Au-pair werden: Voraussetzungen, Aufgaben und Auswahl einer Gastfamilie

Eine junge Au-pair sitzt am Küchentisch und hilft den Gastkindern bei den Hausaufgaben, während Haushaltsgegenstände im Hintergrund sichtbar sind.
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Ein Au-pair-Aufenthalt ist für viele junge Menschen eine attraktive Möglichkeit, im Ausland zu leben, eine Sprache zu lernen und gleichzeitig praktische Erfahrungen zu sammeln. Was auf den ersten Blick wie ein verlängerter Urlaub wirken mag, ist in Wirklichkeit ein strukturiertes Bildungs- und Lebensmodell mit klaren Regeln auf beiden Seiten.

Gerade für junge Österreicherinnen und Österreicher, die nach der Schule eine Auszeit vor dem Studium suchen, oder für Familien, die eine Au-pair-Person aufnehmen möchten, stellen sich viele praktische Fragen: Was sind die Voraussetzungen? Was wird erwartet? Und wie findet man die richtige Gastfamilie oder den passenden Gast?

Dieser Ratgeber gibt einen strukturierten Überblick über alles Wesentliche – von den formalen Anforderungen über die typischen Aufgaben bis hin zur Auswahl einer geeigneten Gastfamilie.

Was bedeutet Au-pair eigentlich – und wer kommt infrage?

Das Konzept Au-pair stammt aus dem Französischen und bedeutet so viel wie „auf Gegenseitigkeit“. Das beschreibt das Grundprinzip gut: Eine junge Person lebt für eine begrenzte Zeit im Haushalt einer Gastfamilie im Ausland, übernimmt Aufgaben rund um Kinderbetreuung und Haushalt – und erhält dafür Unterkunft, Verpflegung, ein Taschengeld und die Möglichkeit, Sprache und Kultur des Gastlandes kennenzulernen.

In den meisten europäischen Ländern richtet sich das Au-pair-Programm an junge Menschen zwischen 18 und 30 Jahren. Das genaue Höchstalter variiert je nach Zielland. Für einen Aufenthalt innerhalb der EU entfällt in der Regel die Visumspflicht für österreichische Staatsbürgerinnen und -bürger. Für außereuropäische Länder wie die USA, Australien oder Kanada gelten eigene Visa- und Zulassungsregelungen, die rechtzeitig abgeklärt werden sollten.

Ein Au-pair-Aufenthalt dauert typischerweise zwischen drei Monaten und einem Jahr, wobei zwölf Monate in vielen Ländern als Standardlaufzeit gelten. Verlängerungen sind in manchen Fällen möglich, sollten aber frühzeitig mit der Gastfamilie und gegebenenfalls mit Behörden abgestimmt werden.

Welche Voraussetzungen sollten Au-pairs mitbringen?

Es gibt keine einheitlichen gesetzlichen Mindestqualifikationen, um Au-pair zu werden. Dennoch erwarten die meisten Gastfamilien bestimmte Eigenschaften und Nachweise.

Zu den häufig genannten Voraussetzungen gehört Erfahrung im Umgang mit Kindern. Das muss keine formale Ausbildung sein – Babysitting, ehrenamtliche Arbeit mit Kindern oder Erfahrungen aus dem Familienumfeld werden von vielen Gastfamilien als ausreichend angesehen. Ein aktuelles polizeiliches Führungszeugnis ist in vielen Ländern Pflicht und sollte rechtzeitig beantragt werden.

Grundkenntnisse der Sprache des Gastlandes sind nicht immer zwingend erforderlich, aber eine realistische Erwartung vieler Familien. Wer etwa als Au-pair nach Großbritannien oder Irland möchte, sollte über solide Englischkenntnisse verfügen – nicht zuletzt, weil die Betreuung der Kinder sonst kaum funktioniert. Für Länder wie Frankreich, Spanien oder Deutschland gilt Entsprechendes.

Darüber hinaus wird von Au-pairs erwartet, dass sie zuverlässig, offen und bereit sind, sich in einen fremden Familienalltag einzufügen. Flexibilität und Kommunikationsbereitschaft sind praktisch wichtiger als jedes Zertifikat.

Was gehört zu den typischen Aufgaben eines Au-pairs?

Die Hauptaufgabe eines Au-pairs ist die Kinderbetreuung. Dazu gehören das Abholen von der Schule oder dem Kindergarten, Hausaufgabenbegleitung, gemeinsames Spielen und Freizeitgestaltung sowie das Bringen zu und Abholen von Aktivitäten. Je nach Alter der Kinder variiert der Betreuungsaufwand erheblich.

