahme in eine teilnehmende Klasse. |
| Bereits ausgestattete Schüler:innen | In der Regel kein zweites Gerät aus der Initiative. | Das Gerät wird grundsätzlich nur einmal bereitgestellt. |
| Lehrkräfte | Nicht über diese Geräteinitiative für Schüler:innen. | Geräte für Pädagog:innen sind Sache des jeweiligen Dienstgebers. |
Für Familien, die gerade den Schulwechsel planen, kann zusätzlich der Beitrag Schulwechsel während des Schuljahres hilfreich sein. Dort geht es um Voraussetzungen, Unterlagen und typische Fragen beim Wechsel in eine andere Schule.
Was sich ab 2027 ändern könnte
Für das Schuljahr 2026/2027 läuft die Teilnahme laut offizieller BMB-Information weiterhin über die 5. Schulstufe. Aktuelle Budgetberichte nennen jedoch eine geplante Änderung ab Herbst 2027: Die Geräte sollen dann nicht mehr wie bisher in der 5. Schulstufe, sondern später ausgegeben werden.
Für Eltern bedeutet das: Wer ein Kind im Schuljahr 2026/2027 in der 5. Schulstufe hat, sollte sich an den derzeit offiziellen Informationen für 2026/2027 orientieren. Wer für 2027/2028 plant, sollte die endgültige Regelung rechtzeitig vor Schulbeginn nochmals prüfen.
Kosten, Bezahlung und Befreiung
Eigenanteil und Antrag auf Befreiung
Das Bildungsministerium übernimmt den Großteil der Gerätekosten. Erziehungsberechtigte zahlen einen einmaligen Eigenanteil von 25 Prozent des Gerätepreises. Je nach Gerätetyp kann der konkrete Betrag unterschiedlich ausfallen.
Wer die Voraussetzungen erfüllt, kann einen Antrag auf Befreiung vom Eigenanteil stellen. Das ist besonders wichtig für Familien mit geringem Einkommen oder bestimmten sozialen Voraussetzungen. Die Abwicklung erfolgt nicht frei über die Schule, sondern über die vorgesehenen Online- und Zahlungsprozesse.
| Schritt | Was passiert? | Was Eltern tun sollten |
|---|---|---|
| Information der Schule | Die Schule informiert über Teilnahme, Gerätetyp und Ablauf. | Elternbrief genau lesen und Fristen beachten. |
| Vertragsbedingungen bestätigen | Die Allgemeinen Vertragsbedingungen müssen bestätigt werden. | Ohne Bestätigung wird das Gerät nicht übergeben. |
| Eigenanteil zahlen | 25 Prozent des Gerätepreises sind zu bezahlen. | Zahlungsreferenz und Frist sorgfältig prüfen. |
| Befreiung beantragen | Unter bestimmten Voraussetzungen kann der Eigenanteil entfallen. | Antrag rechtzeitig online stellen und Nachweise bereithalten. |
| Gerät übernehmen | Das Gerät wird über die Schule ausgegeben. | Gerät, Zubehör, Zugangsdaten und Hinweise der Schule kontrollieren. |
Was nach der Übergabe wichtig ist
Nach der Übergabe wird das Gerät im Unterricht verwendet. Je nach Schule kann es Vorgaben zu Benutzerkonto, Software, Geräteschutz, Aufbewahrung, Transport, Updates und Nutzung zuhause geben. Eltern sollten nicht nur auf den Preis schauen, sondern auch auf den Alltag: Tasche, Ladekabel, sichere Aufbewahrung, Regeln für Bildschirmzeit und Umgang mit Schäden.
Für die gelieferten Geräte und das geräterelevante Zubehör gibt es eine Garantie des Lieferanten. Die Garantiedauer hängt vom Gerätetyp ab und kann laut OeAD zwischen zwei und vier Jahren liegen. Schäden, Verlust oder unsachgemäße Nutzung sollten daher immer zuerst nach den offiziellen Support- und Garantiehinweisen geprüft werden.
Praktische Fragen für Eltern
Schule, Gerätetyp und Nutzung im Alltag
Eltern können das konkrete Gerät in der Regel nicht frei wie beim privaten Onlinekauf auswählen. Der Gerätetyp hängt von der Schule und den organisatorischen Vorgaben ab. Möglich sind je nach Ausschreibung und Schule etwa Notebook- oder Tablet-Modelle.
Wichtig ist, dass das Gerät Teil des Unterrichtskonzepts ist. Es soll nicht nur für einzelne digitale Übungen verwendet werden, sondern den Unterricht, die Organisation und den Aufbau digitaler Kompetenzen unterstützen.
| Frage | Antwort für Eltern | Praktischer Hinweis |
|---|---|---|
| Kann ich das Modell selbst wählen? | Normalerweise nicht frei wie beim Privatkauf. | Die Schule informiert über Gerätetyp und Ablauf. |
| Gehört das Gerät meinem Kind? | Nach Abschluss des vorgesehenen Prozesses wird das Gerät dem Kind überlassen. | Vertragsbedingungen und Zahlungsstatus beachten. |
| Darf das Gerät zuhause genutzt werden? | Ja, im Rahmen der schulischen und vereinbarten Nutzung. | Regeln zu Apps, Spielen, Datenschutz und Bildschirmzeit zuhause festlegen. |
| Was passiert bei Schulwechsel? | Das Gerät wurde grundsätzlich einmal bereitgestellt und bleibt relevant. | Mit alter und neuer Schule klären, wie die Nutzung weiterläuft. |
| Was passiert bei Defekt? | Garantie, Reparatur und Support hängen vom Gerätetyp und Schadensfall ab. | Zuerst die offiziellen Supportinformationen und Schulhinweise prüfen. |
Digitale Regeln zuhause
Ein Schulgerät ist kein reines Freizeitgerät. Trotzdem wird es zuhause sichtbar: am Schreibtisch, im WLAN, bei Hausübungen, Referaten, Lernplattformen und manchmal auch in Konflikten um Bildschirmzeit. Eltern sollten deshalb früh einfache Regeln festlegen.
- Lernzeiten festlegen: Das Gerät sollte für Schule und Lernen verfügbar sein, aber nicht ständig nebenbei laufen.
- Ladeplatz bestimmen: Ein fixer Platz für Laden und Aufbewahrung verhindert Stress am Morgen.
- Private Nutzung klären: Spiele, Social Media und Streaming sollten nicht automatisch erlaubt sein.
- Passwörter sicher verwalten: Zugangsdaten nicht offen herumliegen lassen und nicht mit Freund:innen teilen.
- Probleme früh melden: Defekte, verlorene Zugangsdaten oder auffällige Nutzung besser rasch mit Schule oder Support klären.
Digitale Geräte hängen auch mit Medienkompetenz und Schutz vor Überforderung zusammen. Bei Fragen zu Altersgrenzen und Plattformen kann der Beitrag Social-Media-Verbot unter 14 in Österreich eine sinnvolle Ergänzung sein.
Planung für das Schuljahr
Wann Familien aktiv werden sollten
Der wichtigste Zeitpunkt für Eltern ist der Schulstart beziehungsweise die Informationsphase der Schule. Die Schule gibt bekannt, ob sie teilnimmt, welcher Gerätetyp vorgesehen ist, welche Schritte Eltern erledigen müssen und wann die Ausgabe geplant ist.
| Zeitpunkt | Was zu tun ist | Warum das wichtig ist |
|---|---|---|
| Vor Schulbeginn | Schulinformationen, Materiallisten und digitale Hinweise lesen. | So wird klar, ob und wann die Geräteinitiative an der Schule relevant ist. |
| Zu Schulbeginn | Elternbrief, AVB, Zahlungsinformationen und Befreiungsmöglichkeit prüfen. | Fehlende Bestätigung kann die Übergabe verzögern. |
| Vor Geräteübergabe | Eigenanteil zahlen oder Befreiung beantragen. | Der formale Prozess muss erledigt sein. |
| Nach Geräteübergabe | Gerät kontrollieren, Zubehör prüfen, Regeln zuhause festlegen. | Probleme lassen sich früh leichter lösen. |
| Im Schuljahr | Updates, Nutzung, Garantie, Reparaturen und schulische Vorgaben beachten. | Das Gerät soll zuverlässig im Unterricht funktionieren. |
Für die Jahresplanung rund um Schulstart, Ferien und schulfreie Tage hilft der Überblick Schulferien in Österreich. Wenn zusätzlich finanzielle Unterstützung für spätere Bildungswege interessant ist, lohnt sich auch der Beitrag Studienbeihilfe in Österreich.
Fazit
Die Geräteinitiative Digitales Lernen bleibt im Schuljahr 2026/2027 ein zentraler Baustein der digitalen Schule in Österreich. Schüler:innen der 5. Schulstufe an teilnehmenden Schulen können ein Notebook oder Tablet erhalten, wenn die Schule ein entsprechendes Digitalisierungskonzept umsetzt.