Neben der Kinderbetreuung sind leichte Haushaltstätigkeiten üblich. Dazu zählen typischerweise das Aufräumen der Kinderzimmer, Wäsche waschen, Kochen für die Kinder oder das Vorbereiten von Mahlzeiten. Schwere Hausarbeit, die nichts mit den Kindern zu tun hat, gehört in der Regel nicht zu den Aufgaben – und sollte im Au-pair-Vertrag klar abgegrenzt sein.

Die wöchentliche Arbeitszeit liegt in den meisten europäischen Regelungen bei etwa 25 bis 30 Stunden. Freizeit und freie Tage sind vertraglich festzulegen. In manchen Ländern gibt es gesetzliche Vorgaben, in anderen beruht die Regelung auf gegenseitiger Vereinbarung.

Was ist mit dem Taschengeld?

Das monatliche Taschengeld variiert stark je nach Zielland und Gastfamilie. In Deutschland bewegen sich die üblichen Beträge häufig zwischen 260 und 400 Euro pro Monat, in der Schweiz kann es aufgrund der höheren Lebenshaltungskosten deutlich mehr sein. In manchen Ländern außerhalb Europas, etwa in den USA über das J-1-Visa-Programm, gelten andere Regelungen mit festgelegten Mindestbeträgen.

Unterkunft und volle Verpflegung werden zusätzlich zum Taschengeld gestellt. Viele Gastfamilien übernehmen auch die Kosten für öffentliche Verkehrsmittel oder stellen ein Monatsticket zur Verfügung. Sprachkurskosten werden manchmal teilweise erstattet – das sollte vorab schriftlich vereinbart werden.

Wie findet man eine geeignete Gastfamilie?

Die Suche nach einer Gastfamilie ist einer der wichtigsten Schritte im gesamten Prozess. Es gibt verschiedene Wege, die jeweils Vor- und Nachteile haben.

Viele Au-pairs nutzen spezialisierte Vermittlungsagenturen oder Online-Plattformen. Agenturen prüfen sowohl Gastfamilien als auch Bewerberinnen und Bewerber vorab, vermitteln bei Problemen und bieten in manchen Fällen eine Notfallunterstützung an. Dieser Service kostet in der Regel Gebühren – entweder für das Au-pair, die Gastfamilie oder beide. Online-Plattformen sind günstiger, erfordern aber mehr Eigeninitiative und kritisches Urteilsvermögen.

Unabhängig vom Weg der Suche empfiehlt es sich, potenzielle Gastfamilien über Videoanrufe kennenzulernen, bevor eine Zusage gemacht wird. Mehrere Gespräche sind besser als eines. Dabei sollten konkrete Fragen gestellt werden: Wie alt sind die Kinder? Wie sieht der Tagesablauf aus? Wie ist das eigene Zimmer? Gibt es andere Haushaltsmitglieder? Wurden bereits Au-pairs aufgenommen – und wie war deren Erfahrung?

Worauf sollte man bei der Auswahl besonders achten?

Ein wesentliches Kriterium ist die Transparenz der Gastfamilie. Familien, die klare Antworten geben, realistische Erwartungen formulieren und auf Fragen offen eingehen, sind ein gutes Zeichen. Vage Aussagen oder Druck, schnell zu entscheiden, sollten skeptisch stimmen.

Referenzen früherer Au-pairs sind, wenn verfügbar, sehr wertvoll. Eine seriöse Gastfamilie wird diesen Kontakt in der Regel ermöglichen. Falls das abgelehnt wird, ist Vorsicht geboten.

Außerdem sollte vor dem Antritt des Aufenthalts ein schriftlicher Vertrag vorliegen. Darin werden Aufgaben, Arbeitszeiten, Taschengeld, Urlaubsregelungen und die Kündigungsmodalitäten festgehalten. Ein mündlicher Konsens reicht nicht – das gilt für beide Seiten.

Welche rechtlichen und versicherungstechnischen Aspekte sind zu beachten?

Österreichische Au-pairs, die ins EU-Ausland gehen, sind durch die europäische Krankenversicherungskarte (EKVK) grundlegend abgesichert, solange sie in einem EU-Mitgliedstaat weilen. Dennoch empfiehlt es sich, eine zusätzliche Auslandskrankenversicherung abzuschließen, die auch Rücktransportkosten und erweiterte Leistungen abdeckt.