Für Eltern sind vor allem vier Punkte wichtig: Schule informieren lassen, Vertragsbedingungen bestätigen, Eigenanteil zahlen oder Befreiung beantragen und das Gerät nach der Ausgabe sinnvoll im Alltag begleiten. Für 2027/2028 sollten Familien die weitere Entwicklung genau beobachten, weil eine spätere Ausgabe der Geräte ab der 6. Schulstufe geplant ist.
Häufige Fragen und Quellen
FAQ: Geräteinitiative Digitales Lernen
Wer bekommt 2026/2027 ein Gerät aus der Geräteinitiative?
Vor allem Schüler:innen, die im Schuljahr 2026/2027 erstmals eine Klasse der 5. Schulstufe an einer teilnehmenden Schule besuchen. Zusätzlich können Schüler:innen der 6. bis 8. Schulstufe ausgestattet werden, wenn sie neu in eine digitale Klasse kommen und bisher kein Gerät aus der Initiative erhalten haben.
Welche Schulen nehmen an der Geräteinitiative teil?
Teilnehmen können Schulen der Sekundarstufe I, wenn sie die Voraussetzungen erfüllen und ein Digitalisierungskonzept anwenden. Die konkrete Information erhalten Eltern direkt von der Schule.
Wie viel kostet das Gerät für Eltern?
Erziehungsberechtigte zahlen grundsätzlich einen einmaligen Eigenanteil von 25 Prozent des Gerätepreises. Der konkrete Betrag hängt vom Gerätetyp ab.
Kann man sich vom Eigenanteil befreien lassen?
Ja. Unter bestimmten Voraussetzungen kann ein Antrag auf Befreiung vom Eigenanteil gestellt werden. Die Schule informiert über die notwendigen Schritte und den vorgesehenen Online-Prozess.
Bekommen Schüler:innen das Gerät automatisch?
Nein. Die Schule muss teilnehmen, Eltern müssen die Vertragsbedingungen bestätigen und der Zahlungs- oder Befreiungsprozess muss erledigt werden.
Können Eltern das Gerät selbst auswählen?
In der Regel nicht frei. Der Gerätetyp wird im Rahmen der Initiative und der schulischen Teilnahme festgelegt. Die Schule informiert über das konkrete Modell oder den Gerätetyp.
Was passiert bei einem Schulwechsel?
Schüler:innen erhalten grundsätzlich nur einmal ein Gerät aus der Initiative. Bei einem Schulwechsel sollte mit alter und neuer Schule geklärt werden, wie das Gerät weiter genutzt wird.
Gibt es Garantie auf das Gerät?
Ja. Für Geräte und geräterelevantes Zubehör gibt es eine Garantie des Lieferanten. Die Dauer hängt vom Gerätetyp ab und kann laut OeAD zwischen zwei und vier Jahren liegen.
Bekommen Lehrkräfte auch Geräte über diese Initiative?
Die Geräteinitiative richtet sich an Schüler:innen. Geräte für Pädagog:innen sind Sache des jeweiligen Dienstgebers und werden nicht über diese Schüler:innen-Initiative bereitgestellt.
Ändert sich die Geräteinitiative ab 2027?
Aktuelle Budgetberichte nennen eine geplante Verschiebung der Ausgabe ab Herbst 2027 auf die 6. Schulstufe. Für das Schuljahr 2026/2027 gilt jedoch die offiziell veröffentlichte Regelung mit der 5. Schulstufe an teilnehmenden Schulen.
Quellen
- OeAD: Geräteinitiative Digitales Lernen – offizielle Informationen zu Zielgruppe, Elternprozess, Eigenanteil, Befreiung, Garantie, Support und Geräteablauf.
- Bundesministerium für Bildung: Teilnahme im Schuljahr 2026/2027 – offizielle Information zur Teilnahme, 5. Schulstufe und Ausstattung neu eintretender Schüler:innen.
- Bundesministerium für Bildung: Digitales Lernen – Ziele der Initiative und pädagogischer Hintergrund zur digitalen Bildung.
- Rechtsinformationssystem des Bundes: SchulDigiG – rechtliche Grundlage zur Finanzierung der Digitalisierung des Schulunterrichts.
- NEWS.at: Budgetänderung bei Schülerlaptops – aktueller APA-Bericht zur geplanten Verschiebung der Geräteausgabe ab Herbst 2027.