Für Aufenthalte außerhalb der EU sind Kranken- und Haftpflichtversicherungen in der Regel zwingend erforderlich und Teil der Visa-Voraussetzungen. Die genauen Anforderungen sollten bei der zuständigen Botschaft oder dem Konsulat des Ziellandes erfragt werden.

Ob ein Au-pair-Aufenthalt steuerrechtliche Konsequenzen in Österreich hat, hängt von Dauer und Einkommen ab. Bei Aufenthalten bis zu einem Jahr und einem Taschengeld im üblichen Rahmen besteht in der Regel keine Steuerpflicht in Österreich – diese Einschätzung sollte jedoch im Einzelfall überprüft werden, etwa beim zuständigen Finanzamt oder einer Steuerberatungsstelle.

Fazit

Ein Au-pair-Aufenthalt kann eine bereichernde Erfahrung sein – für junge Menschen ebenso wie für die aufnehmenden Familien. Voraussetzung ist eine gründliche Vorbereitung: klare Erwartungen auf beiden Seiten, ein schriftlicher Vertrag, ausreichend Vorlaufzeit für Visa und Versicherungen sowie eine sorgfältige Auswahl der Gastfamilie.

Wer sich die Zeit nimmt, sich gut zu informieren und kritisch zu prüfen, schafft die Grundlage für einen Aufenthalt, der wirklich das hält, was er verspricht: eine echte Lernerfahrung im Alltag einer anderen Kultur.

Häufige Fragen zum Thema

Ab welchem Alter kann man Au-pair werden?

In den meisten Ländern liegt das Mindestalter bei 18 Jahren. Das Höchstalter ist je nach Zielland unterschiedlich und liegt häufig zwischen 26 und 30 Jahren. Für Länder außerhalb der EU gelten spezifische Regelungen, die im Rahmen des jeweiligen Visa-Programms festgelegt sind und vorab geprüft werden sollten.

Braucht man eine abgeschlossene Ausbildung, um Au-pair zu werden?

Eine formale Ausbildung ist in der Regel keine Voraussetzung. Erfahrungen im Umgang mit Kindern – auch informeller Art wie Babysitting oder ehrenamtliche Tätigkeit – werden von den meisten Gastfamilien erwartet. Ein polizeiliches Führungszeugnis ist in vielen Ländern Pflicht und sollte frühzeitig beantragt werden.

Wie lange dauert die Suche nach einer Gastfamilie?

Die Dauer variiert stark. Wer über eine Agentur vermittelt wird, kann oft innerhalb weniger Wochen eine Zusage erhalten. Bei der eigenständigen Suche über Plattformen kann es länger dauern. Grundsätzlich empfiehlt es sich, mindestens drei bis sechs Monate vor dem gewünschten Starttermin mit der Suche zu beginnen – besonders, wenn ein Visum benötigt wird.

Was passiert, wenn es mit der Gastfamilie nicht funktioniert?

Treten ernsthafte Probleme auf, sollte zunächst das offene Gespräch gesucht werden. Wurde die Vermittlung über eine Agentur vorgenommen, kann diese eingeschaltet werden. In schwerwiegenden Fällen – etwa bei Missachtung des Vertrags oder unzumutbaren Arbeitsbedingungen – ist ein Wechsel der Gastfamilie möglich und rechtlich in der Regel nicht ausgeschlossen. Ein schriftlicher Vertrag mit geregelten Kündigungsmodalitäten schützt beide Seiten.

Müssen Au-pairs in Österreich Steuern zahlen, wenn sie im Ausland tätig sind?

Bei einem vorübergehenden Auslandsaufenthalt und einem Taschengeld im üblichen Rahmen besteht für österreichische Au-pairs in der Heimat in der Regel keine Steuerpflicht. Da Steuerrecht jedoch von individuellen Umständen abhängt, empfiehlt sich bei Unsicherheiten eine kurze Rückfrage beim zuständigen Finanzamt oder einer Steuerberatungsstelle.

Gibt es Unterschiede zwischen einem Au-pair-Aufenthalt in der EU und außerhalb?

Ja, die Unterschiede sind erheblich. Innerhalb der EU entfällt für österreichische Staatsbürgerinnen und -bürger die Visumspflicht, und die europäische Krankenversicherungskarte bietet eine Basisabsicherung. Für Länder wie die USA, Australien oder Kanada sind spezifische Visa erforderlich, die an bestimmte Programme und Voraussetzungen geknüpft sind. Die Bearbeitungszeiten können mehrere Monate betragen, weshalb eine frühzeitige Planung unbedingt empfohlen wird.

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